Die Matura (lat.: maturitas = „die Reife“) bezeichnet die Reifeprüfung nach Abschluss einer höheren Schulausbildung bzw. das Matura- oder Reifezeugnis und damit den höchsten Schulabschluss in Österreich und Liechtenstein sowie im deutschen Sprachraum der Schweiz und Italiens (Südtirol); außerdem in Tschechien, Polen und einigen weiteren ost-, mittel- und südosteuropäischen Staaten. Der Maturant besitzt die Hochschulreife bzw. die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, u. a.). Die Matura entspricht formell dem Abitur in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Neben der Matura steht die Berufsmatura in der Schweiz für ein Studium ausschließlich an einer Fachhochschule.
Die gegenwärtige Struktur der Reifeprüfung (Matura) in der Schweiz wurde 1995 eingeführt; (siehe auch Berufsmatura). Wurde bis dahin zwischen verschiedenen Maturitätsprofilen unterschieden, stellt sich der Schüler nun nach bestimmten Regeln durch die Wahl von Maturitätsfächern selbst ein Unterrichtsprogramm zusammen (neues Maturitätsanerkennungsreglement MAR).
Die alte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) aus den 1960er Jahren erteilte je nach Profil folgende fünf Typen von Maturitätszeugnissen:
Im Kanton St.Gallen werden allerdings folgende Schwerpunktfächer unterschieden:
L = Latein I = Italienisch GK = Gestalten und Kunst S = Spanisch W = Wirtschaft T = Technik/Naturwissenschaft
Beim Schwerpunktfach T wird in den ersten beiden Jahren von allen Schülern das Fach MN besucht, indem vor allem auf die räumliche Geometrie eingegangen wird. Nach diesen zwei Jahren kann jeder T-ler wählen ob er die nächsten beiden Jahre mit dem Schwerpunktfach P (Physik und Anwendungen der Mathematik) oder N (Biologie und Chemie) abschliessen will.
Neben diesem typusspezifischen Fächerkanon galten folgende Fächer für alle Maturitätszeugnisse als Grundlage: Deutsch, zweite Landessprache (in der Deutschschweiz: Französisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Musik oder Kunst. Zudem wurde Sport als nicht zählendes Fach in das Maturitätszeugnis eingetragen. Einige Kantone hatten zusätzlich spezielle weitere Fächer, wie etwa Philosophie. Je nach Typus wurden verschiedene Fächer im Maturitätszeugnis doppelt gezählt.
Weiter vergaben Seminarien Lehramts-Zeugnisse, die ebenso zum prüfungsfreien Eintritt in die Universitätsstufe berechtigten. Heute gilt diese Einteilung nicht mehr.
Der Schüler wird in den vier Jahren vor der Matura in sieben Grundlagenfächern, einem Schwerpunktfach und einem Ergänzungsfach unterrichtet.
Die Grundlagenfächer sind:
Das Schwerpunktfach ist aus folgenden Fächern bzw. Fächergruppen auszuwählen:
Das Ergänzungsfach kann sein:
Die Prüfung findet in fünf Fächern statt, die schriftlich und mündlich geprüft werden (in einigen Kantonen entfällt bei nichtsprachlichen Fächern die mündliche Prüfung, in anderen Kantonen gilt dies nur für Mathematik):
Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen zu 50 % in die Endnote des Faches ein, die Note des letzten Jahres zählt ebenfalls 50 %. In den Fächern ohne Maturitätsprüfung zählt nur die Note des letzten Jahres. Gerundet wird grundsätzlich in Richtung der Prüfungsnote, es werden nur halbe Noten erteilt (6, 5.5, 4.5, 4, etc.).
Die Maturitätsprüfung gilt als bestanden wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht größer ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt wurden.
Das Ergebnis der eidgenössischen Matura setzt sich aus den Leistungen der neun Maturitätsfächer zusammen. An kantonalen Gymnasien wird jeweils eine kantonale Matura verliehen, die eidgenössisch anerkannt ist; in dieser sind zusätzlich je nach Kanton unterschiedliche weitere Noten (Maturaarbeit, Philosophie etc.) enthalten.
Die offizielle Bezeichnung der Matura ist „Reifeprüfung“.
Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler eines Jahrgangs durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zum Zentralabitur in manchen bundesdeutschen Ländern oder dem französischen Baccalauréat.
Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat, in Wien beim Stadtschulrat, oder beim Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden. Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.
Bei der mündlichen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstoff-fragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu seinem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und muss ein Thema behandeln, welches im Kernstoff nicht enthalten ist.
Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit - vergleichbar mit einer kurzen Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.
Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Endprüfung kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der 11. Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden.
Für die mündlichen Prüfungen sind die Schulfächer in mehrere Gruppen unterteilt:
Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand aus Gruppe B gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.
Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine ergänzende Prüfung ablegen. Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf; zusätzlich erhält er eine Frage aus einem von ihm zuvor im Einverständnis mit dem Prüfer gewählten Spezialgebiet, das eine Ergänzung zum Kernstoff darstellen muss.
Kandidaten, die eine Fachbereichsarbeit verfasst haben, müssen in jenem Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist, zur mündlichen Prüfung antreten; zusätzlich müssen sie sich jedoch im Rahmen dieser Prüfung einem Prüfungsgespräch über ihre Arbeit stellen, und diese präsentieren.
Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden.
Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen - eine davon ist zu beantworten - die thematisch in beide Fächer passen und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer eingehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.
Die ergänzende Prüfung wird in einem beliebigen Fach in Verbindung mit einer Sprache oder mit Informatik abgehalten, wobei diese Sprache bzw. Informatik nicht zwangsläufig als Maturafach gewählt werden muss. Der Schüler muss dabei zusätzlich zur Kernstoff- und Spezialfrage eine Kernstofffrage in der gewählten Sprache beantworten.
Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung („Reife- und Diplomprüfung”) an einer der zahlreichen „Berufsbildenden Höheren Schulen“ ab, die, in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule, neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS (vergl. Höhere Technische Lehranstalt) die österreichische Standesbezeichnung Ingenieur (auf Antrag beim zuständigen Ministerium) führen. Obwohl die BHS nur eine Sekundarschule ist - also keine Hochschule, wird das Abschlusszeugnis europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Diplom (vergleichbar „staatlich geprüfter Techniker“ in anderen Ländern) anerkannt. Mit ihrem Abschlusszeugnis können die Absolventen auch sofort an einer Hochschule ein Studium aufnehmen.
Schüler, die die Matura beim ersten Mal nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September/Oktober und Januar/Februar bzw. im kommenden Schuljahr die Reifeprüfung zu wiederholen.
Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist.
Sie berechtigt zu einem Studium an Hochschulen, Akademien und Kollegs. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst beim Bund.
Damit eröffnen sich für AbsolventInnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens dreijährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.
Umfang
Lehrpläne
Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan einer:
Siehe auch: Schultypen in Österreich
Die Reifeprüfung (sprich: Matura) wird nach Abschluss der 13. Schulstufe (5. Klasse Oberschule) abgelegt. Die Absolventen sind die Maturanten.
Die lateinische Bezeichnung Matura für die Reifeprüfung bzw. das Abschlusszeugnis ist nur noch umgangssprachlich im Gebrauch; der offizielle Name lautet schlicht Reifeprüfung oder formeller: Staatliche Abschlussprüfung. Die Prüfung wird in der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Prüfungsgegenstand sind dabei drei schriftliche Prüfungen, sowie eine fächerübergreifende, abschließende mündliche Prüfung. Grundsätzlich umfassen die Prüfungen alle Fächer des abgelaufenen Schuljahres.
Die Reifeprüfung wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Die Abnahme erfolgt dabei durch sechs Lehrer, die sich in der Prüfungskommission befinden und einen externen Prüfungspräsidenten (üblicherweise ein Direktor einer anderen Oberschule)
Seit der Reform des Systems im Schuljahr 1998/99 wird jeder Schüler, der das 13. Schuljahr absolviert hat, auch wenn er nicht in allen Fächern eine positive Beurteilung erfahren hat, zur Prüfung zugelassen. Einzige Ausnahme sind Schüler, die aufgrund nicht abgelegter Schularbeiten, nicht klassifiziert werden. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin auch Schüler der 12. Jahrgangsstufe, wenn diese in sämtlichen Fächern eine Note über 8 (gut) erreicht haben.
Weiters können auch Privatisten (Externe) zur Prüfung antreten, wenn sie hierfür rechtzeitig ein Gesuch (Antrag) gestellt haben.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen. Drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Die Schlussnote der Prüfung wird in Hundertsteln ausgedrückt. Zum Bestehen der Prüfung sind zumindest 60/100 nötig, Höchstnote sind 100/100. Die Punktezahlen ergeben sich wie folgt:
Im Schuljahr 2004/2005 legten in Südtirol 2935 reguläre Kandidaten und 199 Privatisten (externe Prüflinge) die Abschlussprüfung ab. Italienweit sind es über 480.000. Davon schaffen rund 97 % die Prüfung, von den Privatisten nach einer vorangegangenen Abendschulausbildung immerhin 85 %. Siehe auch: Gymnasium, Schulsystem in Österreich, Abitur, Schulsystem in der Schweiz, Schulsystem in Italien