Die Marktwirtschaft bezeichnet ein arbeitsteilig und kapitalistisch organisiertes Wirtschaftssystem, dessen bedeutendster Aspekt das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage auf freien Märkten ist.
Die Marktwirtschaft grenzt sich damit von der Subsistenzwirtschaft ab, bei der die Produktion nur direkt für den eigenen Bedarf und nicht zum Zweck des Austausches stattfindet.
Elementar für eine hoch entwickelte Marktwirtschaft ist ein funktionierendes Tauschmittel (Geld), welches den indirekten Austausch von Waren und Dienstleistungen (Ware gegen Geld, Geld gegen andere Ware) gegenüber einem einfachen Tauschhandel (Ware gegen andere Ware) erst ermöglicht.
Im Gegensatz sowohl zur Planwirtschaft als auch zur Zentralverwaltungswirtschaft plant in der reinen Marktwirtschaft jedes Wirtschaftssubjekt prinzipiell für sich selbst. Produktion wie Konsum werden dabei über den Markt gesteuert. Der freie Marktzugang für Konsumenten und Produzenten ermöglicht durch Wettbewerb und freie Preisbildung eine effiziente Allokation (Verteilung) von Gütern und Ressourcen. Strittig ist, ob dies auch zu einer optimalen Allokation der Produktionsfaktoren führt.
Im Mittelalter hatte sich am Rande einer agrarischen Naturalwirtschaft eine effiziente, regional ausgerichtete Marktwirtschaft entwickelt. Der Austausch der von Handwerkern gefertigten Produkte erfolgte auf einem durch Körperschaften (Zünften, Räten etc.) organisierten und durch persönliche Beziehungen geprägten Markt. Diese Körperschaften »planten« das Marktvolumen, indem sie die Zahl der Produzenten strikt begrenzten. So sollte ein Gleichgewicht von Produktion und Konsumation gewährleistet werden. Diese Regulation bezog sich auch auf die Produktionsmethoden, Werkzeuge und deren technische Innovation. In dieser regulierten Marktwirtschaft gab es keinerlei Platz für Konkurrenz.
Die heutige kapitalistische Form der Marktwirtschaft entstand zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert. Im Absolutismus bildete sich ein moderner Territorialstaat heraus, für dessen bürokratische und militärische Bedürfnisse eine Expansion der Geldwirtschaft notwendig wurde. Im Außenhandel sollten die für den zentralen Staat notwendigen Geldüberschüsse erwirtschaftet werden. Der Merkantilismus versuchte deshalb die durch Zünfte stark regulierten lokalen Märkte für den entstehenden Weltmarkt aufzulösen. Zunehmend wurden die für lokale Märkte produzierenden Handwerker und Kleinbauern der anonymen Konkurrenz überregionaler, weltweiter Märkte unterworfen.
Bei der freien Marktwirtschaft, deren Prinzip von Adam Smith (1723-1790) beschrieben wurde, bestimmen lediglich Angebot und Nachfrage die Wirtschaftstätigkeiten. Smith ging vom Menschenbild des so genannten homo oeconomicus aus, nach dem jeder Mensch nur seinen Nutzen verfolgt. Die unsichtbare Hand des Marktes würde daraus einen Nutzen für das gesellschaftliche Ganze und einen Ausgleich zwischen knappen Gütern und grenzenlosen Bedürfnissen entstehen lassen.
Smith begründete diese Wirtschaftsform wie folgt:
Gesellschaftliche, beziehungsweise staatliche Eingriffe, bei denen Angebot und Nachfrage gewissen Regeln unterworfen werden, finden nicht statt. Die freie Marktwirtschaft existiert in ihrer reinen Form nur in der Theorie.
Als weitere Grundlage für das Modell der freien Marktwirtschaft gilt die Theorie des rationalen Handelns von Max Weber. Den Handlungen des Menschen liegt ausschließlich ein Zweck-Mittel-Kalkül zugrunde.
Merkmale der freien Marktwirtschaft sind:
Zur Abgrenzung einer sozialverantwortlichen Form der Marktwirtschaft von seiner reinen Ausprägung wurde der Begriff Soziale Marktwirtschaft 1947 von dem Ökonomen Alfred Müller-Armack geprägt. Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik wird diesem Begriff zugeordnet.
Die soziale Marktwirtschaft (manchmal auch als Gegenstück zum Manchester-Kapitalismus des 19ten Jahrhunderts „Rheinischer Kapitalismus“ genannt) wurde in den 1950er Jahren unter Konrad Adenauers Regierung durch den ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard als Alternative zu dem von der SPD geforderten Sozialismus entworfen.
Geistige Väter der Idee waren Franz Oppenheimer und nach dem Zweiten Weltkrieg Walter Eucken, Franz Böhm, Alfred Müller-Armack sowie Ludwig Erhard (siehe auch Ordoliberalismus). Als Vorläufer der Sozialen Marktwirtschaft werden genannt: Karl von Vogelsang (1818 - 1890) hat als einer der wichtigsten Sozialreformer der Gründerzeit die christliche Soziallehre geprägt. Ansätze der sozialen Marktwirtschaft gehen auf den Kathedersozialismus (siehe Verein für Socialpolitik und Historische Schule) zurück. Wesentliche Namen sind Adolph Wagner, Gustav von Schmoller und besonders Lujo Brentano, sowie außerhalb dieser direkten Tradition Wilhelm Röpke.
Erhard ging - ganz im Sinne Franz Oppenheimers - davon aus, dass eine „wirklich freie“ Marktwirtschaft immer auch sozial wäre. Damit eine Marktwirtschaft wirklich frei sei, müsse sie, so z.B. Walter Eucken, frei sein von Machtkonzentrationen und Zugangshürden, die einer ungehinderten wirtschaftlichen Betätigung des Einzelnen entgegenstehen. Wenn es jedem, der Güter vom Markt nehmen will, gelingt, durch eigene produktive Tätigkeit Tauschwerte anzubieten, dann wird das Maximum des möglichen Wohlstandes erreicht.
Insofern schließt sich Erhard Adam Smith und den Nationalökonomen des 19. Jahrhunderts an, die von dem eigennützingen Handeln des freien Individuums eine Steigerung der produktiven Motivation erwarteten. Allerdings müsse eine Wirtschaftsordnung dafür sorgen, dass die Vormachtstellung Einzelner die Produktivität der Vielen nicht behindere. Konzerne und marktbeherrschende Stellungen gefährden in dieser Interpretation das Funktionieren der Marktwirtschaft und müssen unterbunden, zumindest aber staatlicher Kontrolle unterstellt werden. Der Begriff Soziale Marktwirtschaft bezeichnet in der Sicht Erhards daher eine Marktwirtschaft mit implementierten Systemregeln, die das Handeln des Einzelnen in solche Bahnen lenkt, dass das Gesamtsystem bei maximal möglicher Freiheit automatisch soziale Resultate hervorbringt.
Ziel ist also die Vereinbarkeit größtmöglicher Freiheit mit sozialer Gerechtigkeit.
Erhard musste nicht nur außerhalb seiner eigenen Partei, der CDU, jahrelang für die Umsetzung der Idee einer nicht staatlich gelenkten Allokation von Waren und Dienstleistungen kämpfen - obwohl anfangs längst nicht alle Preise auf einmal freigegeben worden sind. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, das am 1. Januar 1958 in Kraft trat, wurde in Deutschland eine zentrale Forderung der Sozialen Marktwirtschaft umgesetzt. Wichtige Schritte in Österreich waren beispielsweise Kartellverbote und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb.
Um 1960 war die zunächst heftige Kritik an der sozialen Marktwirtschaft versiegt. Die Marktwirtschaft hatte ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, und die Devise „Wohlstand für alle“ von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard schien keine Utopie mehr zu sein: Das enorme Wirtschaftswachstum der fünfziger Jahre ermöglichte zugleich die Eingliederung der Flüchtlinge, Heimatvertriebenen und Donauschwaben und den Ausbau der Sozialpolitik. Immerhin meinten Ende 1963 über 62 % der Deutschen, es ginge ihnen „im Moment am besten“.
Während die Praxis der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland weitgehend unumstritten ist und mit der Sozialstaatsgarantie ihren Niederschlag im Grundgesetz gefunden hat, bestehen gravierende Unterschiede in der Auslegung von Begriff und Zielsetzung einer so benannten Wirtschaftsform. Wiederholt bricht beispielsweise der alte Streit zwischen Monetaristen und Keynesianern auf und findet seinen Niederschlag auch in der Berufung oder Nichtberufung von Wirtschafts-Wissenschaftlern in die Kreise der so genannten Wirtschaftsweisen.
Unter Ökologischer Marktwirtschaft wird eine Soziale Marktwirtschaft verstanden, die durch staatlich normative Politik Umweltgüter zu virtuellen Waren werden lässt und damit handelbar macht. Ein Beispiel dafür ist der Emissionshandel. Zugleich soll der Externalisierung von Kosten entgegen gewirkt werden, das heißt der Abwälzung von einzelwirtschaftlich verursachten Kosten auf die Allgemeinheit. Die durch Umwelt- oder Infrastrukturverbrauch verursachten Kosten sollen im Gegenteil "internalisiert", das heißt den Verursachern möglichst verursachungsgerecht berechnet werden. Eine andere Sichtweise dieses Ansatz ist es, Umweltgüter als Gemeingüter zu verstehen, deren Nutzung durch den Staat verwaltet und kostenpflichtig gemacht werden muss, um eine Übernutzung zu verhindern.
Die von Smith entwickelte theoretische Grundlage für die freie Marktwirtschaft mit dem Bild von der „unsichtbaren Hand des Marktes“, die aus den egoistischen Handlungen des Einzelnen automatisch das Beste für den allgemeinen Wohlstand erzeugen würde, wird angezweifelt. Smiths Theorie sei ein Modell und damit eine unvollständige Abbildung der Wirklichkeit. Auch der Soziologe Max Weber gestand selbstkritisch ein, dass seine Theorie des rationalen Handelns ein Modell sei, das die Wirklichkeit nur verkürzt darstellen könne.
Als Hauptkritikpunkte werden angeführt:
Man spricht in diesem Zusammenhang von Marktversagen. Die Hauptaufgabe eines Staates ist es nun, Marktversagen zu verhindern. Gelingt dies nicht im gewünschten Maß oder führen staatliche Maßnahmen gar zu weiterem Marktversagen, so spricht man von Staatsversagen. In der Praxis führen von Politikern vertretene Partikularinteressen oft zum Unterlassen ordnungspolitisch notwendiger Eingriffe oder auch zu kontraproduktiven Eingriffen, die ein wettbewerbswirtschaftliches Gleichgewicht verhindern.
Schon Jeremy Bentham und seine Nachfolger haben solche Einschränkungen erkannt. Der an sich liberal eingestellte Utilitarist Bentham entwickelte aus sozialen Gründen den felicific calculus. Diese Philosophie beruht auf der Grundlage, dass das größte zu erreichende Gut dasjenige wäre, welches zum „größtmöglichen Glück für die größtmögliche Zahl“ führt (greatest happiness for the greatest number). Der praxisnahe Sozialreformer schränkte allerdings später das zweite Prinzip zum greatest happiness principle ein.
Aus marxistischer Sicht dient die Marktwirtschaft, auch die Soziale Marktwirtschaft, in erster Linie den Kapitalinteressen einer Minderheit in der Bevölkerung.
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