MWolf.jpg Markus Johannes („Mischa") Wolf (* 19. Januar 1923 in Hechingen) leitete 34 Jahre lang die Hauptverwaltung Aufklärung (den Auslandsnachrichtendienst) im Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Sein Vater war der Arzt und Schriftsteller Friedrich Wolf, sein Bruder war der Filmregisseur Konrad Wolf.
Von 1940 bis 1942 besuchte Wolf die Hochschule für Flugzeugbau in Moskau, anschließend die aus Moskau nach Kuschnarenkowo im Ural-Vorland evakuierte Parteischule des Exekutivkomitees der Komintern. Ab 1943 war er Redakteur und Sprecher beim Moskauer "Deutschen Volkssender".
Nach der Gründung der DDR wurde Wolf 1949 als Erster Rat an die DDR-Botschaft in Moskau berufen. Diese Tätigkeit dauerte bis 1951.
1953 wurde der APN ins MfS eingegliedert. Wolf wurde nach der Eingliederung Leiter der Hauptabteilung XV (Auslandsaufklärung). Ab 1956 lautete dessen Bezeichnung "Hauptverwaltung Aufklärung" (HVA). Wolf wurde Generalmajor und war als "Spionagechef" auch 1. Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit (zunächst unter Wollweber, dann unter Mielke).
Ironie der Geschichte: Klaus Kinkel, der ebenfalls aus Hechingen stammt, war 1979-82 sein direkter Gegenspieler als Präsident des Bundesnachrichtendienstes. 1979 wird Wolf durch den Überläufer Werner Stiller beim BND auf einem Foto des Schwedischen Nachrichtendienstes identifiziert, nachdem es seit den 50er Jahren kein aktuelles Foto von ihm im Westen gegeben hatte, daher auch sein zeitweiser Beiname "der Mann ohne Gesicht". Seitdem waren seine Reisemöglichkeiten ins westliche Ausland stark eingeschränkt.
Im Mai 1986 wurde Wolf, der den Dienstgrad Generaloberst erreicht hatte, auf eigenen Wunsch beurlaubt. Noch im November desselben Jahres erfolgte seine Entlassung aus dem MfS. Anschließend wurde er schriftstellerisch tätig; sein erstes Buch war "Die Troika".
Am 4. November 1989 trat Wolf auf der Großdemonstration auf dem Berliner Alexanderplatz als Redner auf. Er bekannte sich zu den Reformen in der DDR, forderte aber auch Anerkennung für die Mitarbeiter des MfS, woraufhin er ausgepfiffen wurde. Seine zeitweiligen Pläne einer zweiten Karriere als SED-Reformpolitiker finden damit ein schnelles Ende.
1990 flüchtete Wolf kurz vor der Wiedervereinigung über Österreich nach Moskau, da ihm bekannt war, dass ihm im wiedervereinigten Deutschland eine Verhaftung drohen würde.
1993 wurde Wolf durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Landesverrats in Tateinheit mit Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil wegen Landesverrats hatte keinen Bestand, da die Spionage im Auftrag des souveränen Staates DDR und im Einklang mit ihren Gesetzen erfolgte.
1997 kam es zu einer Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe unter Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung in vier Fällen. Im gleichen Jahr wurde Wolf wegen Aussageverweigerung im Spionageprozess gegen den SPD-Politiker Paul Gerhard Flämig drei Tage Beugehaft verhängt.
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