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Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten in Handelspositionen bei ungünstiger Preisentwicklung. Dieses Risiko lässt sich durch Diversifikation nicht beseitigen, es sinkt jedoch meist mit wachsendem Anlagehorizont.

Einordnung


Man kann Marktrisiko grob in mehrere Unterkategorien einorden:
  • Kursrisiko. Bei Wertpapieren, die wie beispielsweise Aktien an einer Börse gehandelt werden, besteht die Möglichkeit, dass sich der Preis eines Wertpapiers negativ entwickelt und der Investor dadurch Verluste erleidet.
  • Zinsänderungsrisiko. Der Wert von Anleihen ist abhängig vom Zinsniveau. Steigen die Zinsen, sinken in der Regel die Kurse insbesonders von langlaufenden Anleihen.
  • Wechselkursrisiko. Lauten die Preise von Wertpapieren auf fremde Währungen, kommt zu den beiden erstgenannten Risiken die Möglichkeit, dass sich der Wechselkurs ändert und das Investment dadurch an Wert verliert.

Nicht direkt zum Marktrisiko werden dagegen folgende Risikoarten gezählt:

  • Operationelles Risiko. Das Risiko, dass es aufgrund eines menschlichen oder eines technischen Versagens zu Verlusten kommt. Beispielsweise können Computerausfälle bei Banken dazu führe, dass die Bank Aufträge nicht mehr richtig ausführen kann und es dadurch zu Schadensersatzansprüchen kommt.
  • Kreditrisiko. Das Risiko, dass ein Gläubiger nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen.
  • Liquiditätsrisiko. Das Risiko, dass ein Wertpapier nur mit Verzögerung oder nur mit Kursabschlägen veräußert werden kann, weil es nicht regelmäßig in ausreichend hohen Stückzahlen gehandelt wird.

Marktrisiko im Rahmen der Portfoliotheorie


Nach der Portfoliotheorie ist es in der Regel möglich, einen Teil des Kursrisikos durch Diversifikation zu eliminieren. Dabei spricht man auch vom unsystematischen Risiko. Das systematische Risiko tragen jedoch alle Wertpapiere gemeinsam und es kann daher nicht durch Diversifikation weiter verringert werden. Ein Anleger, der in kursrisikobehaftete Wertpapiere investieren will, muss dieses Risiko also übernehmen. Das Capital Asset Pricing Model (CAPM) kennt ein Marktrisiko, das Arbitrage Pricing Model kennt prinzipiell mehrere allgemeine Risikofaktoren.

Ein Anleger kann dem Marktrisiko nur entgehen, indem er sein Geld in nicht risikobehaftete Wertpapiere investiert. Im Wesentlichen sind das Anleihen mit kurzer Laufzeit und Termingelder. Da das Marktrisiko nicht diversifiziert werden kann, wird von den Investoren hierfür eine Risikoprämie verlangt

Marktrisiko und Regulierung


In der ursprünglichen Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 war für Banken lediglich eine Absicherung von Kreditrisiken durch Eigenkapital vorgesehen. Eine zusätzliche Unterlegung von Marktrisiken wurde erst 1996 hinzugefügt. Im neuen Basler Eigenkapitalakkord, der in der EU ab Ende 2006 gelten soll, ist neben einer Absicherung von Marktrisiken auch eine Absicherung von operationellen Risiken vorgesehen.

Grundlage der Eigenmittelunterlegung sind Marktrisikopositionen

Marktrisikoposition

Eine Marktrisikoposition ist die Summe aus:

  • Handelsbuch-Risikoposition
  • Währungsgesamtposition
  • Rohwarenposition

Die Währungsgesamtposition und die Rohwarenposition sind unabhängig davon, ob sie zum Eigenhandel gehören, mit Eigenmitteln zu unterlegen.

Zinänderungsrisiko und Aktienkursrisiken sind hingegen nur mit Eigenmitteln zu unterlegen, wenn sie zum Handelsbuch zu rechnen sind.

Finanzinstrumente umfassen:

  • Wertpapiere
  • Geldmarktinstrumente
  • Devisen
  • Derivate.

Handelsbuchrisikopositionen
Bei Handelsbuchrisikopositionen gemäß §1 Abs. 12 KWG handelt es sich um alle Finanzinstrumente einschließlich der darauf bezogenen Absicherungsgeschäfte und Garantien, die mit zins- und stichtagbezogenen Risiken behaftet sind, soweit dem Handel zurechenbar.

Nettopositionen

Nettopositionen bilden die Basis der Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken. Die Ermittlung erfolgt mittels Standardverfahren oder eigenem Risikomodell. Das Marktpreisrisiko ist dabei abhängig vom Ausmaß der Preisschwankung und dem Betrag der offenen Position (Nettoposition). Das Produkt aus Nettoposition und der maximal für möglich gehaltenen Preisschwankungen ergibt ein Maß für den maximal möglichen Verlust.

Eine geschlossene Position ist abgesichert, wenn die Laufzeit (Fristigkeit) der aktivischen und passivischen Position identisch ist.

Die Messung erfolgt anhand der Aktiva- und Passivapositionen der Bilanz, womit offene Positionen identifiziert werden können. Der Buchwert von Forderungen und Verbindlichkeiten gibt Auskunft über die Höhe der zukünftigen Zahlungen; schwieriger gestaltet sich dies bei Sachanlagen. Derivate sind nicht in der Bilanz erfasst, müssen aber trotzdem in die Nettopositionen eingehen. Optionsgeschäfte werden in Grundsatz 1 mittels des Deltafaktors erfasst.

Eigenmittelunterlegung für Marktpreisrisiken

  1. Ermittlung der Einzelnettopositionen durch Saldierung von aktivischen und passivischen gleichartigen Positionen
  2. Aggregation der Einzelnettopositionen zu einer Gesamtposition
  3. Verlust der durch Eigenmittel mindestens abgesichert werden soll: Gesamtrisikoposition · Faktor q
  4. Anrechnungsbetrag für Marktrisikoart + Anrechnunsbetrag für Gamma- und Vegafaktorrisiko

Wirtschaft | risiko

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