| Marbury v. Madison | ||||||||
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| Seal of the United States Supreme Court.png | ||||||||
| Entschieden 24. Februar 1803 | ||||||||
| Vollständige Fallbezeichnung: | ''William Marbury versus James Madison, Secretary of State of the United States |
| Fundstelle: | 5 U.S. (1 Cranch) 137; 2 L. Ed. 60; 1803 U.S. LEXIS 352 |
| Sachverhalt: | Klage beim Obersten Gericht in erster Instanz betreffend die Ernennung von Bundesrichtern während eines Regierungswechsels und die Gesetzgebungskompetenz des Kongresses auf dem Gebiet der Justiz, Dezember 1801 |
| Folgegeschichte: | Keine |
| Vorsitzender Richter: John Marshall |
| Beigeordnete Richter: William Cushing, William Paterson, Samuel Chase, Bushrod Washington, Alfred Moore |
| Mehrheit: Marshall |
| Zusammen mit: Paterson, Chase, Washington |
| Enthaltend: Cushing, Moore |
Der Fall ist auch international bemerkenswert, da er als erstes das Konzept der Verfassungsgerichtsbarkeit, wenn auch nicht in dieser Bezeichnung, hervorbrachte. Zwar gab es in Europa seit dem 15. Jahrhundert Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechte von Staatsorganenin Deutschland etwa Reichskammergericht ab 1495 und der Reichshofrat ab 1518, Judicial Review erfolgte wegen des politischen Systems der Amerikanischen Verfassung jedoch in einer qualitativ neuen Konstellation, als positivistische Kontrolle im Spannungsfeld zwischen Volkssouveränität und Gewaltenteilung.
Am 2. März ernannte Adams – durchaus verbreitet bezeichnet als Lame Duck – noch 42 Föderalisten zu Richtern an diesen neuen Gerichten. Der Senat stimmte den Ernennungen am folgenden Tag wenige Stunden vor Adams Amtsübergabe zu. Einer dieser als „Mitternachtsrichter“ bezeichneten Kandidaten (Midnight Judges) war William Marbury, der zum Richter des District of Columbia ernannt wurde. Um 12 Uhr mittags am 4. März endete die Amtszeit Adams und Jefferson wurde als neuer Präsident vereidigt.
Marburys Ernennungsurkunde war von Adams sowie von John Marshall in seinem Amt als Außenminister unterzeichnet worden. Noch etwas komplizierter wurde der Fall dadurch, dass John Marshall von Adams bereits am 4. Februar zum neuen Chief Justice ernannt worden war, er aber bis zur Amtsübernahme Jeffersons weiter als Minister amtierte und erst am 3. März sein Amt am Obersten Gerichtshof antrat. Am folgenden Tag nahm er Jefferson den Amtseid ab.
Jefferson sah 25 der 42 am Tage seiner Amtseinsetzung unterzeichneten Ernennungsurkunden als nichtig an, da sie nicht bis zum Ende des Tages zugestellt wurden. Jefferson ernannte James Madison zu seinem neuen Secretary of State und wies ihn an, die Urkunden nicht zuzustellen.
Marbury legte daraufhin Klage beim Obersten Gerichtshof ein. Die Klage verlangte, dass der Gerichtshof James Madison mittels Vorläufigen Rechtsschutzes (writ of mandamus) anordnen sollte, die Ernennungsurkunden zuzustellen, sodass die Ernennungen rechtskräftig werden würden.
Da Marbury seine Klage direkt beim Obersten Gerichtshof einlegte, musste dieser erst feststellen, ob er in der Rechtsfrage erstinstanzlich tätig werden kann, um über den Fall verhandeln zu können. Allerdings beschreibt die Verfassung ausdrücklich im dritten Artikel Kategorien, in denen der Oberste Gerichtshof zum erstinstanzlichen Handeln befugt ist. In der Rechtswissenschaft sind sich heute herrscht größtenteils Einigkeit, dass der Fall Marburys in keine dieser Kategorien passt.
Marburys Argument war, dass der Kongress mit dem Judiciary Act dem Obersten Gerichtshof erstinstanzliches Handeln beim Erlass einer Vorläufigen Anordnung ermöglicht. Aufgrund dieses Arguments musste der Gerichtshof zwei Fragen klären:
Das Gericht entschied am 24. Februar 1803 einstimmig (4:0), dass er für den Fall keine Zuständigkeit hat, weil die Verfassung für einen solchen Fall keine erstinstanzliche Zuständigkeit vorsieht. Der Supreme Court hätte auch der bereits im 19. Jahrhundert bekannten Maxime folgen können, die Zuständigkeit des Gerichts vor der Begründetheit zu prüfen. Dann hätte er die Klage als unzulässig abweisen können, ohne sich den politisch heiklen Fragen der Begründetheit widmen zu müssen. Jedoch verfuhr er umgekehrt. Chief Justice John Marshall begründete per curiam diese Entscheidung, indem er drei Rechtsfragen aufstellte und beantwortete:
Die dritte Frage betrifft die Zuständigkeit des Gerichts für die Klage. Bevor Marshall diese verneinte, bejahte er die die ersten beiden Fragen ausdrücklich und befand, dass durch die Nichtzustellung der Ernennungsurkunde ein verbürgtes Recht verletzt wurde.
Um zu entscheiden, ob für diesen Fall eine normierte Verfahrensart zur Verfügung steht, stellte Marshall fest:
Eines der wichtigsten aus diesem Fall abgeleiteten Prinzipien ist, dass es für jedes Recht auch ein Rechtsmittel geben muss, das im Falle der Rechtsverletzung ausgeübt werden kann. Dies wird im Englischen mit der Formel no right without remedy ausgedrückt. Dieser fundamentale Rechtsgrundsatz schlägt sich in vielen Rechtsordnungen nieder. in Deutschland spricht man diesbezüglich von Rechtsweggarantie
Von diesem Grundsatz gibt es nach Marshall nur dann eine Ausnahme, wenn es um „einen rein politischen Akt geht, über den zu entscheiden die Regierung berufen ist“. In diesen Fällen entfällt der Rechtsschutz. Wenn jedoch, wie im zu entscheidenden Fall hinsichtlich der Übergabe der Ernennungsurkunde, die Legislative per Gesetz die Vornahme bestimmter Akte klar vorgeschrieben hat und das begünstigte Individuum ein klares Interesse an der Vornahme der Akte hat, muss ein Rechtsstaat ein Rechtsmittel stellen. Marshall befand, dass die Zustellung der Ernennungsurkunde eine solche rechtlich gebotene Handlung ist, und Marbury damit der Rechtsweg offen steht, um die Zustellung zu erzwingen. Indem Madison auf Anordnung von Präsident Jefferson die Aushändigung der Urkunde verweigerte, hat er nach Ansicht des Gerichts gegen diesen rechtsstaatlichen Grundsatz verstoßen. Indem Marshall die ersten beiden Fragen beantwortete, konnte er die neu gewählte Regierung Jefferson des zweifachen Rechtsbruches bezichtigen. Gleichzeitig gelang es ihm, dem früheren föderalistischen Präsidenten Adams und sich selbst als Ex-Minister ein einwandfreies Zeugnis auszustellen. Bis auf die aus Zeitgründen nicht mehr vollzogene Übergabe der Ernennungsurkunde hätten sie alles richtig gemacht.
Erst nachdem diese beiden Fragen beantwortet wurden, widmete sich Marshall der dritten Frage, ob also die Klage auf Vorläufigen Rechtsschutz beim Obersten Gericht die statthafte Verfahrensart sei. Marshall ging hier zurückhaltender vor und verneinte diese. Zur Beantwortung dieser Frage verwies Marshall auf den Judiciary Act, aus dem allein sich die Zuständigkeit des Supreme Court hierfür ergeben könnte. Die Norm wird als nicht ganz eindeutig angesehen, Marshall legte sie aber so aus, dass sich aus ihr die erstinstanzliche Zuständigkeit des Gerichts ergeben sollte.
Marshall betrachtete dann den Dritten Verfassungsartikel, der die Rechtsprechungskompetenz des Gerichts sowohl in erster als auch in letzter Instanz beschreibt und eben diese erstinstanzliche Zuständigkeit für den Vorläufigen Rechtsschutz nicht enthält. Marbury hatte argumentiert, dass dies unschädlich sei, da die Bestimmungen der Verfassung nur einen Grundstock an Kompetenzen darstellten sollten, zu dem der Kongress mittels Gesetz weitere hinzufügen könne. Marshall stimmte dem aber nicht zu und erklärte, dass der Kongress keine Befugnisse hat, welche die Kompetenzerweiterung ermöglichen. Der Judiciary Act würde also diesbezüglich im Widerspruch zur Verfassung stehen.
An dieser Stelle gelangte Marshall an den für die Folgewirkung der Entscheidung zentralen Punkt: den Widerspruch zwischen einfachem Gesetzesrecht und Verfassungsrecht. Er musste nun untersuchen, was geschehen soll, wenn ein Bundesgesetz mit der Verfassung unvereinbar ist. In seiner Antwort stellte Marshall fest, dass „Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen, unrechtmäßig sind“. Die Gerichte sind also in solchen Fällen gezwungen, sich an die Verfassung zu halten. Um diesen Punkt zu unterstützen, bezog sich Marshall auch auf die Natur der Verfassung: „Welchen Zweck hat eine Verfassung, die Gerichte ignorieren können?“
Marshall argumentierte dabei auch mit dem Justizverweigerungsverbot, das von den Gerichten zwingend verlangt, eine solche Einschätzung vorzunehmen. Da Gerichte dazu dienen, über Fälle zu entscheiden, müssen sie auch in der Lage sein festzustellen, welches Recht anwendbar ist.5 U.S. (1 Cranch) auf S. 177 Schließlich verwies Marshall auch auf den Amtseid, der die Aufrechterhaltung der Verfassung verlangt, und auf die Verfassung selbst, die in ihrem Text selbst innerhalb der Liste der höchsten Rechtsquellen vor den Gesetzen der Vereinigten Staaten genannt wird.
Zweifel werden auch zu Marshalls verfassungsrechtlichem Verständnis von Bundesgesetzen aufgeworfen. So argumentiert Bickel, Marshall habe eine unrealistische und mechanische Sicht von der Funktion der Rechtsprechung; in der Gerichte eine absolute Pflicht haben, jedes verfassungswidrige Gesetz für nichtig zu erklären. So hätten sie keinen Ermessensspielraum und dürften insbesondere die Konsequenzen ihrer Entscheidungen nicht berücksichtigen. A. Bickel, The Least Dangerous Branch
Da die Verfassung selbst keinerlei Bestimmungen zur Verfassungsgerichtsbarkeit enthält, behaupten Kritiker, dass diese auf einer bedeutenden Fehlinterpretation des Textes beruht. Zwar konnte weder aus der Verfassung selbst noch aus der englischen Rechtstradition ein klares Gesamtbild zu der Frage der Rolle des Supreme Courts und zur Prüfung des Vorrangs der Verfassung gewonnen werden. Marshall hätte damals genauso gut entscheiden können, dass die Gerichte den übrigen Staatsgewalten gleich geordnet sind und jede Staatsgewalt für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit in ihrem Kompetenzbereich selbst verantwortlich ist.
Trotz dieser Kritik wird die Möglichkeit der Gerichte, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, innerhalb der amerikanischen Gesellschaft heute als wichtige Funktion des Rechtssystems angesehen. Die mit dieser Entscheidung begründete Vorrang der Gerichte und des Judical Review' verbürgt aus heutiger Sicht mehr Rechtssicherheit als die Gleichordnungthese.
Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten | Rechtsgeschichte | Staats- und Verfassungsrecht
Marbury v. Madison | Marbury v. Madison | פסק דין מרבורי נגד מדיסון | 马伯利诉麦迪逊案
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