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Das Luxemburger Abkommen ist ein Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite und Israel sowie der Jewish Claims Conference auf der anderen Seite.

Gegenstand waren Leistungen im Wert von 3,5 Mrd. DM, abrufbar über 12 Jahre in Form von Gütern und Dienstleistungen.

Die Leistungen wurden erbracht für die Eingliederung von 500.000 Flüchtlingen, die den Holocaust überlebt hatten, sowie für Vermögensverluste in der Zeit vor 1945, an den Staat Israel als Vertreter der die Repressalien des Nationalsozialismus überlebenden Juden.

Die Verhandlungen fanden ab März 1952 im Schloss Wassenaar in Den Haag statt; die Unterschriften wurden von Bundeskanzler Konrad Adenauer (als amtierendem Außenminister) und Außenminister Moshe Scharett am 10. September 1952 im Rathaus von Luxemburg geleistet. Der Deutsche Bundestag stimmte am 18. März 1953 mit den Stimmen von CDU und SPD zu.

Literatur


  • Brodesser, Hermann-Josef u.a., Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation, München (Beck) 2000, ISBN 3406314554
  • Asher Ben-Natan, Brücken bauen - aber nicht vergessen, Düsseldorf (Droste), ISBN 3770012100

Siehe auch: Deutsche Wiedergutmachungspolitik

Weblinks


Völkerrechtlicher Vertrag

Reparations Agreement between Israel and West Germany | הסכם השילומים

 

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