Die Krankheit Masern ist eine durch das Masernvirus hervorgerufene, hochansteckende Infektionskrankheit. Neben den typischen roten Hautflecken (Masern-Exanthem) ruft die Erkrankung Fieber und einen erheblich geschwächten Allgemeinzustand hervor. Lebensgefährliche Komplikationen sind Lungenentzündung sowie verschiedene Arten der Hirnentzündung. Der Erkankung und den Komplikationen kann durch Impfung vorgebeugt werden.
Der Erreger kommt weltweit vor und ist in mehreren Entwicklungsländern noch weit verbreitet. Andererseits wurde er zwischenzeitig durch gut organisierte Impfkampagnen in verschiedenen Ländern bereits ausgerottet. 1984 legte die WHO einen Zeitplan für die Elimination der Masern bis zum Jahr 2000 fest – tatsächlich starben 2003 (2004) jedoch weltweit nach Angaben der WHO noch etwa 530.000 (454.000) Menschen – davon die Mehrzahl Kinder – an Masern. Maserninfektionen sind für ungefähr die Hälfte aller durch Impfung vermeidbaren Todesfälle verantwortlich. Der neue Zeitplan sieht die weltweite Ausrottung des Virus – bei entsprechender Anstrengung – jetzt für das Jahr 2007 vor.
Die Diagnose ist in unkomplizierten Fällen nur über den serologischen Nachweis von IgM-Antikörpern zu führen. Dies wird heute methodisch meist mit Hilfe eines Enzymimmunoassay (ELISA) erreicht, in manchen Labors wird auch noch die Komplementbindungsreaktion (KBR) oder der Hämagglutinationshemmtest (HHT) durchgeführt.
Der direkte Erregernachweis (RT-PCR) aus Virus-RNA oder Virusanzucht in Zellkulturen) ist aufwändiger als der indirekte (Antikörpernachweis) und bleibt eher spezielleren Fragestellungen vorbehalten.
Die Diagnose anhand des „typischen“ Masernexanthems ist mit einer Fehlerhäufigkeit von 50 % behaftet. Im Epidemiefall kann die Diagnose dennoch häufig klinisch gestellt werden, insbesondere von erfahrenen Untersuchern.
In Deutschland sind durch das 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod ebenso wie der direkte oder indirekte Nachweis des Masernvirus meldepflichtig geworden. Bei Krankheitsverdacht oder Erkrankung besteht Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen.
In Österreich besteht Meldepflicht seit Dezember 2001 (BGBl. II Nr. 456/2001 Verordnung: Anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten). In der Schweiz besteht seit März 1999 Meldepflicht (Melde-Verordnung, SR 818.141.1).
Typisch für die Masern ist ein zweiphasiger Krankheitsverlauf: Auf die Inkubationszeit von 10 bis 14 Tagen folgt das 3 – 4 Tage dauernde, uncharakteristische Prodromalstadium, auch Initialstadium genannt. Dieses äußert sich durch eine Entzündung der Schleimhäute des oberen, teilweise auch des mittleren Atemtraktes und der Augenbindehäute. Im einzelnen kann es zu Katarr (Katarrh): Rhinitis, trockener Bronchitis, Konjunktivitis, Fieber bis 41 °C, Übelkeit, Halsschmerzen und Kopfschmerzen kommen.
Erst danach, etwa am 12. – 13. Tag, geht die Krankheit in das typische Exanthemstadium über, in dem ein typisches Schleimhaut-Enanthem am weichen Gaumen auftreten kann. Typisch sind auch die sogenannten „Koplikflecken” an der Wangenschleimhaut gegenüber den Prämolaren. Auch der Fieberverlauf ist häufig zweigipflig, wobei der erste Gipfel während des Prodromal- (erstes Ausbildungsstadium der Krankheit), der zweite während des Exanthemstadiums auftritt.
Am 14. – 15. Tag breitet sich ein makulopapulöses, zum Teil konfluierendes Exanthem – hinter den Ohren (retroaurikulär) beginnend – innerhalb von 24 Stunden über den ganzen Körper aus. Nach weiteren 4 – 5 Tagen bilden sich die Symptome in der Regel zurück. Als Überbleibsel des Exanthems kann eine kleieförmige Schuppung für kurze Zeit bestehen bleiben. Begleitend treten häufig Lymphknotenschwellungen auf.
Atypische Verläufe kommen in verschiedenen Situationen vor: Säuglinge mit Leihimmunität durch mütterliche Antikörper oder Patienten, die Antikörperpräparate erhalten haben, erkranken an mitigierten (abgeschwächten) Masern. Bei Personen mit Immunschwäche kann der Verlauf ganz anders sein als bei Gesunden, so kann beispielsweise hier der typische Hautausschlag fehlen („weiße Masern“).
Während und nach der Erkrankung an Masern kommt es regelhaft zu einer insgesamt 4 – 6 Wochen dauernden Immunschwäche. Diese kann anderen Infektionserregern den Weg bereiten und stellt daher eine zusätzliche Gefahr für das erkrankte Kind dar.
In unkomplizierten Fällen folgt eine rasche Erholung und eine lebenslang anhaltende Immunität.
Etwa 20 % aller Maserninfektionen gehen mit Komplikationen einher, wobei Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen die häufigsten sind. Das Robert-Koch-Institut gibt an, dass die Letalität bei Masern der Literatur zufolge bei 1:10.000 bis 1:20.000 liege, bei einem Ausbruch in den Niederlanden 1999/2000 starben drei von knapp 3.000 Betroffenen, die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) geben für die USA eine Sterblichkeit von ca. 1:500 bis 1:1.000 an. In Entwicklungsländern liegt die Letalität wesentlich höher (laut Literaturangaben bis zu 25 %). Zusammenfassend ist also zur Sterblichkeit zu sagen, dass statistisch unter ungünstigen Umständen jeder vierte, unter günstigen Umständen nur jeder 20.000. Erkrankte durch Komplikationen daran verstirbt. Zum Tode führende Komplikationen sind meist die Masernpneumonie oder -enzephalitis. Weltweit starben im Jahr 2004 laut der Weltgesundheitsorganisation 450000 Menschen an Masern, davon waren die meisten Kinder.
Durch eine Kehlkopfentzündung mit Schwellung der Schleimhaut kommt es zu Heiserkeit und Atemnot bereits im Vorstadium (vgl. Pseudokrupp).
Auch eine Entzündung der Hornhaut (Keratitis) mit multiplen, punktförmigen, epithelialen Läsionen können als Komplikation der Maserninfektion auftreten. In Entwicklungsländern sind die Masern eine der häufigsten Ursache der Erblindungen von Kindern (besonders im Zusammenhang mit Vitamin-A-Mangel).
Die Entzündung des Gehirns und seiner Häute wird Enzephalomyelitis genannt und verläuft in 30% der Fälle tödlich. Von den Überlebenden bleibt ein Großteil behindert.
Die Enzephalomyelitis kann sich 3 bis 10 Tage nach Exanthembeginn entwicklen, bei Patienten über sechs Jahren häufiger als bei Kleinkindern. Fieber, Kopfschmerz, Bewusstseinstrübung, meningeale Reizung (Nackensteifigkeit, Erbrechen unter anderem): Rückgang nach 1 bis 3 Tagen. Bei leichten Formen ist keine Krankenhauseinweisung notwendig. Schwere Verlaufsformen äußern sich in epileptischen Anfällen und neurologischen Funktionsstörungen.
Herdförmige oder diffuse Ausbreitung.
Häufigkeit: Nach Einführung der Masernimpfung sank die Zahl ständig und liegt derzeit in Deutschland bei < 10/Jahr.
Letalität: 30 %; Defektheilungen: 20 bis40 %.
Die SSPE ist eine Komplikation nach Maserninfektion, die eine generalisierte Entzündung des Gehirns mit schwersten Schäden nach sich zieht und in jedem Falle tödlich endet.
Die Häufigkeit der SSPE wurde früher mit 1 bis 22 pro 1 Mio. Masernfällen angegeben. Durch eine bessere Surveillance (Überwachung) der Masernerkrankung wird deutlich, dass die SSPE offensichtlich sehr viel häufiger auftritt, als bisher angenommen. Bei Erkrankung von männlichen Säuglingen kann von einer Rate von 1:5000 ausgegangen werden (pers. Mitteilung, Prof. Schmitt, STIKO). Andere Quellen gehen von einer Wahrscheinlichkeit von 1:10.000 aus (Bellini et al., Journal of Infectious Diseases, 2005). Die Erkrankung tritt Monate bis zehn Jahre nach einer Maserninfektion auf. Die Häufigkeit der SSPE ist durch die Masernimpfung deutlich reduziert worden.
Der Verlauf ist langsam progredient über 1 – 3 Jahre (Die SSPE zählt zu den sog. Slow Virus Infections), in 10 % tritt ein akuter Verlauf (3 – 6 Monate) auf, in weiteren 10 % ein langsamerer Verlauf (länger als drei Jahre).
Durchfall, Blinddarmentzündung, generalisierte Lymphadenitis, Thrombozytopenische Purpura
Nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus dem Jahre 2001 dürfen infizierte Kinder solange nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen, bis sie nach Abklingen der Erkrankung keine Viren mehr ausscheiden und deshalb auch keine weiteren Personen mehr infizieren können.
Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch vor dem zwölften Lebensmonat, jedoch nicht vor dem neunten Lebensmonat erfolgen, da im ersten Lebensjahr im Blut des Säuglings noch vorhandene mütterliche Antikörper die Impfviren neutralisieren können. Diese maternalen Antikörper verlieren jedoch zunehmend an Relevanz, da nur Mütter, die als Kind selber an Masern erkrankten, in der Lage sind, ihr Kind diaplazentar bzw. über die Muttermilch vor Masern zu schützen. Der Anteil der Mütter, die als Kind an Masern erkrankt sind, ist jedoch vor allem durch die zahlreichen Impfkampagnen stark rückläufig und wird sich in der Zukunft auf unter fünf Prozent entwickeln. Dies erklärt auch die Notwendigkeit, die Kinder so früh wie möglich zu impfen, denn gerade bei einer Maserninfektion im frühen Säuglingsalter steigt das Risiko einer späteren SSPE rapide an. Bei der Masernimpfung handelt es sich um eine Lebendimpfung, für deren Erfolg die Vermehrung der Impfviren erforderlich ist. Sofern die Erstimpfung vor dem zwölften Lebensmonat erfolgte, sollte die MMR-Impfung bereits im zweiten Lebensjahr wiederholt werden.
Auch wenn von Eltern oder Impflingen angegeben wird, dass eine Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung bereits durchgemacht wurde, sollte die zweite MMR-Impfung durchgeführt werden. Anamnestische Angaben über eine Masern- oder Rötelnerkrankung sind ohne mikrobiologisch-serologische Dokumentation der Erkrankungen unzuverlässig und nicht verwertbar. Es spricht allerdings nichts dagegen, den Impfling vor der Gabe der zweiten Impfdosis einer serologischen Untersuchung zu unterziehen. Werden masernrelevante IgG nachgewiesen, ist eine zweite Impfung gegen Masern nicht notwendig. Bei der zweiten Impfung handelt es sich also nicht um eine Auffrischimpfung, sondern nur um eine Zweitimpfung (zweiter Versuch) gegen die fünf Prozent primäre Impfversager. Es gibt keine Hinweise auf ZNS-Nebenwirkungen nach mehrmaligen Masern-, Mumps- oder Rötelnimpfungen, aber auch keine Hinweise auf eine Verbesserung des Impfschutzes durch Mehrfachimpfungen. Insofern stellt sich die Frage, ob die Vorgehensweise der routinemäßigen Zweitimpfung gegen Impfversager ohne Kenntnis des Immunstatus nicht durch eine IgG-Diagnostik verbessert werden sollte (siehe Diskussion unter Impfung#Impfkritik).
Die Eliminierung der Masern ist ein erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. „Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die zweite MMR-Impfung so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt wird; bei Mädchen wird damit auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie gesichert.“ Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) (PDF, ~150KB)
Österreich: Zwei Teilimpfungen im zweiten Lebensjahr mit einem Mindestabstand von einem Monat. Wiederholungen der Impfung werden bei Schuleintritt im siebten Lebensjahr und im 13. Lebensjahr vom öffentlichen Gesundheitsdienst kostenlos angeboten. (Österreichischer Impfplan 2006)
Von Impfreaktionen sind die Impfkomplikationen abzugrenzen, die zu vorübergehenden oder anhaltenden Schäden oder gar zum Tod führen können. Prinzipiell ist zu sagen, dass ein direkter Zusammenhang mit einer Masernimpfung schwer zu beweisen ist. So soll festgehalten werden, dass es bei einer von 200.000 Impfungen zu einem Impfschaden mit bleibenden Folgen und auf ca. 500.000 Impfungen ein Todesfall kommt.
Da es sich bei der Masernimpfung um eine Impfung mit einem abgeschwächten Lebendimpfstoff handelt, können in 3 – 5 % der Fälle so genannte Impfmasern auftreten. Diese stellen eine abgeschwächte Form der Masern dar: eine Konjunktivitis, eine Tracheitis, ein feiner Hautausschlag und sehr selten eine Otitis media können auftreten. Schwerwiegendere Folgen bei besonders empfänglichen Kindern sind denkbar oder möglich, solange Masernimpfungen durchgeführt werden müssen.
Fieber und lokale Impfreaktionen wie Rötung, Schmerzen und Schwellungen an der Injektionsstelle können wie bei allen Impfungen vorkommen und sind als harmlose Nebenwirkungen zu betrachten.
Die Argumente der Impfgegner sind schwer nachzuvollziehen, wenn man die Erkrankungsraten der Staaten auf dem amerikanischen Kontinent und der nordeuropäischen Länder betrachtet. Diese Wortmeldungen reichen von einem Abstreiten der Existenz eines Masernvirus bis zu der Behauptung, ein Kind müsse die Kinderkrankheiten durchmachen, weil diese vor späteren schwerwiegenderen Krankheiten schützen würden. Bislang konnten für keine dieser Behauptungen Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden, die einer Überprüfung standhielten. Tatsächlich wären die Masern genau so ausrottbar, wie es die Pocken waren. Wären die Masern ausgerottet, brauchte es keine Impfung mehr.
Eine klassische „Argumentationskette“ von Impfgegnern wäre beispielsweise folgende:
Da die Pocken nach der Erklärung ihrer Ausrottung durch die WHO noch mindestens einmal aufgetreten sind, muss man obiger Aussage mit der gebotenen Skepsis begegnen. Die Durchimpfungsrate in den USA beträgt zirka 95 Prozent, was dazu geführt hat, dass weniger Kinder erkranken. Weniger erkrankte Kinder führen aber zu weniger Ansteckungen im Kindesalter. Dadurch steigt die Anzahl der Erkrankungen im Erwachsenenalter, deren Verlauf dann regelmäßig dramatischer ist. Es sterben daher in den USA mehr Menschen als vor Beginn der Impfkampagne.
Dabei wird einerseits unterschlagen, dass Neuausbrüche meist eingeschleppt werden (wie z. B. die zwei Ausbrüche 2005 in Bayern und Hessen) und dass sich Erwachsene nur von Kindern anstecken können, diese Ansteckungen aber durch die Impfrate immer weiter zurückgehen. Gleichzeitig zeigen epidemiologische Arbeiten aus den USA keinen Unterschied bei der Sterblichkeitsrate von Masernerkrankten vor und nach der Einführung der Masernimpfung im Jahr 1966.
Weiterhin trifft man bisweilen auf den Fehlglauben, dass Impfungen Autismus oder Morbus Crohn auslösen können. Dies geht auf eine methodisch unzureichende Studie von 1998 zurück, die lediglich 12 Kinder untersuchte. Unter anderem eine große Übersichtsarbeit von 2005 zeigte, dass hier keinerlei Zusammenhang besteht.
Ein anderes Argument lautet:
Der Anteil an subakuter sklerosierender Panenzephalitis (SSPE) ist in den vergangenen Jahrzehnten von 1 pro 1 Million auf 7 – 8 pro 100.000 gestiegen. Früher waren Masern auch eine harmlose Kinderkrankheit, jetzt kann man daran sterben. Dies liegt an der zunehmenden Impfrate, die die Krankheit verschlimmert, wie bei der Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika.
Es gibt keine Studie, die eine solche Aussage untermauern könnte. Hier werden epidemiologische Daten, die auf völlig unterschiedlichen Wegen gewonnen wurden, miteinander verglichen. In den Industrienationen wurde jedenfalls nach Einführung der Masernimpfung bzw. deren weiterer Verbreitung eine Abnahme der neu aufgetretenen SSPE-Fälle um etwa 90% beobachtet. Länder, aus denen noch heute eine hohe Auftretenswahrscheinlichkeit von SSPE berichtet wird (z. B. Indien, Papua-Neuguinea), zeichnen sich durch geringe Impfraten und eine hohe Wildvirus-Zirkulation bei Kindern aus.
Richtig ist aber auch: Aus den USA, mit einer sehr hohen Durchimpfungsrate weiß man, dass maternale Antikörper von Müttern, die gegen Masern "nur" geimpft wurden, im kindlichen Immunsystem bei reif geborenen Kindern in geringerer Konzentration nachzuweisen sind. Mütter, die als Kind an Masern erkrankt waren, geben ihren Kindern höhere Masernantikörperspiegel mit. Haben Säuglinge mütterliche Antikörper oder Immunglobuline, kann ein asymptomatischer Verlauf oder ein symptomarmer Verlauf resultieren - die Patienten sind trotzdem infektiös (Doerr HW, Gerlich W.: Medizinische Virologie, Thieme-Verlag 2002). Säuglinge sind also bis zum Einsetzen eines wirksamen Impfschutzes besonders gefährdet. Dieses Risiko wiegt besonders schwer, als SSPE sich augenscheinlich besonders nach frühzeitigen Masernerkrankungen/infektionen (insbesondere bei männlichen Säuglingen) zu entwickeln scheint. Solange die Masern jedoch nicht ausgerottet sind, ist zu beachten, dass der ungeimpfte Säugling unbedingt vor Masernkontakten zu schützen ist; in der Vorimpfära war die Masernsterblichkeit bei Säuglingen am höchsten. siehe auch: Masernparty
Erste Berichte über die Masern gehen auf das 7. Jahrhundert zurück und werden dem jüdischen Arzt Al-Yehudi zugeschrieben. Die erste ausführliche Beschreibung der Masern verdanken wir dem persischen Arzt Abu Bakr Mohammad Ibn Zakariya al-Razi, Anfang des 10. Jahrhunderts, der angab, sie würden „mehr gefürchtet als die Pocken“.
Den Namen „Morbilli“, was so viel wie „kleine Pest“ bedeutet, erhielten die Masern während der ausgedehnten Epidemien des Mittelalters, da damals wie heute viele Kinder an den Masern starben.
1882 veröffentlichte der französische Arzt Antoine Louis Gustave Béclère seine Aufsehen erregende Arbeit „Die Ansteckung mit Masern“.
1954 wurde das Virus erstmalig isoliert, ab 1963 war der erste Impfstoff erhältlich. Zuvor bekam aufgrund des hohen Ansteckungspotentials des Erregers beinahe jeder die Masern: es handelte sich um ein Ereignis im Leben, das unweigerlich auftrat und auf das man wartete. Mehr als die Hälfte der Kinder bekam die Masern vor dem 6. und 90 % vor dem 15. Lebensjahr. Hatte man die Krankheit überstanden, war man gegen eine erneute Infektion geschützt. Das Immunsystem bewirkte durch die Produktion von Antikörpern eine lebenslange Immunität.
Infektionskrankheit | Meldepflichtige Krankheit
Mæslinger | Measles | Morbilo | Sarampión | سرخک | Tuhkarokko | Rougeole | חצבת | Demam Campak | Morbillo | 麻疹 | Mazelen | Odra (choroba) | Sarampo | Корь | Ružienka | Mässling | Kızamık | Кір | Sởi | 麻疹