Das österreichische Magisterstudium ist ein Hochschulstudium, das "der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von Bakkalaureatsstudien" dient (Universitätsgesetz 2002). Es entspricht dem Master-Zyklus im Sinne des Bologna-Prozesses und wurde mit dem Universitäts-Studiengesetz (UniStG) 1997 eingeführt.
Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist typischerweise ein Bakkalaureat im gleichen oder einem nahe verwandten Studienfach. Der im Studienplan festgelegte Arbeitsaufwand muss mindestens 120 ECTS-Punkten entsprechen, die sich aus Lehrveranstaltungen und einer Magisterarbeit zusammensetzen.
Magisterstudien werden, wie auch die bisherigen Diplomstudien, mit den akademischen Graden Magister oder Diplomingenieur (für die technischen Wissenschaften) abgeschlossen.
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