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Manfred Kanther (* 26. Mai 1939 in Schweidnitz, Schlesien) ist ein deutscher Politiker (CDU).

Er war von 1993 bis 1998 Bundesminister des Innern.

Ausbildung und Beruf


Nach dem Abitur 1958 in Thüringen absolvierte Kanther ein Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Bonn, welches er 1962 mit dem ersten und, nach dem Referendariat in Lüdenscheid, 1966 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Während seines Studiums wurde er Mitglied des Corps Guestphalia Marburg (heute Corps Guestphalia et Suevoborussia Marburg). Von 1967 bis 1970 war er dann Stadtoberrechtsrat von Plettenberg.

Familie


Manfred Kanther ist verheiratet und hat sechs Kinder.

Partei


Seit 1958 ist er Mitglied der CDU. Von 1970 bis 1980 war er Landesgeschäftsführer und von 1980 bis 1987 Generalsekretär der CDU in Hessen, von 1991 bis Januar 1998 dann Landesvorsitzender der hessischen CDU. Von 1992 bis November 1998 gehörte er außerdem dem Präsidium der CDU Deutschlands an.

Abgeordneter


Von 1974 bis 1993 war er Mitglied des Landtages von Hessen. Hier war er bis 1987 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. Von 1991 bis 1993 war er deren Vorsitzender.

Von 1994 bis 2000 war er dann Mitglied des Deutschen Bundestages.

Manfred Kanther war zuletzt (14. Wahlperiode 1998) über die Landesliste Hessen in den Deutschen Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter


Vom 5. April 1987 bis zum 4. April 1991 amtierte er in der von Ministerpräsident Walter Wallmann geführten Landesregierung als Hessischer Staatsminister der Finanzen. Am 7. Juli 1993 wurde er dann als Bundesminister des Innern in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Nach der Bundestagswahl 1998 schied er am 26. Oktober 1998 aus der Bundesregierung aus.

Verwicklung in die CDU-Spendenaffäre


Im Jahr 2000 wurde Kanther im Zusammenhang mit der Spendenaffäre der hessischen CDU beschuldigt, gegen das Parteispendengesetz verstoßen zu haben. Er legte deshalb am 25. Januar 2000 sein Bundestagsmandat nieder.

Inzwischen ist seine Mitverantwortung juristisch bestätigt worden. Allerdings ließ Kanther auch im Prozess (2004) jegliches Schuldbewusstsein vermissen; er habe sich schließlich nicht persönlich bereichern, so seine Argumentation, sondern seine Partei unterstützen wollen.

Am 18. April 2005 wurde er erstinstanzlich vom Landgericht Wiesbaden zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Kanther hat sich demnach der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Kanther kündigte Revision an.

Links


Siehe auch: Finanzskandal


Mann | Deutscher | Innenminister (Deutschland) | Bundestagsabgeordneter | CDU-Mitglied | CDU-Spendenaffäre | Corpsstudent | Geboren 1939

 

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