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Mit Hilfe einer Mangelberechnung wird im deutschen Unterhaltsrecht der Anteil errechnet, den ein Unterhaltspflichtiger für jeden einzelnen Unterhaltsberechtigten zu zahlen hat, wenn er nicht das Existenzminimum für alle Berechtigten sicherstellen kann.

Die Faktoren der jeweiligen Berechtigten ergeben sich aus der regelmäßig aktualisierten, so genannten Düsseldorfer Tabelle.

Siehe auch. Unterhalt

Familienrecht

 

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