Das Melderegister wird in Deutschland beim Einwohnermeldeamt geführt. Es dient zur Speicherung folgender Daten:
In Österreich werden die Meldedaten seit 2002 im elektronischen Zentralen Melderegister (ZMR) geführt.
Die Daten umfassen:
In der Schweiz nennt sich das Einwohnermeldeamt Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt.
In Liechtenstein gibt es zweierlei Meldpflichten.
1. für Liechtensteiner Staatsbürger
Das Liechtensteiner Einwohnermeldesystem verlangt grundsätzlich die Meldung an die so genannte Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde sowohl beim Zuzug als auch beim Wegzug.
Zuständig sind die jeweiligen Behörden in den Gemeinden: Balzers – Mäls, Eschen – Nendeln, Gamprin – Bendern, Mauren – Schaanwald, Planken, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Triesen, Triesenberg - Steg – Malbun, Vaduz
2. für ausländische Staatsbürger
Das Liechtensteiner Rechtssystem sieht für nahezu alle Wohn- und Einkommenskonstellationen hinsichtlich ausländischer Personen entweder Melde- oder Bewilligungsverfahren vor. Auch bei einem Umzug innerhalb Liechtensteins müssen Ausländer zusätzlich ihre Aufenthaltsbewilligung anpassen lassen.
In Portugal existiert keine dem deutschen Meldesystem entsprechende Einrichtung.
In Schweden existiert ein Bevölkerungsregister bei der Steuerbehörde Skatteverket, in dem die schwedische Personennummer (Geburtsdatum plus vier Ziffern) geführt wird.
In Finnland existiert ein zentrales Bevölkerungsregister. Norwegen Daten über sich in Norwegen dauerhaft aufhaltende Personen werden im zentralen Einwohnermelderegister gespeichert.
In Island existiert ein zentrales Melderegsiter.
Alle Einwohner Dänemarks sind im Zentralen Personenregister (CPR), genannt folkeregister, registriert. Dort erhält jeder eine eigene CPR-Nummer.
Bei einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Daneben ist auch die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) am Wohnsitz nötig.
In den Niederlanden gibt es ein zentrales Einwohnermelderegiser namens Bureau Vestigings Register in ‘s-Gravenhage
In Großbritannien gibt es kein dem deutschen ähnliches Meldewesen mit Einwohnermeldeämtern.
Zum Juli 2000 existierte in Australien keine Ausweis- und Meldepflicht.
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"Melderegister".
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