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Der Meisterbrief ist eine Urkunde, die nach bestandener Meisterprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks oder der Industrie dem Meister ausgehändigt wird. Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer IHK des entsprechenden Berufes ausgestellt.

Der Inhaber des Meisterbriefs wird im entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen. So erhält er die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks. Weiterhin berechtigt der Meisterbrief den Besitzer zum Ausbilden von Lehrlingen sowie zum Führen des Titels "Meister / Meisterin". Ferner berechtigt der Meisterbrief den Meister in manchen Bundesländern (u. a. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) zu einem Studium an einer Fachhochschule in einem einschlägigen Fachbereich.

Die Meisterprüfung darf nicht ohne Berufserfahrung abgelegt werden. Nach § 49 HWO ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk, einen andere Abschlussprüfung oder gleichwertige Berufserfahrung nachweisen kann. Urkunde

Der Meisterbrief im Handwerk ist eine Zulassungsschranke, die den freien Zugang zur selbstständigen Berufsausübung in Deutschland einschränkt. Grundsätzlich ist nach Art. 12 des Grundgesetzes die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert. Eine wichtige Einschränkung dieses Grundsatzes ist der Meisterzwang, der so in fast allen anderen Ländern der Europäischen Union nicht existiert. Der Zugang zum Handwerk ist weltweit grundsätzlich frei. In Deutschland dagegen ist der Zugang seit 1935 abhängig von dem Nachweis der Befähigung, die mit dem Bestehen der Meisterprüfung nachgewiesen wird. Als Nachweis der Befähigung möglich ist auch: eine Ausnahmebewilligung nach §§ 8 oder 9 HWO oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO (erst seit 2004). Der Meisterzwang ist in Deutschland auf Grund der Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit sehr umstritten.

 

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