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Unter einem Manöver versteht man die nautisch-technischen Maßnahmen, bei deren Anwendung ein Schiff in eine andere Lage oder geänderte Position gebracht wird (manövrieren).

Dabei müssen Schiffe noch bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten aufweisen, die sind:

Manövrierfähigkeit


ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz eigenener oder fremder Steuerhilfen freifahrend und bei Einfluss äußerer Kräfte die gewünschten Manöver auszuführen.

Gierstabilität


Anschwenkvermögen


ist das Verhalten eines Schiffes, auf den Einsatz von Steuerhilfen mit einer Lageveränderung, verbunden mit einer Positionsänderung zu reagieren.

Drehfähigkeit


ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz von Steuerhilfen seine Lage zu verändern; meist ist damit auch eine Positionsveränderung verbunden.

Stützfähigkeit


ist das Vermögen, eine eingeleitete Drehbewegung mit oder ohne Einsatz von Steuerhilfen zum Stillstand zu bringen.

Rückdrehen


ist der Vorgang, nach erfolgtem Stützmanöver unter Einsatz von Steuerhilfen die Ausgangslage zu erreichen, wobei in der Regel gleichzeitig eine Positionsänderung eintritt.

Driftwinkel


Kurswinkel


Anfahr-/(Stopp)vermögen


ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz seiner Hauptantriebsanlage durch positiven (negativen) Propellerschub eine beschleunigte (verzögerte) Längsbewegung durchzuführen.

Ruderwinkel


ist der Winkel zwischen der Schiffslängsrichtung und der Mittellinie des Ruders.

Liste der Manöver


  • Manöver des letzten Augenblicks: Eine erlaubte, unvorschriftsmäßige Kursänderung eines Schiffes, um eine Kollision zu vermeiden. Ziel ist es hier, die beteiligten Fahrzeuge auf Parallelkurs zu bringen (vgl. Kollisionskurs).
  • Ankermanöver: Vorgänge, die mit dem Ankern (Anker werfen und Anker lichten) zusammenhängen.
  • Mann-über-Bord-Manöver: Eine Hilfeleistung für eine Person, die unbeabsichtigt von einem Wasserfahrzeug gefallen oder gestoßen worden ist. Ziel hierbei ist es, den Überbordgegangenen so schnell wie möglich auf das Fahrzeug zurückzuholen (Unterkühlung)
  • Anlegemanöver werden gefahren, um ein Wasserfahrzeug an einer Dalbe, Boje, an einem Kai o.ä. anzulegen.
  • All-Hands-Manöver: Alle Besatzungsmitglieder (= alle Hände) müssen wegen der Schwierigkeit des Manövers oder der notwendigen Schnelligkeit in Gefahrensituationen sich an der Durchführung des Manövers beteiligen. Beispiel: Segelbergen wegen eines plötzlich heraufziehenden Sturmes
  • Ententeich fahren: Auf offener See fährt das Fahrzeug einen Vollkreis. In Lee entsteht durch die Kreisbewegung und den Schutz der Bordwand glattes Wasser: der Ententeich. Aus dieser relativ ruhigen See mit geringer Wellenhöhe kann man Beiboote gefahrlos wassern, oder Personen und Gegenstände gegebenenfalls per Kran aufnehmen; siehe Mann-über-Bord-Manöver. Im Zweiten Weltkrieg wurden so die im Wasser gelandeten Katapult-Flugzeuge wieder an Bord genommen (Siehe auch Soldatensprache in der Marine)
  • Irrer Iwan bei U-Booten

Siehe auch


Nautik | Seemannschaft

Manœuvre (marine)

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Manöver (Schifffahrt)".

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