Mitglied des Reichstages (MdR) bezeichnet einen Abgeordneten des Deutschen Reichstages in der Zeit von 1871 bis 1933. Formal werden auch die Parlamentarier der Zeit des Nationalsozialismus häufig so bezeichnet, obwohl in dieser Zeit der Reichstag sehr selten tagte und innerhalb der Diktatur wenig wirkmächtig blieb.
Häufig werden - ungenau - auch die Mitglieder der Weimarer Nationalversammlung als MdR bezeichnet.
Siehe auch: Liste der Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik, Liste der Mitglieder der Nationalversammlung, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied des Landtages, Mitglied des Europäischen Parlaments
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