Magnetschienenbremse_WEB.jpg von Bombardier Transportation]] Eine Magnetschienenbremse ist eine Bremse für Schienenfahrzeuge. Sie besteht aus eisernen Schleifschuhen mit eingebauten Elektromagneten. Bei Stromdurchfluss durch den Elektromagneten wird der Schleifschuh an die Schiene gezogen. Dadurch entsteht hauptsächlich eine bremsende Reibungskraft.
Zusätzlich tritt eine Wirbelstrominduktion in der Schiene auf, die eine der Bewegung entgegenwirkende Kraft erzeugt. Da die Reibungskräfte mit sinkender Geschwindigkeit zu- und die Wirbelstromkräfte abnehmen, wirkt die Bremse im Vergleich zu einer Radbremse mit metallenen Bremsklötzen im gesamten Bereich relativ linear. Bei Fernverkehrszügen wird sie unterhalb einer Geschwindigkeit von 50 km/h aufgrund der hohen Bremskräfte ausgeschaltet. In Deutschland ist die Magnetschienenbremse laut der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Züge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 140 km/h vorgeschrieben, sofern der Zug nicht unter Linienzugbeeinflussung fährt. Langsamere Züge können mit einer derartigen Bremse ausgestattet sein.
Straßenbahnen müssen in Deutschland seit dem 1. Januar 1960 generell mit Magnetschienenbremsen ausgerüstet sein, um im Falle einer Gefahrenbremsung die im Straßenverkehr notwendigen kurzen Bremswege auch bei rutschigen Schienen erreichen zu können. Nicht der Passagierbeförderung dienende Straßenbahnfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, dürfen dafür aber nur mit einer verringerten Höchstgeschwindigkeit verkehren.
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