article

Als Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) bezeichnet man einen Auftrag oder eine Ermächtigung, insbesondere

  • einen schriftlichen Auftrag oder Befehl eines mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Fürst an einen Untertanen; siehe Mandat (Diplomatik);
  • den einem Abgeordneten von seinen Wählern erteilten Vertretungsauftrag; siehe Mandat (Politik);
  • den Vertretungsauftrag eines Klienten an seinen Rechtsanwalt; siehe Mandat (Recht);
  • einen einem Staat von der Völkergemeinschaft erteilten Auftrag zur treuhändigen Verwaltung fremden Territoriums; siehe Mandat (Völkerrecht);
  • die Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, die der Sicherheitsrat den Friedenstruppen der Vereinten Nationen erteilen kann;
  • das Schriftstück, das die Verhängung einer Verwaltungsstrafe dokumentiert; siehe Bußgeldbescheid;

Mandát | Mandate | Mandat | Mandat

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Mandat".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld