Der Malmedy-Prozess war einer der Dachauer Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten gegen deutsche Kriegsverbrecher. Er fand vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 in Dachau statt.
Bei der Gerichtsverhandlung behauptete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten teilweise wortgleiche eidesstattliche Erklärungen, in denen sie behaupteten, während der Verhöre gefoltert worden zu sein. Eine US-Untersuchungskommission konnte die Vorwürfe nicht bestätigen.
Einige der Todesurteile wurden, wie im westlichen Nachkriegsdeutschland häufiger der Fall, in Haftstrafen umgewandelt.
Kriegsverbrecherprozesse gegen den Nationalsozialismus | 1946
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"Malmedy-Prozess".
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