Mediation (lat. Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Konflikts (z.B. Rechtsstreits) mit Unterstützung eines Dritten (Mediator), einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen.
Das Mediationsverfahren basiert u.a. auf den Erkenntnissen der interdisziplinären Konflikt- und Kommunikationswissenschaft, der humanistischen Beratungsmethodik sowie dem sog. Harvard- Modell für erfolgreiches Verhandeln. Innerhalb der psychologischen Beratung ist die Mediation eine Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Gelegentlich wird eine Streitschlichtung mit Mediation verwechselt. Im Unterschied zur Mediation macht der Streitschlichter eigene Anregungen zur Kompromisslösung. Der Begriff Mediation bzw. Mediator ist nicht geschützt. Insbesondere der Deutsche Anwaltsverein wehrt sich vehement gegen eine Professionalisierung. Die Mediation hat sich in verschiedenen Ländern unterschiedlich entwickelt so wird insbesondere im angelsächsischen Rechtssystem Mediation auch bei sehr großen Streitigkeiten im Wirtschaftsleben sehr erfolgreich eingesetzt.
Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide Sichtweisen der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also quasi "auf beiden Seiten" steht. Ggf. wird der Mediator ein Machtgefälle zwischen den Parteien ausgleichen (z.B. das Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei sein).
Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den Anwälten gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Vorteile, aber auch Nachteile. Hinter vielen Konflikten stehen persönliche und unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden (können). Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen oft keine in die Zukunft weisende, gestalterische Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt deshalb in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative. Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell verfügbare flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit verbunden die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen Konfliktfolgekosten), die Vertraulichkeit (Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse) sowie die Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren und die - angesichts hoher Erfolgsquoten von etwa 80% - nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens (vgl. ).
Als Sonderform kann der Mediator zum Ende der Mediation bei erfolgter Einigung zum Richter (Arbitrator) in einem Schiedsgerichtsverfahren ernannt werden. Wobei er dann nur den ausdrücklichen Auftrag erhält, die gerade von den Parteien beschlossene Lösung rechtlich international durchsetzbar zu verkünden. Dieses Verfahren eignet sich ganz besonders bei internationalen Streitfällen wo unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander treffen. Die Mediatoren sind häufig hochkarätige Experten, die genügend Zweifel in den Erfolg einer gerichtlichen Auseinandersetzung streuen können, so dass die außergerichtliche Einigung mit einer Lösung mit der alle Parteien leben können, schnell gefunden wird. Es gibt bei der Mediation keine Verlierer. Manchmal (aber eher selten) erreicht man auch eine win-win-Situation.
Erfolgreich eingebunden in das Gerichtswesen ist die Mediation in Australien, wo es unabdingbar ist, außer bei Gewalt, Sexualverbrechen und Verbrechen mit Vermögensschäden über 200.000 austr. Dollar. In Ausnahmefällen können sogar solche Fälle mediativ behandelt werden. Der Mediator unterliegt langen und vielschichtigen Selektionsprozessen. Interviews und Beobachtung während der Ausbildung sorgen dafür, dass es im späteren Berufsleben des Mediators kaum Ausfälle gibt. Im Prinzip können alle Auseinandersetzungen mediativ geregelt werden, dazu müsste die Ausbildung allerdings eindeutig verbessert und spezialisiert werden. Genau so wichtig wie der Mediator selbst ist der so genannte Intake, der die eingehenden Fälle begutachtet, verteilt und auch aussortiert. Die Arbeit des Mediators ist stark davon abhängig, wie gut das System um ihn herum arbeitet. Dieses ist kaum in europäischen Ländern und fast gar nicht in Deutschland zu finden (Stand 2004).
häufige Konflikte und Anwendungsbereiche der Mediation (vgl. ) sind:
Oft ist die Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach einer juristischen Auseinandersetzung häufig völlig zerstritten und das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört oder ganz zerstört.
Die Gerichte sind zwar gesetzlich verpflichtet, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen und dies wird in der Regel auch versucht und gelingt in etwa ein Drittel aller Fälle. Bei einer vergleichsweisen Beendigung des Streits entfällt für den Richter die Mühe, ein Urteil schreiben zu müssen. Jedoch wird diese Konfliktlösung durch Schlichtung nicht mit einer Professionalität und einem Zeitaufwand betrieben wie bei einer Mediation eines Mediators. Die Gerichte beschränken sich in der Regel auch nur auf die Lösung des vorgetragenen juristischen Sachverhaltes; meist ist der Konflikt, der vor Gericht gebracht wird, aber nur vordergründig, die Beziehungsprobleme, die hinter dem Konflikt stehen, werden und können kaum berücksichtigt werden. Einen neuen Weg geht jedoch die integrierte Mediation, die eine weitestgehende Anwendung mediativer Verfahrensweisen im Gerichtsverfahren ermöglicht und über die gerichtsverbundene Mediation hinausgeht.
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten professionellen Mediators ist oft kostengünstiger als die streitige Austragung durch Rechtsanwälte, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr bedingt, die pauschal in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten Streitigkeiten mit geringem Streitwert und wenig persönlichen Beziehungen der Betroffen zueinander kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger sein. Mitunter bringt die Mediation keine Lösung, so dass Kosten des Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht kein Konsens erzielt werden konnte. Der Nachbar z. B. der vor Gericht verloren hat, sucht häufig ein weiteres Verfahren, um den Gesichtsverlust auszugleichen. Bei einer bloßen Mediation ohne anwaltliche Begleitung besteht die Gefahr, das die erzielte Benachteiligung eine Seite gegenüber der rechtlichen Situation zu stark benachteiligt. So sollte bei existenziellen Streitigkeiten Anwälte beigezogen werden.
Ausgehend von der Tatsache, dass Mediation eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung darstellt, gehört sie zur alternative dispute resolution (ADR).
* A – Auftragsklärung
Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren informiert, die Rahmenbedingungen (z.B. Vertraulichkeit, Kommunikationsregeln, ... ) für die Konfliktvermittlung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und die weitere Vorgehensweise miteinander abgestimmt.
* L – Liste der Themen
Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Standpunkte und Sichtweisen im Zusammenhang dar, so dass die Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.
* P – Positionen und Interessen
In der "Exploration" genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase wird den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei werden die Positionen (Festlegung auf eine Lösungsoption) der Parteien hinterfragt und die zu Grunde liegenden Interessen aufgedeckt
* H – Heureka
Anschließend werden verschiedene Lösungsoptionen (Brainstorming) entwickelt, die in den nachfolgenden Verhandlungen bewertet und in eine verbindliche Abschlussvereinbarung münden.
* A – Abschlussvereinbarung
Hierbei regeln die Parteien möglichst konkret, wer wann was macht. So werden im Laufe der Konfliktbearbeitung aus Konflikt"gegnern" Konflikt"partner". Einige Konflikte lassen sich in einer Sitzung mediieren, andere, komplexere Fälle bedürfen u.U. mehrfacher Sitzungen.
Mediation ist auch dann noch geeignet, wenn der Konflikt die sechste Konfliktstufe der Konflikteskalation nach Friedrich Glasl (also WIN-Lose-Ebene) erreicht hat.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland dürfen sich aufgrund ihrer berufsrechtlichen Vorschriften nur Mediator/Mediatorin nennen, wenn er/sie "durch eine geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht", § 7a der deutschen Berufsordnung für Rechtsanwälte. Eine "geeignete Ausbildung" ist mit einem Mindeststandard verbunden, der in Ausbildungsstunden bezeichnet wird. Da die Mediationsausbildung des DAV (nur) 90 Stunden umfasst, wird das das Minimum sein. Allerdings wird für den Titel eines Mediators BAFM weit mehr verlangt: eine Ausbildung eines anerkannten Ausbildungsinstitut von mindestens 200 Stunden sowie die Dokumentation von vier eigenen Fällen. Der Mediator kann aus jedem Bereich des Lebens kommen, unabhängig von rechtlichen Kenntnissen. Die Entscheidung, wer tatsächlich die Ausbildung aufnehmen kann und wer nicht geeignet ist, sollte einem Gremium unterstehen und den Ausbildern. Pädagogisches Wissen und sozialwissenschaftlicher Hintergrund ist nicht vonnöten, erfahrungsgemäß (Australien, Community Justice Centers) eher hinderlich. Anwälte, die sich zu Mediatoren ausbilden lassen, legen oftmals Wert auf die Einbindung des Rechts in die Mediation (Einführung des Rechts als Schatzkammer von Ideen) - doch auch in diesem Fall sollten die Medianden nach Entwurf ihrer Vereinbarung ihre jeweiligen Parteianwälte zum Fairness-Check aufsuchen. Dies ist in den Richtlinien der BAFM festgeschrieben.
Umweltmediation, Schulmediation, Win-Win, Schiedsgericht, Gewaltfreie Kommunikation, Integrierte Mediation, Interkulturelle Kompetenz.
Mediace | Mediation | Mediator (patrón de diseño) | Médiation | גישור | 調停 | Conflictbemiddeling | Mediacje
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Mediation".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world