Ein Menschenversuch (oder Humanexperiment) ist allgemein ein Versuch oder Experiment an einem oder mehreren Probanden zum Zwecke des Erkenntnisgewinns. Im engeren Sinn handelt es sich um einen wissenschaftlich durchgeführten Versuch, insbesondere aus dem Bereich der Medizin, der einen körperlichen Eingriff beinhaltet, d.h. den Gesundheitszustand der Versuchsperson beeinflusst. Da Erkenntnisse von Tierversuchen nur begrenzt auf Menschen übertragbar sind, sind Menschenversuche in der Medizin notwendig.
Im öffentlichen Diskurs ist der Begriff Menschenversuch überwiegend negativ besetzt und wird auch auf Bereiche außerhalb seiner Kernbedeutung im Medizinbetrieb ausgedehnt. Auf der einen Seite der öffentlichen Wahrnehmung steht der Spezialfall eines oftmals als bewunderungswürdig angesehenen Selbstversuchs, bei dem z. B. ein Mediziner die Wirkung und etwaige Gefährlichkeit einer neuen Substanz an sich selbst erprobt. In der vorindustriellen Zeit war dies die wichtigste Methode verantwortungsbewusster Ärzte und Forscher, die Medizin weiter zu entwickeln. Auf der anderen Seite stehen insbesondere die Erfahrungen im Nationalsozialismus, wo Menschenversuche unter Zwang etwa an Inhaftierten von Konzentrationslagern oder Behinderten durchgeführt wurden.
Unter Umständen ist bei einem Menschenversuch, wie bei nahezu jeder anderen medizinischen Tätigkeit, der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (siehe auch §223 und folgende im deutschen StGB). Ethisch und rechtlich anerkannt wird im allgemeinen ein Menschenversuch, wenn die einsichtsfähige Versuchsperson dem Experiment freiwillig zustimmt und umfassend über mögliche Folgen aufgeklärt wurde. Jedoch ist dies nur eine erste, keineswegs hinreichende Voraussetzung (siehe Sittenwidrigkeit).
Auch die „ungefragte“ und unkontrollierbare Einführung neuer Technologien (z. B. Mobilfunk) oder genetisch modifizierter Nahrungsmittel wird von vielen Kritikern als „Menschenversuch“ bezeichnet. Dies ist jedoch eine sehr umstrittene Auslegung außerhalb der Kernbedeutung (siehe Definition).
Wenige Quellen gibt es zu militärischen Menschenversuchen weltweit, die meist im Rahmen der Rüstungsforschung stattfindet und etwa Tests zur Giftigkeit von Chemie- oder zur Infektiosität von biologischen Waffen enthalten, sowie die Auswirkung von Radioaktivität, Ultraschall oder starken elektromagnetischen Feldern auf den menschlichen Körper untersuchen. Auch aktuelle tatsächliche Kriegsführung hat Elemente von Menschenversuchen, wenn die Wirkung, Nebenwirkung und Effektivität neuartiger Waffensysteme auf eigene und gegnerische Kombattanten und Zivilisten im Krieg erprobt wird (z. B. Uranmunition).
Festzuhalten bleibt, dass bei Neuzulassungen von Arzneimitteln (rechtlich nicht zu beanstandende) Menschenversuche sogar vorgeschrieben sind, bevor ein Medikament in größerem Maßstab auf dem allgemeinen pharmazeutischen Markt gehandelt werden darf. Somit bleiben Menschenversuche auch heutzutage für den medizinischen Fortschritt eine Notwendigkeit, die ethisch nur durch das Ablehnen dieses Fortschritts an sich sinnvoll zu verurteilen ist (neue Medikamente/Therapien ohne vorherige kontrollierte Testung an Menschen auf den unkontrollierten Markt zu bringen, wäre kaum mit einer sinnvollen Ethik zu vereinbaren).
Ein moralisches Problem dabei bleibt aber die Tatsache, dass fast ausschließlich arme Menschen bereit sind, ihre Gesundheit zumeist in klinischen Studien der Phase I zu gefährden, da nur für diese die Aufwandsentschädigung eine ausreichende Motivation darstellt. Eine Forschung, die arme Menschen notwendigerweise im größeren Stil benötigt, wenn sie nicht auf den idealistischen und entsprechend durch geringe Fallzahlen ausgezeichneten Selbstversuch vertrauen will, wird sicher umstritten bleiben. (Würde man die klinischen Phase-I-Studien tatsächlich ohne großen finanziellen Anreiz, also ideell, betreiben, würde sich wohl schnell eine Mangelsituation ähnlich der Blutspende oder der Organspende einstellen und die Neuentwicklung beträchtlich verlangsamen.)
Seit den Nürnberger Prozessen werden internationale Richtlinien für die Durchführung und Zulässigkeit von Menschenversuchen erarbeitet. Sowohl die sich wandelnden Erkenntnisse und Möglichkeiten der Medizin als auch die öffentlichen Debatten über deren Legitimität führen seitdem zu regelmäßig revidierten Fassungen ethischer Standards. Insbesondere die aktuelle Bioethik-Debatte über humangenetische Experimente hat mittlerweile die gesamtkulturelle Relevanz des Themas verdeutlicht.
Medizinisches Leitbild der Antike war die Humoralpathologie des Hippokrates. Diese „Vier-Säfte-Lehre“ fand ihre Entsprechung in der Vier-Elemente-Lehre und manifestierte sich so für viele Jahrhunderte im kulturellen Überbau sowohl der Griechen als auch der Römer. Demnach entsprachen sich auch alle Lebewesen in der Natur einander. So kam es, dass die Untersuchungsergebnisse von Krankheitsverläufen bei Tieren analog auf den Menschen übertragen wurden. Lange Zeit sah man daher keine Notwendigkeit für Experimente am Menschen und beschränkte sich auf Tierversuche und Nekropsien. Die ethischen Leitlinien des Hippokratischen Eides führten wohl auch eher zu Zurückhaltung in Sachen Meschenversuche.
Erst mit Aristoteles ist die Auffassung überliefert, dass auch Untersuchungen am lebenden Menschen zum Verständnis von Krankheiten nötig seien, da sich der tote Leib so sehr ändere, dass die Ergebnisse nicht auf Lebendige übertragbar seien. Die ersten systematischen Vivisektionen begannen wahrscheinlich im hellenistischen Alexandria zum Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. Vier Jahrhunderte später klagten römische Historiker die zwei alexandrinischen Wissenschaftler Herophilus und Eristratus an, sie hätten bis zu 600 Menschen bei lebendigem Leibe seziert. Vermutlich dienten diese Versuche dem besseren Verständnis der menschlichen Anatomie.
Auch schien ein Staatsoberhaupt in Pergamon 137 v.Chr. Verbrecher zum Studium der Wirkung von Giftpflanzen verwendet zu haben.
Ebenso gibt es Berichte über Experimente römischer Ärzte: So ist ein römisches Schriftstück aus dem zweiten Jahrhundert n.Chr. erhalten, in dem ein Arzt versprach, einen von zwei hoffnungslos kranken Zwillingen zu retten, wenn er den anderen dazu vivisezieren dürfe. Vom römischen Arzt Galen (2. Jahrhundert nach Christus) wird schließlich von gezielten Eingriffen in körperliche Abläufe im Sinne von Menschenversuchen berichtet. Er und seine Nachfolger sollen z. B. Entzündungsprozesse gefördert haben, da nach ihrer Auffassung der ausfließende Eiter das Gleichgewicht der vier Körpersäfte wieder herstellte.
Nachdem man der Pestepidemie im 14. Jahrhundert hilflos gegenüber stand, begann man in der Renaissance mit einer Rückbesinnung auf eine weltliche medizinische Forschung. Neue ethische Forderungen an die Ärzte, wie in der Peinlichen Halsgerichtsordnung von Karl V. im Jahre 1532 wurden erlassen. Sie stellten die Verantwortlichkeit des Arztes für fahrlässige und vorsätzliche Tötung von Patienten heraus. Die Vivisektion blieb hingegen auch weiterhin verboten.
Erlaubt und mancherorts üblich waren nur Versuche an den zum Tode verurteilten Gefangenen. Untersucht wurde dabei zumeist die Wirkung von Pflanzengiften und das Erproben möglicher Gegengifte. So ist etwa ein Experiment aus dem 16. Jahrhundert überliefert, bei dem die hohe Toxizität des Blauen Eisenhutes nachgewiesen wurde.
Angeregt durch die Arbeiten Louis Pasteurs und Robert Kochs brach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Blütezeit der Bakteriologie an. Sukzessiv wurden die Erreger vieler Infektionskrankheiten entdeckt. Vor allem mit den Erregern der Syphilis und der Gonorrhö (des „Trippers“) wurden Menschen versuchsweise infiziert, um herauszufinden, ob die Bakterien die ursprünglichen Krankheitsbilder wieder hervorrufen könnten. Sie konnten.
Die meist an mittellosen Patienten durchgeführten Experimente wurden in Deutschland seit ca 1890 zunehmend öffentlich diskutiert. Der spätere Friedensnobelpreisträger Ludwig Quidde äußerte in einer liberalen Tageszeitung öffentlich Kritik an Menschenexperimenten. Ein von ihm aufgedeckter Skandal über den Dermatologen Albert Neisser bewegte das preußische Kultusministerium, am 29. Dezember 1900 erstmals Richtlinien über wissenschaftliche Experimente zu erlassen, die in vielen Bundesstaaten Deutschlands übernommen wurden.
Ab 1974 wurde bekannt, dass die CIA in ihrem Projekt MKULTRA seit den 50er Jahren systematisch Menschenversuche mit LSD durchgeführt hat. Der US-Army wird vorgeworfen, bei der Erforschung atomarer Waffen gezielt Soldaten und sogar Teile der Zivilbevölkerung in Wüstenstaaten wie Nevada und Utah verstrahlt zu haben.
Doran dokumentiert den Fall einer Großmutter, deren Sorgerecht entzogen wurde, nachdem sie ihren Enkeln die Präparate nicht verabreichen wollte. Ein ähnliches Schicksal ereilte eine Krankenschwester, die behauptet, das Absetzen der Präparate habe eine merkliche Besserung bei ihren Adoptivkindern bewirkt. Auch ihr wurde gemäß Doran das Sorgerecht entzogen. Die Kinder würden überwiegend aus sozial schwachen, schwarzen Familien stammen, denen hierdurch nur beschränkte Rechtmittel zur Verfügung stünden. Eine offizielle Stellungnahme der beschuldigten Firmen existiert nicht.
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