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Der Malmedy-Prozess war einer der Dachauer Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten gegen deutsche Kriegsverbrecher. Er fand vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 in Dachau statt.

Der Prozess


Im Prozess wurden 74 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzerdivision „Leibstandarte Adolf Hitler” beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene US-Soldaten erschossen (Malmedy-Massaker) und bis zum Abschluss der Ardennen-Offensive allein im Bereich von Stavelot 130 Morde an Zivilisten (Männer, Frauen und Kinder) begangen zu haben.

Bei der Gerichtsverhandlung behauptete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten teilweise wortgleiche eidesstattliche Erklärungen, in denen sie behaupteten, während der Verhöre gefoltert worden zu sein. Eine US-Untersuchungskommission konnte die Vorwürfe nicht bestätigen.

Die Urteile


  • 43 zum Tod durch den Strang, darunter SS-Standartenführer Joachim Peiper
  • 22 zu lebenslänglichem Gefängnis, darunter SS-General Sepp Dietrich
  • 2 zu 20 Jahren Gefängnis
  • 1 zu 15 Jahren Gefängnis
  • 5 zu 10 Jahren Gefängnis.

Einige der Todesurteile wurden, wie im westlichen Nachkriegsdeutschland häufiger der Fall, in Haftstrafen umgewandelt.

Rechtsextreme Propaganda über den Malmedy-Prozess


Die Agitation gegen Prozessablauf und die Urteile im Malmedy-Prozess, verbunden mit den Foltervorwürfen, ist eines der immer wieder auftauchenden Themen rechter Propaganda, auch im Internet.

Weblinks


Kriegsverbrecherprozesse gegen den Nationalsozialismus | 1946

Malmedy massacre trial

 

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