| Daten im Jahr 1910 | ||
|---|---|---|
| Hauptstadt: | Neustrelitz | |
| Fläche: | 2930 km² | |
| Einwohner: | 106.442 | |
| Bevölkerungsdichte: | 36 Einwohner/km² | |
| Stimmen im Bundesrat: | 1 | |
| Kfz-Kennzeichen (1910): | M II | |
| Karte | ||
| Karte-Mecklenburg.png | ||
Mecklenburg-Strelitz war ein (Teil-) Herzogtum des mecklenburgischen Staates und wurde von der jüngeren Linie des herzoglichen Hauses Mecklenburg regiert.
Die 1701 getroffenen Festlegungen hatten mit geringfügigen Veränderungen und einer kurzen Zwischenphase von 1848 bis 1850, in welcher lediglich der Landesteil Mecklenburg-Schwerin den Schritt zu einem modernen Verfassungsstaat vollzog, bis zum Ende der Monarchie bestand.
Die Regenten von Mecklenburg-Strelitz führten ohne Unterscheidung von übrigen Mitgliedern der Fürstenfamilie den Haupttitel Herzog zu Mecklenburg, die Thronfolger mit dem Zusatz Erbprinz. Auf dem Wiener Kongress empfingen beide (regierenden) Herzöge zu Mecklenburg - darunter auch die Regenten von Mecklenburg-Strelitz - eine Titelaufbesserung als Großherzog von Mecklenburg. Die Thronfolger titelten seither als Erbgroßherzog, alle anderen Mitglieder der Familie führten weiterhin die alten Titel. Da es zeitgleich stets zwei mecklenburgische Regenten gab, fügte man ihrem Haupttitel zur besseren Unterscheidung den Namen des Landesteils (Schwerin, Strelitz) hinzu. Diese Titelzusätze wurden jedoch nur umgangssprachlich gebraucht und z. B. auf Geldmünzen geprägt, waren aber kein Bestandteil der offiziellen Titulatur.
Innenpolitisch hatte man Mecklenburg-Strelitz 1701 eine nachrangige Rolle im mecklenburgischen Ständestaat zugewiesen. Eine 1748 von beiden regierenden Herzögen beschlossene Auflösung des mecklenburgischen Gesamtstaates scheiterte am erbitterten Widerstand der Ritterschaft. Auch die Durchsetzung des absolutistischer Machtansprüche der Fürsten mißlang.
Außenpolitisch agierten beide mecklenburgischen Teilstaaten seit 1701 oft gemeinsam und einvernehmlich. Bei kriegerischen Auseinandersetzungen verfolgten sie oft unterschiedliche Ziele. Mecklenburg-Strelitz übte sich in einer Politik der Neutralität, nahm am Siebenjährigen Krieg (1756-1763) nicht teil, erklärte sich auch 1806 für neutral und verurteilte 1866 die Annexion Hannovers durch Preußen. Auch die Mobilmachung des Strelitzer Kontingents 1870 wurde verzögert und der Strelitzer Großherzog wohnte der Kaiserproklamation seines Cousins, des preußischen Königs Wilhelm I. in Versailles am 18. Januar 1871 nicht bei.
1867 wurden die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und seit 1871 des Deutschen Reiches. Mecklenburg-Strelitz hatte dabei 1 Stimme im Bundesrat. Beide Teilstaaten unterhielten eine gemeinsame Gesandtschaft für den Bundesrat und waren von weiteren kleinen Staaten (z.B. Reuß) mit deren Vertretung im Bundesrat beauftragt.
Nach dem Sturz der Monarchie 1918 erlangte Mecklenburg-Strelitz als Freistaat erstmals in seiner Geschichte politische Autonomie und blieb als 'selbständiges und unabhängiges' Land Glied des Deutschen Reiches (§ 1 des Landesgrundgesetzes vom 23. Mai 1923). Die Aufrechterhaltung der politischen Selbständigkeit als einer der kleinsten deutschen Staaten erwies sich jedoch schon nach einiger Zeit als finanziell unmöglich. Der vom letzten Großherzog hinterlassene Staatsschatz war um das Jahr 1926 aufgebraucht. Zunächst suchte die Regierung vor dem Leipziger Reichsgericht eine Entscheidung für eine Einigung mit Mecklenburg-Schwerin, die aber scheiterte. Nachdem sich auch Pläne eines Beitritts zu Preußen 1932 als politisch nicht durchsetzbar erwiesen hatten, erfolgte unter nationalsozialistischem Druck zum 1. Januar 1934 die Wiedervereinigung mit Mecklenburg-Schwerin zum Land Mecklenburg. Maßgeblich für die Folgezeit wurde jedoch schon bald der "Gau Mecklenburg-Lübeck" der NSDAP, da der Landtag unmittelbar nach der Abstimmung über die Zusammenlegung beider Mecklenburg endgültig aufgelöst wurde.
Die "Herrschaft Stargard" als Kernland des einstigen Landesteils Mecklenburg-Strelitz wurde 1934 in einen politischen "Kreis Stargard" umgewandelt, der unter diesem Namen bis in die Nachkriegszeit, in seiner Ausdehnung mit geringfügigen Abstrichen bis zur Verwaltungsreform der DDR 1952 bestand.
Der 1994 neu gebildete Landkreis Mecklenburg-Strelitz führt zwar wiederum den alten Namen und führte zeitweilig sogar die Symbolik des einstigen Freistaats. Er umfasst territorial jedoch nur einen größeren Teil des ehemaligen mecklenburgischen Teilherzogtums und steht dazu in keinerlei Rechtsnachfolge.
(Stammliste der Linie Mecklenburg-Strelitz)
Staat (historisch) | Weltliches Fürstentum | Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns
Mecklenburg-Strelitz | 메클렌부르크-슈트렐리츠 | Mecklenburg-Strelitz | Мекленбург-Стрелиц
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Mecklenburg-Strelitz".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world