Als Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) bezeichnet man einen Auftrag oder eine Ermächtigung, insbesondere
- einen schriftlichen Auftrag oder Befehl eines mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Fürst an einen Untertanen; siehe Mandat (Diplomatik);
- den einem Abgeordneten von seinen Wählern erteilten Vertretungsauftrag; siehe Mandat (Politik);
- den Vertretungsauftrag eines Klienten an seinen Rechtsanwalt; siehe Mandat (Recht);
- einen einem Staat von der Völkergemeinschaft erteilten Auftrag zur treuhändigen Verwaltung fremden Territoriums; siehe Mandat (Völkerrecht);
- die Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, die der Sicherheitsrat den Friedenstruppen der Vereinten Nationen erteilen kann;
- das Schriftstück, das die Verhängung einer Verwaltungsstrafe dokumentiert; siehe Bußgeldbescheid;
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