Auf einer Deponie werden Abfälle langfristig abgelagert. Im Unterschied zu einer wilden Müllkippe ist eine Deponie eine geordnete Anlage und es ist zu erwarten, dass die Ablagerung von Abfällen so erfolgt, dass die Umwelt möglichst wenig geschädigt wird.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden viele Abfälle in privaten Abfallgruben entsorgt. Die erste geordnete Deponie in Deutschland wurde 1961 von der Stadt Bochum errichtet. Die Entsorgung der Abfallprodukte oblag den Kommunen. Erst in den 80iger Jahren wurde die Zuständigkeit an die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. 1971 wurde mit dem Abfallbeseitigungsgesetz die Grundlage für eine geordnete Deponierung in der ganzen Bundesrepublik geschaffen. Das führte dazu, dass viele kleine Gemeinden ihre bis dahin betriebenen Müllkippen schließen mussten, da sie den Anforderungen nicht mehr entsprachen.
In der DDR hingegen gab es bis zur Wende ein Gesetz, nach dem Abfälle nicht weiter als 3 km transportiert werden durften. Dadurch gab es unzählige kleine und kleinste Müllkippen. Auf diesen ehemaligen Müllkippen, die jetzt bewachsen sind, oder unmittelbar daneben werden noch heute Wohnsiedlungen errichtet.
Innerhalb der Europäischen Union müssen Abfalldeponien den Anforderungen der Richtlinie 31/1999/EG vom 26. April 1999 genügen (s. Weblinks). Sie musste von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verabschiedung in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland verbietet die "Technische Anleitung Siedlungsabfall" (TASi) seit dem 31. Mai 2005 das Deponieren von Abfällen ohne Vorbehandlung (z.B. Müllverbrennung, mechanisch-biologische Behandlung (MBA).
Nicht zulässig ist die Ablagerung von Abfall auf einem nicht dafür vorgesehenen Platz (wilde Müllkippe).
In Deutschland müssen Deponien gemäß der DepV die sich weitestgehend an der TASi [Technische Anleitung Siedlungsabfall und der TASo Anleitung Abfall orientiert, errichtet und überwacht werden.
In der Umgangssprache wird dann von der TASi-Deponie Klasse I und II gesprochen.
Klasse I sind Deponien für unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Boden. Klasse II sind Deponien für behandelten Haus-und Gewerbemüll, Industrieabfälle soweit für Einlagerungsstoffe, die nicht für die Deponieklasse III mit besonderen Überwachungsbedarf zugeordnet sind.
Deponieklasse I muss mindestens eine natürliche Barriere gegen Grundwasser vorweisen. Deponieklasse II und Sondermülldeponien müssen mindestens eine Combidichtung aus mineralischer und künstlicher Barriere * vorweisen.
Seit dem 31. Mai 2005 dürfen in Deutschland nur noch vorbehandelte Abfälle gemäß AbfAblV auf Deponien verbracht werden.
Gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) gibt es folgende Deponietypen:
Seit dem 1.1.2000 dürfen keine unbehandelten Restabfälle mehr deponiert werden, es gab aber noch Übergangsfristen.
Der (österreichische) Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten von Deponien:
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen in Österreich keine unbehandelten Restabfälle mehr deponiert werden. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen bis zum 31. Dezember 2008, da noch nicht in allen Regionen Verwertungsanlagen in Betrieb genommen worden sind.
Eine Deponie besteht aus folgenden Elementen:
Deponiesickerwasser muss in einer speziellen Kläranlage, z. B. in einer Umkehrosmoseanlage, gereinigt werden, bevor es in den nächsten Vorfluter eingeleitet werden kann. Deponiegas entsteht nur bei biologisch abbaubaren Abfällen, nicht bei Inertabfällen. Es muss gesammelt und behandelt werden. Es kann zur Energiegewinnung genutzt werden, falls nicht, muss es abgefackelt werden.
1. Barriere: Abfallvorbehandlung (etwa durch Abtrennung besonders gefährlicher Anteile, chemisch-physikalische Vorbehandlung, Verbrennung usw)
2. Barriere: Standortauswahl (Der Standort muss durch seine Geologie und Hydrogeologie geeignet sein, etwa durch vorhandensein wasserundurchlässiger Schichten.)
3. Barriere: Beschaffenheit des Deponiekörpers (Im Deponiekörper laufen chemische, biologische und physikalische Prozesse ab. Der Deponiekörper muss so aufgebaut werden, dass er stabil ist und keine Gasemissionen nach außen dringen, Wasser soll nicht eindringen können, damit nicht zu viel Sickerwasser gebildet wird.)
4. Barriere: Deponiebasisabdichtung und Sickerwasserbehandlung (Sie sollen verhindern, dass verunreinigte Sickerwässer ins Grundwasser eindringen können.)
5. Barriere: Oberflächenabdichtung (Soll das Eindringen von Regenwasser verhindern.)
6. Barriere: Nachsorge und Reparatur (Die Deponie muss, auch wenn sie fertig verfüllt ist, noch überwacht werden. Alle Systeme müssen so aufgebaut sein, dass sie repariert werden können, etwa die Rohre der Sickerwassererfassung. Es müssen weiterhin Messungen durchgeführt werden.)
In Deponien mit Einlagerungen von organischen Stoffen bildet sich durch anaerobe Bakterien erzeugtes Deponiegas, das im Wesentlichen aus Methan (CH4) und Kohlendioxid (CO2) und Spuren von Schwefelwasserstoff (H2S) besteht. Wenn das Deponiegas aus dem Boden entweicht, kann es Pflanzenwuchs verhindern. Es wird deshalb inzwischen überwiegend in Gasschächten und Sammelleitungen einer offenen Verbrennung zugeführt oder häufiger auch abgesaugt und nach Reinigung in Gasmotoren zur Strom- und manchmal in Blockheizkraftwerken zusätzlich zur Wärmeerzeugung genutzt.
Im Deponiekörper laufen chemische, physikalische und biologische Prozesse ab. In einer kurzen ersten Phase nach der Ablagerung werden organische Bestandteile des Abfalls aerob durch den noch vorhandenen Luftsauerstoff in Kohlenstoffdioxid und Wasser umgewandelt. Darauf tritt eine saure Gärung ein, dabei sinkt der pH-Wert der Sickerwässer auf 6,1 bis 5,5 ab. Diese Phase dauert mehrere Monate. Durch den niedrigen pH-Wert können Metalle in Lösung gehen, die bei höherem pH-Wert stabil blieben. In dieser Phase ist auch der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) und biochemische Sauerstoffbedarf (BSB) des Sickerwassers ziemlich hoch.
Nach spätestens einem Jahr tritt die anaerobe Methangärung ein, diese kann 20 Jahre und länger anhalten (abhängig vom TOC Anteil im Abfall und Wassergehalt). Der pH-Wert des Sickerwassers steigt auf 8,0 bis 8,5. Der chemische und der biochemische Sauerstoffbedarf fallen und die Konzentration ausgelaugter Metalle wird geringer.
Für die Entsorgung von Sondermüll werden spezielle Kraftfahrzeuge und Sondermülldeponien benötigt, wo man versucht diesen Müll möglichst sachgerecht und umweltschonend zu entsorgen und zu deponieren. Hierfür gelten gesonderte Vorschriften, welche von der EU festgelegt werden:
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