Unter Meisterzwang versteht man eine gesetzliche Regelung in Deutschland, Österreich (bis 1999) und Luxemburg, die es nur Meistern und gleichgestellten erlaubt, handwerkliche Betriebe zu führen. Der Erwerb des Meisterbriefes ist kostenpflichtig und dauert zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Der Ursprung des "Meisterzwangs" geht auf die mittelalterliche Zunftordnung zurück.
Im Jahr 2004 wurde in Deutschland die Zahl der Handwerke, in denen eine Meisterpflicht besteht, deutlich reduziert. In Österreich gibt es den Meisterzwang seit dem 1. 1. 2000 nicht mehr.
Zulassungsfreie Handwerke, d.h. es besteht kein Meisterzwang:
Regelmäßig wurde in der Geschichte der Sinn des Meisterzwanges diskutiert. Die Vereinfachung zahlreicher Produktionsmethoden, der Einsatz leicht benutzbarer vorkonfektionierter Produkte, sowie Zunahmen bei Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit, lösten eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der bestehenden Handwerksordnung aus.
Gegner des Meisterzwanges argumentieren, dass der Markt unnötig eingeschränkt wird, Versorgungsengpässe auftreten und die Gründung besonders effizient arbeitender Spezialbetriebe verhindert wird. Die Befürworter verweisen auf die hohen Anforderungen an handwerkliche Berufe - insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz -, die nur durch eine entsprechende Ausbildung sichergestellt werden könnten.
Noch weitreichendere Schutzgesetze wie bei den Meistern werden bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten oder Apothekern praktiziert.
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