Kaiserin Maria Theresia von Österreich (* 13. Mai 1717 in Wien; † 29. November 1780 ebenda) war eine österreichische Fürstin aus dem Hause Habsburg. Als regierende Erzherzogin von Österreich und Königin von Ungarn und Böhmen (1740–1780) war sie eine der mächtigsten Herrscherinnen ihrer Zeit. Sie war die Ehefrau des römisch-deutschen Kaisers Franz I. Stephan und Mitregentin ihres Sohnes, Kaiser Josephs II.
Maria Theresia heiratete im Jahre 1736 Herzog Franz I. Stephan von Lothringen, der zugunsten dieser Vermählung sein Herzogtum Lothringen gegen das Herzogtum Toskana eintauschen musste. Im Rahmen dieser Heirat wurde das Haus Habsburg-Lothringen begründet. Es war der Überlieferung zufolge eine Liebesheirat. Nach dem Tode ihres Vaters im Jahre 1740 war ihre Nachfolge trotz der Pragmatischen Sanktion gefährdet. Das Haus Habsburg verlor erst einmal die Kaiserkrone, die an die Wittelsbacher ging. Erst 1745 wurde Franz Stephan zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt und Maria Theresia nannte sich auch "Römische Kaiserin", obwohl sie nie zu einer solchen gekrönt wurde. Mariatheresientaler.jpg Maria Theresias unsichere Lage als Thronerbin ausnutzend, begann Friedrich der Große von Preußen (1712-1786) noch im Jahre des Todes Karls VI. mit dem Einmarsch in Schlesien und eroberte die am stärksten industrialisierte Region des Erzherzogtums für Preußen. Obwohl auch Bayern und Frankreich in die westlichen Gebiete Österreichs eindrangen, wurde Friedrich der Hauptfeind während Maria Theresias Regentschaft. Ihre Innen- und Außenpolitik war darauf ausgerichtet, Preußen „im Felde” zu schlagen und wieder in den Besitz der annektierten Gebiete zu gelangen.
Sie verdoppelte die Stärke ihrer Armee und erhob zusätzliche Steuern für die Regierung und das Militär. Sie legte die Kanzleien von Österreich und Böhmen zusammen und zentralisierte und stärkte so die Regierung. Justiz und Exekutive wurden vor der Zusammenlegung gemeinsam von der selben Behörde ausgeübt. Maria Theresia schuf ein Höchstgericht, dessen Aufgabe es war, das Recht in den österreichischen Landen aufrecht zu erhalten. Sie regelte den Schulbetrieb durch Einführung der Schulpflicht in der "Allgemeinde Schulordnung". Diese Reformen stärkten die Wirtschaft. Noch bis heute wird in der von ihr gegründeten Schule „Theresianum” in Wien unterrichtet. Maria theresia.jpg In der Außenpolitik beendete sie das Bündnis mit Großbritannien, auf Rat ihres Kanzlers Wenzel Anton Graf Kaunitz (1711-1794). Dieser hatte zuvor den ehemaligen Spitzendiplomaten und langjährigen Berater des Hofes, den Freiherrn von Bartenstein, 1753 außenpolitisch kaltgestellt; Wien verbündete sich daraufhin mit Russland und Frankreich.
1751 ließ Maria Theresia in Wiener Neustadt die Theresianische Militärakademie errichten. Die medizinische Fakultät der Universität Wien wurde besser ausgestattet und die Universität um die "Neue Aula" erweitert.
Nachdem diese Reformen Wirkung gezeigt hatten, bereitete Maria Theresia die Armee 1756 auf einen Angriff auf Preußen vor. Friedrich II. kam ihr zuvor und marschierte in Obersachsen - einem Verbündeten Österreichs - ein. Damit begann der siebenjährige Krieg, der 1763 mit dem Frieden von Hubertusburg, mit dem Schlesien endgültig an Preußen fiel, wieder endete.
Ihr Hauptaugenmerk lag von nun an, nach dem Krieg und Verlust von Schlesien darauf, den Frieden zu erhalten. Zwei Jahre später starb ihr Ehemann Kaiser Franz I.. Maria Theresia war davon so stark betroffen, dass sie 15 Jahre lang, bis zu ihrem Tod, Trauerkleidung trug. Ihr ältester Sohn, Joseph II. (1741-1790), regierte zusammen mit seiner Mutter als Mitregent, vertrat aber oftmals eine gegensätzliche politische Meinung.
| Stammbaum Maria Theresia | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Großeltern | Leopold I. | Ludwig Rudolf | ||||
| Eltern | Kaiser Karl VI. von Österreich | |||||
| '''Maria Theresia | ||||||
Als Pragmatische Sanktion bezeichnete das römisch-byzantinische Staatsrecht allgemein ein Reskript des Kaisers, das in besonders feierlicher Form erging. In diesem Sinne bezeichnete sich etwa auch der Westfälische Frieden von 1648 selbst als "perpetua lex et pragmatica Imperii sanctio".
Im Besonderen wird unter "Pragmatischer Sanktion" eine am 19. April 1713 von Kaiser Karl VI. veröffentlichte Urkunde verstanden, die die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkönigreiche und Länder festlegte und zu diesem Zweck eine einheitliche Erbfolgeordnung, und zwar nach dem Grundsatz der Primogenitur mit subsidiärer weiblicher Erbfolge für diese Länder einführte.
Nach dem Tode Karls VI. 1740 trat dessen älteste Tochter Maria Theresia unter Berufung auf die Pragmatische Sanktion die Nachfolge in den habsburgischen Ländern an. Die vielfach anzutreffende Behauptung allerdings, Karl VI. hätte die Pragmatische Sanktion zugunsten seiner Tochter erlassen, kann schon deshalb nicht richtig sein, weil Maria Theresia erst nachher, nämlich 1717, geboren wurde.
Die Pragmatische Sanktion geht unmittelbar auf die im Zuge des Spanischen Erbfolgekriegs abgeschlossenen habsburgischen Hausverträge vom 12. September 1703, namentlich auf das pactum mutuae successionis, zurück, welches im Wesentlichen denselben Inhalt wie die Pragmatische Sanktion, zusätzlich aber noch ein wechselseitiges Erbrecht der Nachkommen der damaligen kaiserlichen Prinzen Joseph und Karl vorgesehen hatte und - im Gegensatz zur feierlich verkündeten Pragmatischen Sanktion - geheim gehalten worden war. Die Bedeutung der Pragmatischen Sanktion liegt also nicht zuletzt in ihrer Veröffentlichung der schon seit zehn Jahren geltenden Bestimmungen.
Vor allem aber war die Pragmatische Sanktion im Gegensatz zum pactum mutuae successionis nicht nur ein Hausgesetz, sondern wurde entsprechend dem Staatsrecht der einzelnen habsburgischen Erbkönigreiche und Länder in jedem dieser Länder formell in Kraft gesetzt. Als letzter gab der ungarische Landtag durch die Gesetzesartikel I, II und III aus 1723 seine Zustimmung zur Pragmatischen Sanktion, wenngleich mit einigen Abweichungen, die jedoch praktisch keine Bedeutung haben sollten. Die diplomatischen Bemühungen Karls VI. mit Unterstützung seines engsten Beraters Freiherr von Bartenstein um die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion durch die auswärtigen Mächte gelang nur bedingt: Nach dem Tode des Kaisers wurde Maria Theresias Erbrecht insbesondere von Karl Albrecht von Bayern, der mit einer Tochter Kaiser Josephs I. verheiratet war, bestritten, und es begann der Österreichische Erbfolgekrieg. Im Frieden von Aachen 1748 wurde die Pragmatische Sanktion allgemein anerkannt, und sie blieb bis zum Untergang der Monarchie 1918 in Geltung.
In der österreichischen Historiographie (insbesondere vor 1918) galt die Pragmatische Sanktion und ihre Anerkennung durch die Länder als eigentlicher Gründungsakt der Habsburgermonarchie, weil die Länder damit ihren Willen zum Aufbau eines gemeinsamen Staatswesens bekundet hätten. Tatsächlich gab es bis zur Pragmatischen Sanktion keine Verfassungsurkunde, die die Zugehörigkeit der Kronländer zu einem gemeinsamen Staat festgelegt hat. Auch berief sich der Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 ausdrücklich auf die Pragmatische Sanktion als Grundlage der Verbindung zwischen den "Ländern der ungarischen Krone" und den "übrigen Königreichen und Ländern Seiner Majestät". Insofern war die Pragmatische Sanktion bis 1918 von hoher verfassungsrechtlicher wie auch symbolischer Bedeutung für den Bestand der Donaumonarchie und deren regierender Dynastie.
Die Erziehung der Erzherzoginnen und Erzherzogen basierte von klein auf auf einem strengen Schulungsprogramm, das Maria Theresia von Österreich speziell für ihre große Kinderschar ausgearbeitet hatte. Der Stundenplan beinhaltete Tanzstunden, Theateraufführungen, Geschichte, Malen, Rechtschreibung, Staatskunde, ein wenig Mathematik und das Lernen von Fremdsprachen. Die Mädchen wurden zudem in Handarbeiten und in der Konversationslehre unterwiesen.
Maria Theresia und ihr Minister Kaunitz verfolgten nämlich das ehrgeizige Ziel, die politischen Beziehungen Österreichs zu den ausländischen Staaten und die Stellung Österreichs in Europa zu verbessern. Maria Theresia wusste, dass verwandtschaftliche Bindungen oft eine Stärkung des außenpolitischen Einflusses nach sich zogen und schmiedete deshalb schon sehr früh Heiratespläne für ihre 14 überlebenden Kinder. In ständiger Angst vor Friedrich II. von Preußen konzentrierte sie sich im Rahmen dieser Eheplanungen vor allem auf die Erweiterung der familiären Verbindungen zu den damals in Frankreich, Spanien, Neapel-Sizilien und Parma regierenden Bourbonen und einer daraus resultierenden verbesserten Kommunikation zwischen Habsburgern und Bourbonen.
Als erstes Heiratsprojekt aus einer Reihe von geplanten Verbindungen zwischen Bourbonen und Habsburgern wurde die Vermählung zwischen Erzherzog Joseph, dem späteren Kaiser Joseph II. von Österreich mit Maria Isabella von Bourbon-Parma realisiert. Als nächstes musste Josephs Bruder Leopold, der spätere Kaiser Leopold II. von Österreich, in die Pläne seiner Mutter einwilligen und Prinzessin Maria Ludovika von Spanien ehelichen. Der dritte Sohn, Erzherzog Ferdinand Karl und späterer Herzog Ferdinand von Modena-Este, wurde von Maria Theresia mit der Erbin von Modena, Herzogin Beatrix von Modena-Este, verheiratet.
Im Vergleich zu der reibungslosen Realisierung der Heiratsprojekte ihrer Söhne, wurde Maria Theresia bei den Eheverhandlungen ihrer Töchter mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Die älteste Tochter, Erzherzogin Maria Anna, blieb aufgrund ihrer schlechten Gesundheit unverheiratet. Das kurz vor der Verwirklichung stehende Heiratsprojekt, die Vermählung zwischen der hübschen Erzherzogin Marie Elisabeth von Österreich und dem französischen König Ludwig XV., scheiterte an einer Pockenerkrankung der jungen Erzherzogin. Während sich Erzherzogin Marie Christine von Österreich als einzige ihren Ehemann, Herzog Albert von Sachsen-Teschen, selbst auswählen durfte, wurde Erzherzogin Maria Amalia von Österreich gegen ihren Willen und mit heftigen Widerstand seitens der jungen Frau mit Herzog Ferdinand I. von Bourbon-Parma verheiratet. Erzherzogin Johanna Gabriela von Österreich und ihre Schwester Erzherzogin Maria Josepha von Österreich starben beide an den Pocken, sodass Erzherzogin Maria Karolina den Platz als Braut von König Ferdinand I. von Neapel-Sizilien einnehmen musste. Die Heirat von Maria Karolinas Lieblingsschwester, Erzherzogin Maria Antonia von Österreich, und dem späteren König Ludwig XVI. von Frankreich war das letzte und zugleich ehrgeizigste Eheprojekt von Maria Theresia.
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