article

Unter Meisterzwang versteht man eine gesetzliche Regelung in Deutschland, Österreich (bis 1999) und Luxemburg, die es nur Meistern und gleichgestellten erlaubt, handwerkliche Betriebe zu führen. Der Erwerb des Meisterbriefes ist kostenpflichtig und dauert zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Der Ursprung des "Meisterzwangs" geht auf die mittelalterliche Zunftordnung zurück.

Im Jahr 2004 wurde in Deutschland die Zahl der Handwerke, in denen eine Meisterpflicht besteht, deutlich reduziert. In Österreich gibt es den Meisterzwang seit dem 1. 1. 2000 nicht mehr.

Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke in Deutschland seit Januar 2004


Zulassungspflichtig, d.h. Meisterzwang besteht:

  1. Augenoptiker
  2. Boots- und Schiffbauer
  3. Brunnenbauer
  4. Bäcker
  5. Büchsenmacher
  6. Chirurgiemechaniker
  7. Dachdecker
  8. Elektromaschinenbauer
  9. Elektrotechniker
  10. Feinwerkmechaniker
  11. Fleischer
  12. Frisöre
  13. Gerüstbauer
  14. Glasbläser und Glasapparatebauer
  15. Glaser
  16. Hörgeräteakustiker
  17. Informationstechniker
  18. Installateur und Heizungsbauer
  19. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  20. Klempner
  21. Konditoren
  22. Kraftfahrzeugtechniker
  23. Kälteanlagenbauer
  24. Landmaschinenmechaniker
  25. Maler und Lackierer
  26. Maurer und Betonbauer
  27. Metallbauer
  28. Ofen- und Luftheizungsbauer
  29. Orthopädieschuhmacher
  30. Orthopädietechniker
  31. Schornsteinfeger
  32. Seiler
  33. Steinmetzen und Steinbildhauer
  34. Straßenbauer
  35. Stukkateure
  36. Tischler
  37. Vulkaniseure und Reifenmechaniker
  38. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  39. Zahntechniker
  40. Zimmerer
  41. Zweiradmechaniker

Zulassungsfreie Handwerke, d.h. es besteht kein Meisterzwang:

  1. Behälter- und Apparatebauer
  2. Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
  3. Bogenmacher
  4. Brauer und Mälzer
  5. Buchbinder
  6. Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
  7. Damen- und Herrenschneider
  8. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  9. Edelsteinschleifer und -graveure
  10. Estrichleger
  11. Feinoptiker
  12. Flexografen
  13. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  14. Fotografen
  15. Galvaniseure
  16. Gebäudereiniger
  17. Geigenbauer
  18. Glas- und Porzellanmaler
  19. Glasveredler
  20. Goldschmiede und Silberschmiede
  21. Graveure
  22. Handzuginstrumentenmacher
  23. Holzbildhauer
  24. Holzblasinstrumentenmacher
  25. Keramiker
  26. Klavierbauer und Cembalobauer
  27. Korbmacher
  28. Böttcher
  29. Kürschner
  30. Metall- und Glockengießer
  31. Metallbildner
  32. Metallblasinstrumentenmacher
  33. Modellbauer
  34. Modisten
  35. Müller
  36. Orgelbauer und Harmoniumbauer
  37. Parkettleger
  38. Raumausstatter
  39. Rollladen- und Jalousiebauer
  40. Sattler und Feintäschner
  41. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  42. Schneidwerkzeugmechaniker
  43. Schuhmacher
  44. Segelmacher
  45. Siebdrucker
  46. Sticker
  47. Textilreiniger
  48. Uhrmacher
  49. Vergolder
  50. Wachszieher
  51. Weber
  52. Weinküfer
  53. Zupfinstrumentenmacher

Kontroverse in Deutschland


Regelmäßig wurde in der Geschichte der Sinn des Meisterzwanges diskutiert. Die Vereinfachung zahlreicher Produktionsmethoden, der Einsatz leicht benutzbarer vorkonfektionierter Produkte, sowie Zunahmen bei Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit, lösten eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der bestehenden Handwerksordnung aus.

Gegner des Meisterzwanges argumentieren, dass der Markt unnötig eingeschränkt wird, Versorgungsengpässe auftreten und die Gründung besonders effizient arbeitender Spezialbetriebe verhindert wird. Die Befürworter verweisen auf die hohen Anforderungen an handwerkliche Berufe - insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz -, die nur durch eine entsprechende Ausbildung sichergestellt werden könnten.

Noch weitreichendere Schutzgesetze wie bei den Meistern werden bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten oder Apothekern praktiziert.

Siehe auch


Weblinks


  • http://www.zdh.de/
  • http://www.ifhandwerk.de/

Berufsrecht | Handwerk

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Meisterzwang".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld