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Der Mannesmann-Prozess ist ein Gerichtsprozess des Jahres 2004. Ab dem 21. Januar 2004 standen in Düsseldorf sechs Angeklagte vor dem dortigen Landgericht, weil sie der schweren Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur schweren Untreue im Zusammenhang mit Prämienzahlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahre 2000 angeklagt sind.

Angeklagte


Die Angeklagten sind:

Hintergrund


  • 28. Mai 1999: Klaus Esser wird Vorstandsvorsitzender bei Mannesmann
  • 23. Dezember 1999: Feindliches Übernahmeangebot
  • 1999–2000: Die Übernahmeschlacht zwischen Vodafone und Mannesmann begann Ende Oktober 1999 und endete Anfang Februar 2000 mit der Kapitulation des Düsseldorfer Traditionsunternehmens.
  • 7. März 2000: Anzeige gegen Esser
  • 12. März 2001: Neues Verfahren
  • 20. August 2001 Ermittlungen gegen Klaus Zwickel und Josef Ackermann.
  • Am 19. September 2003 lässt das Landgericht Düsseldorf die Anklage gegen die oben genannten Personen zu.

Verlauf


Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche prominente Zeugen befragt, unter anderem Chris Gent (Ex-CEO Vodafone), Julian Horn-Smith (COO Vodafone), Canning Fok (Managing Director Hutchison Whampoa), Alexander Dibelius (Deutschlandchef Goldman Sachs) und Henning Schulte-Noelle (Aufsichtsratschef Allianz).

1. Urteil des LG Düsseldorf


Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 23. Juni 2004 für Joachim Funk eine Haftstrafe von drei Jahren beantragt und für Klaus Esser eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Josef Ackermann soll wegen Untreue in einem besonders schweren Fall eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren bekommen. Klaus Zwickel soll eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bekommen. Ebenfalls eine Bewährungsstrafe wurde für den früheren Mannesmann Gesamtbetriebsrat, Jürgen Ladberg gefordert. Der Mannesmann Mitarbeiter Dietmar Droste soll eine Strafe von einem Jahr erhalten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt ist.

Am 22. Juli 2004 ging der Prozess nach 24 Wochen, 37 Verhandlungstagen und 55 Zeugenaussagen zu Ende. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, obwohl Richterin Brigitte Koppenhöfer sehr deutlich feststellte, dass die Beteiligten gegen das Aktienrecht verstoßen haben. Die Auszahlung der Millionenprämien sei zwar eine „gravierende Pflichtverletzung“, die „nicht im Unternehmensinteresse“ läge, trotzdem seien die Handlungen keine Untreue im Sinne des § 266 StGB gewesen. Die Angeklagten hätten sich in einem juristisch sehr seltenen unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, da sie subjektiv meinten im Recht zu sein. (AZ: XIV 5/03 - Urteil vom 22. Juli 2004 - Landgericht Düsseldorf - NJW 2004, 3275)

Richterin Koppenhöfer sparte auch nicht mit Kritik an der Öffentlichkeit, insbesondere Politiker hätten versucht, sie zu beeinflussen und eine Verurteilung zu erreichen. Die Staatsanwälte hätten die Presse instrumentalisiert, und Diskussionen seien oft auf Stammtisch-Niveau geführt worden.

Revisionsurteil des BGH


Am 21. Dezember 2005 hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche aufgrund einer Revision der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen das Urteil, der sich die Bundesanwaltschaft angeschlossen hatte, auf (AZ: 3 StR 470/04 - Urteil vom 21. Dezember 2005). Der BGH entschied, dass sich die Angeklagten insbesondere nicht in einem unvermeidlichen Verbotsirrtum befanden. Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision zuvor zwei Tage lang mündlich verhandelt. Das Verfahren wurde an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen, wo eine andere Kammer über den Fall verhandeln wird.

Weblinks


Düsseldorf | Wirtschaftsgeschichte

 

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