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Eine Mautstelle ist eine stationäre Einrichtung zur Erhebung einer Fahrstreckenabhängigen Maut an Autobahnen oder anderen, gebührenpflichtigen Straßen.

Bei der Einfahrt in eine mautpflichtige Straße wird entweder an einem Automaten ein Ticket gezogen, auf dem die Auffahrtstelle elektronisch codiert vermerkt ist oder die Gebühr wird im Voraus erhoben. Letzteres ist aber nur sinnvoll, wenn die Fahrstrecke im Voraus bekannt ist (z. B. an Tunneln, Brücken oder Paßstraßen). Bei der Ausfahrt von der mautpflichtigen Straße wird anhand des Tickets die fällige Maut berechnet. Da oftmals ein Ziel auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann, für die eine unterschiedliche Maut fällig wird, befinden sich an Autobahnkreuzen in der Regel auch Mautstellen, wo die bislang gefahrene Strecke bezahlt werden muss und ein neues Ticket ausgegeben wird.

Nachteile einer Mauterhebung mittels Mautstellen im Vergleich zu einer elektronischen Erfassung sind die verminderte Genauigkeit bei der Erhebung der tatsächlich gefahrenen Strecke, die Verlangsamung des Verkehrsflusses an den Mautstellen sowie die erhöhten Personalkosten. Vorteilhaft ist hingegen die geringe Störanfälligkeit, die Unbedenklichkeit in Hinblick auf den Datenschutz sowie die Unabhängigkeit von Transpondern in den Kraftfahrzeugen.

Zahlung


Die Zahlung an Mautstellen kann je nach Land auf verschiedene Arten erfolgen. Bei allen Zahlungsarten verhindert eine Schranke, dass die Mautstelle passiert werden kann, bevor die Zahlung geleistet wurde.
  • Barzahlung: Die Maut wird entweder an einer Kasse in Bar gezahlt oder als Münzgeld in einen Trichter geworfen.
  • Kartenzahlung: Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, EC-Karte oder einer Karte des Autobahnbetreibers.
  • Telezahlung: Ein im Fahrzeug angebrachter Transponder registriert die Durchfahrt einer Mautstelle; die Maut wird vom Konto abgebucht.

Mautstellen in Deutschland


Die Bundesregierung entschied sich im Rahmen der Einführung der elektronischen Lkw-Maut in Deutschland gegen ein herkömmliches System mit Mautstellen.

Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.

  • In Rostock wurde am 12. September 2003 der Warnowtunnel eröffnet. Der Straßentunnel verbindet als B103n die Regionen östlich und westlich der Warnowmündung zur Umgehung der Rostocker Innenstadt. Erbaut und finanziert wurde der 220 Mio. Euro teure Tunnel vom französischen Konzern Bouygues, der auch die Betriebskonzession für 30 Jahre besitzt. Für die Fahrt durch den Tunnel wird für PKW eine Maut von etwa zwei Euro fällig.

weitere geplante mautpflichte Projekte:

  • Bundesautobahn 281 - Eine Weserquerung als Tunnel oder Brücke so durch eine Maut refinanziert werden.

Maut

Punkt poboru opłat | 公路收费站

 

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