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Der Magistrat (lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt, einer Stadt. Die Bezeichnung wird nur in Bundesländern für Städte verwendet, die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Bezeichnung Gemeindevorstand.

Geschichte


In der Antike war dies auch die Bezeichnung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor etc).

Für die Magistrate der Römischen Republik: siehe cursus honorum.

Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente als Bezeichnung für gewählte städtische Amtsträger.

So wurden die Berliner städtischen Amtsträger seit 1808 als Magistrat bezeichnet, nach dem Groß-Berlin-Gesetz von 1920 als Magistrat von Groß-Berlin. Nach dem Auseinanderbrechen der städtischen Verwaltung 1948 behielt man in Ost-Berlin den Begriff bis zur Bildung des ersten gemeinsamen Senats am 11. Januar 1991 diese Bezeichnung bei.

Wahlen


Für gewöhnlich werden die Mitglieder des Magistrats durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig direkt von der Bevölkerung gewählt.

Bezeichnung


Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Bezeichnungen: Oberbürgermeister (Großstädte), Bürgermeister, Stadtrat. In Großstädten wandelt sich die Bezeichnung von Stadtrat zu Bürgermeister. Der Bezeichnung kann eine Dezernatsbezeichnung vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat). In Gemeinden ohne Stadtrecht bezeichnet man Stadträte als Beigeordnete.

Dezernate


Den Magistratsmitgliedern werden oft einzelne oder mehrere Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:

  • Bildung
  • Finanzen
  • Freizeit
  • Gesundheit
  • Integration
  • Kultur
  • Planung
  • Sicherheit
  • Sport
  • Umwelt
  • (Wohnungs-)bau

Die Zuordnung muss jedoch der Frage Rechnung tragen, ob die Magistratsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Entsprechendes regelt die Hauptsatzung der Gemeinde.

Österreich


In den österreichischen Statutarstädten ist die Gemeindeverwaltung zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und wird als Magistrat bezeichnet. In der Regel obliegen ihm dieselben Kompetenzen wie den Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken Österreichs. In Wien gibt es die Magistratsabteilungen.

Siehe auch


Gemeindeordnungen in Deutschland

Politischer Begriff | Kommunalrecht

Magistrát | Magistrat | Magistrate | Magistrado | Magistrat | Magistratura (diritto) | Magistrat | Magistrat | Magistrado | Магистрат | Magistrat | Магістрат

 

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