Der Begriff Marktversagen bezeichnet in der volkswirtschaftlichen Wohlfahrtstheorie in einem allokationsfunktionalen Modell eine Marktsituation, in der es einem sich selbst überlassenen Markt nicht mehr gelingt, die Ressourcen (u. a. Arbeit, Kapital) effizient zuzuteilen. Dabei wird der Markt als zweckgebundener Funktionsträger für Ressourcenallokation verstanden.
Diskurse außerhalb der Ökonomie lösen aus politischen oder soziologischen Motiven häufig den theoretischen Begriff Marktversagen aus seiner modellkonsistenten Bedeutung heraus.
Eine Situation wird dann als effizient bezeichnet, wenn sie pareto-optimal ist, d. h. es keine Möglichkeit gibt, die Ressourcen so zu verteilen, dass mindestens einer besser gestellt wird, ohne gleichzeitig andere schlechter zu stellen.
Weitere Voraussetzungen (zusätzlich zum vollkommenen Markt) für die Herausbildung eines effizienten Marktgleichgewichts und der damit verbundenen effizienten Allokation sind:
Darüber hinaus müssen alle Marktteilnehmer vollständig über alle relevanten Faktoren informiert sein, also zum Beispiel über die Qualität eines Gutes.
In der Realität liegen diese Grundannahmen oftmals jedoch nicht vor und damit gibt es Gründe zur Annahme, dass der Markt bei der effizienten Güterallokation versagt:
In Extremfällen kann es bei zu einen vollständigen Marktzusammenbruch kommen. Das bekannteste Beispiel hierfür ist das des Markts für Gebrauchtwagen, das sogenannte Saure-Gurken-Problem, das von George A. Akerlof entwickelt wurde. Darüber hinaus beschäftigt sich die Informationsökonomie mit der Bedeutung, welche Informationen für einen effizienten Marktprozess haben.
Aus elementaren Notwendigkeit von Markttransparenz für das Funktionieren von Märkten kann in Einzelfällen eine Begründung für bestimmte Regulationen und Institutionen abgeleitet werden. Ein Beispiel dafür die Stiftung Warentest und Verbraucherschutzzentralen, welche die ökonomische Aufgabe haben, die Benachteiligung schwächerer Marktteilnehmer (hier: Konsumenten) und Marktversagen aufgrund unzureichender Information zu verhindern. Ein anderes Beispiel für Verbraucherschutz sind Teile des AGB-Gesetzes und anderer Formen von Wirtschaftsgesetzgebung, welche die Desinformierung von Konsumenten und anderen Marktteilnehmern verbieten.
Die private (d. h. über Märkte oder ähnliche auf Freiwilligkeit beruhende) Bereitstellung derartiger leidet unter Trittbrettfahrerverhalten, welches darin besteht, das Gut von den anderen bereitstellen zu lassen, um dann in den kostenfreien Genuss des Gutes zu kommen. Auch wenn insgesamt u. U. eine hinreichend große Zahlungsbereitschaft vorhanden wäre, käme aufgrund der Nichtausschließbarkeit dennoch keine kaufwirksame Marktnachfrage nach diesem Gut zustande.
Aufgrund des Versagens dezentraler Allokationsmechanismen für öffentliche Güter wird oft deren gesellschaftlich organisierte (i. d. R. also staatliche) Bereitstellung gefordert. Zwar kann der Staat durch Rückgriff auf Steuern und ähnliche Zwangsmittel die Finanzierung öffentlicher Güter sicherstellen. Ungelöst bleibt aber die Festlegung einer effizienten Bereitstellungsmenge für das öffentliche Gut. Um diese bestimmen zu können, sind Informationen über die individuellen Wertschätzungen (Zahlungsbereitschaften) unerlässlich. Die zuverlässige Erhebung derartiger Informationen ist aber schwierig oder gar unmöglich (so genanntes Gibbard-Satterthwaite-Theorem), jedenfalls aber mit Informationsbeschaffungskosten verbunden, welche das Erreichen einer effizienten Allokation be- oder verhindern. Im Übrigen verursacht jeder zusätzlicher Konsum dieses Gutes Grenzkosten von Null, ein Ausschluss zusätzlicher Nutzer bedeutet damit Pareto-Ineffizienz, da umgekehrt aufgrund des nichtrivalisierenden Konsums ein höheres Nutzenniveau erreicht werden kann.
Allerdings kann durch das Coase-Theorem gezeigt werden, dass es unter engen Voraussetzungen (klare Zuordnung von Eigentums- bzw. Verfügungsrechten, vollständige Rationalität, keine Transaktionskosten) zu Verhandlungen am Markt kommt, die zu einer Internalisierung (= Mitberücksichtigung) der externen Effekte durch die Marktteilnehmer führen. Nicht möglich sind diese Verhandlungen jedoch mit Marktteilnehmern, die es noch gar nicht gibt, aber zu denen Kosten (z. B. den für Umgang mit Nuklearmüll) in die Zukunft externalisiert wurden.
Da positive Skaleneffekte zu einem natürlichen Monopol führen können, sind sie auch mögliche Ursache von Marktversagen, was staatliche Eingriffe begründen kann.
Die von vielen Menschen gewünschte soziale Gerechtigkeit betrifft nicht unmittelbar das Marktgeschehen und wird von dem hier als Maßstab zu Grunde liegenden Pareto-Prinzip nicht thematisiert. Der umstrittene Wirtschaftsethiker Peter Ulrich spricht von einem vitalpolitischem Marktversagen, wenn der Markt nicht die von der Bevölkerung erwünschten Resultate produziert. Dieses Konzept verwechselt Kritikern zufolge ökonomische Einzelmärkte mit einem gesamtgesellschaftlichen Marktbegriff. Daher fehlt es ihm an theoretischer Präzision, da keine eindeutigen Kriterien benennbar sind, die Eingriffe erforderlich machen und überdies unklar bleibt, welche Eingriffe hier erfolgreich sein können.
Die neoklassische Theorie trennt scharf zwischen Allokation und Distribution, wobei sie Marktversagen als rein allokativen Defekt definiert. Eine stark ungleiche Verteilung von Wohlstand und Einkommen ist somit aus Sicht der neoklassischen Theorie dann kein Marktversagen, solange die sie erzeugende Allokation pareto-effizient ist.
Der Erste Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik formuliert präzise, hinreichende Bedingungen, unter denen die Allokation in einer kompetitiven Ökonomie pareto-effizient ist. Sind eine oder mehrere dieser Voraussetzungen verletzt, so ist die Marktallokation nicht mehr notwendiger Weise effizient. Hieraus ergeben sich potenziell Ansatzpunkte für staatliche Eingriffe.
Liegt hingegen eine pareto-effiziente Marktallokation vor, so bedeutet jedes Abweichen hiervon (z. B. durch Staatseingriffe), dass es mindestens einem Individuum in der Ökonomie schlechter gehen wird als zuvor. Dies mag erwünscht sein, etwa wenn die Verteilungssituation geändert werden soll, indem man von Reich nach Arm umverteilt. Mit Hilfe des Pareto-Kriteriums, welches nur eine unvollständige Ordnung über den gesellschaftlich erreichbaren Zuständen ermöglicht, sind derartige Maßnahmen dann nicht bewertbar.
Im Allgemeinen gehen Eingriffe in eine pareto-effiziente Marktallokation mit dem Verlust der Pareto-Effizienz einher; die einzige Form effizienzunschädlicher Eingriffe sind (praktisch nicht durchführbare) Umverteilungen der Anfangsausstattungen (Zweiter Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik).
Kritiker der neoklassischen Theorie hängen oft der Ansicht an, die neoklassische Theorie lehne staatliche Eingriffe, insbesondere aber sozialpolitische Maßnahmen und Einkommensumverteilung ab. Die neoklassische Theorie bezieht hier aber keinerlei normative Stellung. Sie stellt analytische Bedingungen bereit, wann Marktallokationen effizient sind – und wann nicht. Sodann verweist sie darauf, dass Umverteilung in einer effizienten Allokation in der Regel mit einer Effizienzeinbuße einhergeht (sog. equity-efficiency tradeoff) – allerdings ohne hieraus zu folgern, dass Umverteilung zu unterbleiben habe.
Die Denkrichtung deutet umgangssprachlich mit "Marktversagen" bezeichnete Fälle aus diesem Grund eher als das Fehlen des reinen Marktes aufgrund einer Subversion des freien Marktes durch die nötigende Wirkung eines politischen Eingriffs.
Insbesondere von der Public-Choice-Theorie werden daran die (zu) optimistischen Annahmen a) einer benevolenten Regierung sowie b) einer Fähigkeit der Bürger, das Regierungshandeln demokratisch zu kontrollieren, kritisiert. Hervorgehoben wird dabei die Gefahr des bereits erwähnten Staatsversagens.
Dem wird entgegnet, unter dem Gesichtspunkt von Markt- und Staatsversagen könne es nur um eine möglichst optimale Kombination aus Markt und Staatseingriffen gehen. So wird z. B. von kaum einem Ökonomen der Sinn einer staatliche Durchsetzung individueller Eigentums- und Vertragsrechte angezweifelt, woraus geschlussfolgert wird, ein vollkommen freier Markt sei sich selbst widersprechend.
Bezogen auf Marktversagen im engeren Sinne (d. h. bezogen auf eine rein marktliche Ineffizienz aufgrund der oben genannten Auslöser) kritisieren Marxisten, dass Regierungen häufig mit denen, die von Marktversagen profitieren (z. B. Umweltverschmutzer, Monopolisten) Bündnisse bilden, weswegen die Regierung kein neutraler Vermittler von technokratischen Lösungen sei. Gemäß dieser Theorie gehen Marktversagen und Staatsversagen eng miteinander einher. Nur öffentlicher Druck auf die Regierung und die vom Marktversagen profitierenden Unternehmen könne das Marktversagen reduzieren.
Was Luhmann unter Markt versteht, ist besonders gut verständlich an seiner Abgrenzung des Begriffes Marktwirtschaft zu dem zu verstehen, was Marktwirtschaft in seiner Systemtheorie nicht ist: Nicht Planwirtschaft und nicht Staatstätigkeit sind Gegenbegriffe zur Marktwirtschaft, sondern Subsistenzwirtschaft. Diesen Begriff definiert Luhmann dann als eine Wirtschaft, die ohne nennenswerte monetäre Vermittlung abläuft (Die Wirtschaft der Gesellschaft, 1988, Kapitel 3.III). Daraus folgt, dass der Markt durch monetäre Vermittlung gekennzeichnet ist. Marktversagen ist dann als das Versagen der monetären Vermittlung definierbar.
Unter dem Lichte des Staatsversagens ist das Begehren, marktliche Ineffizienz mittels staatlichen Einschreitens zu minimieren, jedoch äußerst schwierig, da dem Staat die Bewertungen abgehen, die der Markt von selbst gegen die Ineffizienzen richten würde (siehe auch "The Myth of Efficiency" von Murray N. Rothbard). Mit anderen Worten: Der Staat muss die ihm zur Verfügung stehenden Mittel des Eingreifens sorgfältig auswählen, wenn er nicht selbst versagen will.
Von den Menschen, die einen Staat bilden, kann jedoch pragmatisch entschieden werden, dass die Minimierung marktlicher Ineffizienz politischen Interessen untergeordnet wird. Das beeinträchtigt die marktliche Selbstoptimierung, aber die Bereitschaft, durch Eingriffe in optimierte Systeme vorübergehend Nachteile zu erleiden ist eine wichtige Option, die spieltheoretisch erklärt werden kann und die den Handlungsspielraum von Spielern sehr wirksam erweitert. Dies betrifft speziell kleine Staaten, deren Budgets einen Umfang haben, der niedriger ist, als das Handelsvolumen einzelner global agierender Großinvestoren. Dazu zählen staatliche Maßnahmen gegen die Wirkung von auf Ineffizienz spekulierenden Hedge-Fonds. Hier gelang es beispielsweise der generell marktwirtschaftlich orientierten malaysischen Regierung Ende der 90ger Jahre, durch strikte Währungskontrolle, die eigenen Interessen gegen Spekulationsfolgen zu schützen.
Eine Realität in der globalen Wirtschaft ist Wirtschaftskriminalität. Ihre Bekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln ist eine klassische Aufgabe des Staates. Der Ansatz besteht hier darin, irreversiblen Schäden vorzubeugen, weil diese Schäden auf Grund eben ihrer Irreversibilität prinzipiell nicht durch marktliche Selbstregulierung kompensiert werden können. Allerdings ist in einer komplexen Welt die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität selbst wieder der Gefahr des politischen Missbrauches ausgesetzt, wie das Beispiel des Falles Chodorowski in Russland zeigt.
Viele Globalisierungskritiker sind der Auffassung, dass bestimmte von ihnen als "öffentlich" bezeichnete Güter (z. B. Gesundheit oder Infrastruktur bei Trinkwasserversorgung) nicht für eine Vermarktlichung geeignet seien.
Der Staat übernimmt eine politische Funktion Marktversagen zu erkennen und ggf. einzugreifen. Methoden sind:
Market failure | Fallo de mercado | Markkinahäiriö | Défaillance du marché | כשל שוק | Fallimento del mercato | 市場の失敗 | Marktfalen | Zawodność rynku
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Marktversagen".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world