Als Folgetonhorn (oft fälschlich auch als Tonfolgehorn bezeichnet) werden generell akustische Einrichtungen an Fahrzeugen bezeichnet, die nacheinander mehrere Töne verschiedener Grundfrequenzen abgeben.
Hierunter wird in Europa – da es für den Privatgebrauch verboten ist – ein Teil der Warnanlage (in Deutschland als Sondersignalanlage bezeichnet) von hierzu berechtigten (Einsatz-)Fahrzeugen bestimmter Hilfsorganisationen verstanden; man spricht auch vom Einsatz- oder (umgangssprachlich) Martinshorn (siehe unten).
Es erzeugt eine bestimmte Tonfolge, die andere Verkehrsteilnehmer warnen und dazu veranlassen soll, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu gewähren. Es wird bei Einsatzfahrten mit dem Blaulicht kombiniert.
Erzeugung der Tonfolge
Die Erzeugung der Tonfolge kann auf unterschiedliche Weise gelöst werden:
- mittels Kompressoranlage. Hierbei wird Druckluft über eine Ventilanlage wechselweise durch die verschieden gestimmten Fanfaren geleitet
- mittels Tonfolgerelais. Ein Relais steuert wechselweise die verschieden gestimmten Aufschlaghörner (im Prinzip „normale“ Autohupen) an
- elektronisch: Eine elektronische Schaltung erzeugt die Tonfolge, die dann mittels Lautsprecher verstärkt wiedergegeben wird.
Deutschland
In
Deutschland wird üblicherweise die Tonfolge a'–d" verwendet. Hier wird die Ausführung des Folgetonhorns durch
DIN 14610 geregelt. Diese sieht zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (bevorzugter Frequenzbereich 2–4 kHz) und in der Stadt (bevorzugter Frequenzbereich 0,5–2 kHz) vor.
Der Begriff „Martinshorn“ oder „Martin-Horn“
„Martinshorn“ – seltener, aber korrekt: „Martin-Horn“ (auch: „Martinhorn“) – ist vor allem in
Deutschland ein
umgangssprachlicher Begriff für das Folgetonhorn. Der Name leitet sich ab vom Unternehmen
Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin , eines Herstellers von Kompressor-Tonfolgeanlagen mit Sitz in Philippsburg.
Das 1880 gegründete Unternehmen für Jagdhörner und Kavallerietrompeten entwickelte 1932 gemeinsam mit Polizei und Feuerwehren ein Mehrtonhorn, das in der Folge für Einsatzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben wurde. Da die Fertigung bis zum Zweiten Weltkrieg exklusiv dem Unternehmen Martin oblag, wurde der Markenname „Martin-Horn“ zum Begriffsmonopol für Folgetonhörner.
Österreich
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich nicht erforderlich, bei Einsatzfahrten Blaulicht und Folgetonhorn gemeinsam zu verwenden, es reicht die Verwendung nur eines dieser Signale. Üblicherweise wird meist das Blaulicht allein eingesetzt und in unübersichtlichen Verkehrssituationen zusätzlich das Folgetonhorn. Die (theoretisch mögliche) Verwendung von Einsatzhorn ohne Blaulicht wird nur von „zivilen“ Polizeifahrzeugen praktiziert und kommt in der Praxis selten vor.
Zudem ist es in Österreich möglich, die Einsatzfahrzeuge anhand ihrer Tonfolge zuzuordnen:
Rettung,
Feuerwehr und
Polizei (bis 2005:
Gendarmerie).
Außer dem Folgetonhorn für Einsatzfahrzeuge ist die Abgabe von Tonfolgen verboten. Eine einzige Ausnahme gibt es für Autobusse der Post, sie dürfen die Tonfolge a-fis-a-d („Posthorn“) als normales Hupsignal verwenden.
Schweiz
Die Schweiz verwendet cis'–gis' (für Einsatzfahrzeuge) – und
tüü, taa, tooo (cis–e–a): Diese Tonfolge, sie stammt aus der Ouvertüre zu Rossinis Oper
Wilhelm Tell, kennt hier seit nunmehr 100 Jahren jedes Kind. Es ist das Dreiklanghorn des gelben
Postautos (schweizer Post-Omnibus) – mittlerweile ein Privatunternehmen.
Historisches
Vor allem in den südlichen Ländern war bis in die
1970er Jahre auch ein privater Gebrauch erlaubt. Dabei wurden vor allem markante Kurzmelodien gespielt. Sehr beliebt waren die Anfangstakte des
River Kwai-Marsches oder
La cucaracha. Meist waren es Kompressorfanfaren, die durch eine sich drehende Scheibe bis zu fünf Hörner ansteuerten.
Siehe auch
Kraftfahrzeugtechnik | Feuerwehrausrüstung | signalgerät | Führungs- und Einsatzmittel