Das Wort ist lateinischen Ursprungs: memorandum heißt wörtlich "das zu erinnernde" bzw. "das, an das sich erinnert werden soll".
Ein Memorandum ist eine Denkschrift, eine (u. U. politische) Stellungnahme oder (dann auch weniger hochtrabend als "Memo" bezeichnet) schlicht eine Notiz mit etwas Denkwürdigem. Im Anschluss an Gipfeltreffen von Staatsoberhäuptern oder Klausurtagungen von Politikern wird gerne ein gemeinsamer Standpunkt veröffentlicht, der, wenn er für besonders wichtig oder erinnerungswürdig gehalten wird, auch gerne als Memorandum betitelt wird.
Mit Memo bezeichnet man manchmal auch kleine Notizen, die man zum Beispiel beim Telefonieren anfertigt, um Gesagtes oder Gehörtes in Erinnerung zu behalten. Meist ist ein Memo dann in Stichworten abgefasst. Memos benutzt man auch öfters wenn man jemandem zum Beispiel im Büro einen Termin mitteilen möchte. (Abkürzung aus dem Lateinischen: memoria = Gedächtnis = Andenken = Erinnerung)
In der Rechtsanwaltspraxis wird als Memorandum oftmals ein Text bezeichnet, der intern oder gegenüber Klienten eine rechtliche Fragestellung beantwortet. Wie Memoranden im Detail ausgestaltet werden, ist Ansichtssache und von Kanzlei zu Kanzlei verschieden. Eine mögliche Aufbauvariante wäre die Folgende:
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"Memorandum".
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