Das Münzrecht (früher: Münzregal - als Regalien wurden die Hoheitsrechte des Königs und später eines Landesherrn bezeichnet) ist die Befugnis, Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen. Das Münzregal umfasst auch die Art der Prägung und die Köpfe der jeweiligen Münzen. Das Recht der Prägung von Münzen kann jedoch auch vom Staat verliehen werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mehrere Münzstätten: Dies sind München, Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg und Berlin. Inzwischen werden nur noch Scheidemünzen, d. h. Münzen, deren Herstellungskosten und Materialwert unterhalb des Ausgabe- bzw. Nennwertes liegen, in Umlauf gebracht. Der Gewinn fließt dem Bundeshaushalt zu. So genannte Kurantmünzen, d. h. Münzen, deren Herstellungs- und Materialwert dem Ausgabewert entspricht, werden nicht mehr geprägt.
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"Münzrecht".
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