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Der Meister ist im deutschen Handwerk (Handwerksmeister) die höchste Qualifikationsstufe nach erfolgreichem Ablegen der Meisterprüfung. Diese bescheinigt ihm umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in seinem Handwerk, kaufmännischen Belangen und der Ausbildung. Sie gestattet ihm, einen eigenen Handwerksbetrieb zu führen sowie selbst weitere Personen (Auszubildende) in seinem Handwerk auszubilden. In die Meisterprüfung ist die Ausbildereignungsprüfung integriert. Obermeister sind die gewählten Vorsitzenden der Innungen, die unter anderem die Lehrlingsausbildung im Handwerk organisieren. Vom Handwerksmeister ist der Industriemeister zu unterscheiden, dessen Ausbildung die Industrie- und Handelskammern regeln. Der Industriemeister übernimmt in der Industrie eine Mittelstellung zwischen Arbeitern und Ingenieuren ein.

In Österreich wird unterschieden in den gewerblichen Meister und den Werkmeister. Der gewerbliche Meister ist dem deutschen Handwerksmeister vergleichbar. Der Werkmeister entspricht dem deutschen Industriemeister. Wie diesem fehlt auch ihm die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung.

Über die Handwerks- und Industriemeister hinaus sind Meister oder Wortzusammensetzungen mit Meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, z. B. Baumeister, Verkehrsmeister oder Flussmeister. Viele Dienstgrade von Beamten enthalten den Teil Meister, z. B. Wachtmeister.

Handwerk | Berufliche Funktion | Wortexport

Master craftsman | マイスター | Mistrz | Befälhavare

 

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