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Deutschland


Das Melderegister wird in Deutschland beim Einwohnermeldeamt geführt. Es dient zur Speicherung folgender Daten:

  • Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  • erwerbstätig/nicht erwerbstätig
  • gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, bei Verheirateten zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung, Ehegatte (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o.)
  • Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  • Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  • Sterbetag und -ort
  • Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • steuerrechtliche Daten
  • evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Österreich


In Österreich werden die Meldedaten seit 2002 im elektronischen Zentralen Melderegister (ZMR) geführt.

Die Daten umfassen:

  • Name, Geschlecht, Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen)
  • Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit
  • bei Fremden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes
  • Straße/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland
  • Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers

Schweiz und Liechtenstein


Schweiz

In der Schweiz nennt sich das Einwohnermeldeamt Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt.

Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es zweierlei Meldpflichten.

1. für Liechtensteiner Staatsbürger

Das Liechtensteiner Einwohnermeldesystem verlangt grundsätzlich die Meldung an die so genannte Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde sowohl beim Zuzug als auch beim Wegzug.

Zuständig sind die jeweiligen Behörden in den Gemeinden: Balzers – Mäls, Eschen – Nendeln, Gamprin – Bendern, Mauren – Schaanwald, Planken, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Triesen, Triesenberg - Steg – Malbun, Vaduz

2. für ausländische Staatsbürger

Das Liechtensteiner Rechtssystem sieht für nahezu alle Wohn- und Einkommenskonstellationen hinsichtlich ausländischer Personen entweder Melde- oder Bewilligungsverfahren vor. Auch bei einem Umzug innerhalb Liechtensteins müssen Ausländer zusätzlich ihre Aufenthaltsbewilligung anpassen lassen.

Andere europäische Staaten


Portugal

In Portugal existiert keine dem deutschen Meldesystem entsprechende Einrichtung.

Schweden

In Schweden existiert ein Bevölkerungsregister bei der Steuerbehörde Skatteverket, in dem die schwedische Personennummer (Geburtsdatum plus vier Ziffern) geführt wird.

Finnland

In Finnland existiert ein zentrales Bevölkerungsregister. Norwegen Daten über sich in Norwegen dauerhaft aufhaltende Personen werden im zentralen Einwohnermelderegister gespeichert.

Island

In Island existiert ein zentrales Melderegsiter.

Dänemark

Alle Einwohner Dänemarks sind im Zentralen Personenregister (CPR), genannt folkeregister, registriert. Dort erhält jeder eine eigene CPR-Nummer.

Bei einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Daneben ist auch die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) am Wohnsitz nötig.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es ein zentrales Einwohnermelderegiser namens Bureau Vestigings Register in ‘s-Gravenhage

Großbritannien

In Großbritannien gibt es kein dem deutschen ähnliches Meldewesen mit Einwohnermeldeämtern.

Staaten außerhalb Europas


Australien

Zum Juli 2000 existierte in Australien keine Ausweis- und Meldepflicht.

Weblinks


Besonderes Verwaltungsrecht | Überwachung

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Melderegister".

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