Der Mannesmann-Prozess ist ein Gerichtsprozess des Jahres 2004. Ab dem 21. Januar 2004 standen in Düsseldorf sechs Angeklagte vor dem dortigen Landgericht, weil sie der schweren Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur schweren Untreue im Zusammenhang mit Prämienzahlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahre 2000 angeklagt sind.
Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche prominente Zeugen befragt, unter anderem Chris Gent (Ex-CEO Vodafone), Julian Horn-Smith (COO Vodafone), Canning Fok (Managing Director Hutchison Whampoa), Alexander Dibelius (Deutschlandchef Goldman Sachs) und Henning Schulte-Noelle (Aufsichtsratschef Allianz).
Am 22. Juli 2004 ging der Prozess nach 24 Wochen, 37 Verhandlungstagen und 55 Zeugenaussagen zu Ende. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, obwohl Richterin Brigitte Koppenhöfer sehr deutlich feststellte, dass die Beteiligten gegen das Aktienrecht verstoßen haben. Die Auszahlung der Millionenprämien sei zwar eine „gravierende Pflichtverletzung“, die „nicht im Unternehmensinteresse“ läge, trotzdem seien die Handlungen keine Untreue im Sinne des § 266 StGB gewesen. Die Angeklagten hätten sich in einem juristisch sehr seltenen unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, da sie subjektiv meinten im Recht zu sein. (AZ: XIV 5/03 - Urteil vom 22. Juli 2004 - Landgericht Düsseldorf - NJW 2004, 3275)
Richterin Koppenhöfer sparte auch nicht mit Kritik an der Öffentlichkeit, insbesondere Politiker hätten versucht, sie zu beeinflussen und eine Verurteilung zu erreichen. Die Staatsanwälte hätten die Presse instrumentalisiert, und Diskussionen seien oft auf Stammtisch-Niveau geführt worden.
Am 21. Dezember 2005 hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche aufgrund einer Revision der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen das Urteil, der sich die Bundesanwaltschaft angeschlossen hatte, auf (AZ: 3 StR 470/04 - Urteil vom 21. Dezember 2005). Der BGH entschied, dass sich die Angeklagten insbesondere nicht in einem unvermeidlichen Verbotsirrtum befanden. Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision zuvor zwei Tage lang mündlich verhandelt. Das Verfahren wurde an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen, wo eine andere Kammer über den Fall verhandeln wird.
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