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Eine Mautstelle ist eine stationäre Einrichtung zur Erhebung einer Fahrstreckenabhängigen Maut an Autobahnen oder anderen, gebührenpflichtigen Straßen.
Bei der Einfahrt in eine mautpflichtige Straße wird entweder an einem Automaten ein Ticket gezogen, auf dem die Auffahrtstelle elektronisch codiert vermerkt ist oder die Gebühr wird im Voraus erhoben. Letzteres ist aber nur sinnvoll, wenn die Fahrstrecke im Voraus bekannt ist (z. B. an Tunneln, Brücken oder Paßstraßen). Bei der Ausfahrt von der mautpflichtigen Straße wird anhand des Tickets die fällige Maut berechnet. Da oftmals ein Ziel auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann, für die eine unterschiedliche Maut fällig wird, befinden sich an Autobahnkreuzen in der Regel auch Mautstellen, wo die bislang gefahrene Strecke bezahlt werden muss und ein neues Ticket ausgegeben wird.
Nachteile einer Mauterhebung mittels Mautstellen im Vergleich zu einer elektronischen Erfassung sind die verminderte Genauigkeit bei der Erhebung der tatsächlich gefahrenen Strecke, die Verlangsamung des Verkehrsflusses an den Mautstellen sowie die erhöhten Personalkosten. Vorteilhaft ist hingegen die geringe Störanfälligkeit, die Unbedenklichkeit in Hinblick auf den Datenschutz sowie die Unabhängigkeit von Transpondern in den Kraftfahrzeugen.
Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.
weitere geplante mautpflichte Projekte:
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