Martin Luther by Lucas Cranach der Ältere.jpeg Martin Luther (eigentlich Martin Luder; * 10. November 1483 in Eisleben, † 18. Februar 1546 ebenda) ist der geistige Vater der protestantischen Reformation. Als Augustiner-Mönch wurde er Theologe und Professor. Er wollte zunächst Fehlentwicklungen in seiner katholischen Kirche durch Reformen beseitigen. Durch seine theologische Neuentdeckung der Gnade Gottes, seine rhetorische und schriftstellerische Gabe und charismatische Persönlichkeit entfaltete er eine breite Wirkung, die in den machtpolitischen Konstellationen des 16. Jahrhunderts von den Fürstentümern dazu genutzt wurde, die Macht von Papst und Kaiser zurückzudrängen. Unter dem Einfluss weltlicher Gewalt kam es dann zur Kirchenspaltung. Seine Lutherbibel zählt bis heute zu den wichtigsten Bibelübersetzungen.
Von 1488 bis 1497 besuchte er die Mansfelder Stadtschule und danach für ein Jahr die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. 1498 schickten ihn die Eltern auf das Franziskanerstift Eisenach, wo er eine musikalisch-poetische Ausbildung erhielt. Er galt als sehr guter Sänger.
Auf väterlichen Wunsch begann Luther nach seiner Promotion ein Studium der Rechtswissenschaften. Doch am 2. Juli 1505 wurde er nach dem Besuch seiner Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim von einem schweren Gewitter überrascht, hatte Todesangst und rief zur Schutzpatronin der Bergleute: „Heilige Anna, hilf! Lässt Du mich leben, so will ich ein Mönch werden.“ Aufgrund dieses Gelübdes trat er gegen den Willen seines Vaters dann in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt ein. Hier übte er die Ordensregeln in vorbildlicher Strenge, so dass er schon am 27. Februar 1507 zum Priester geweiht wurde.
Trotz täglicher Bußübungen litt Luther große Gewissensqualen, die ihm niemand abnehmen konnte. Seine Hauptfrage war: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“ Sein Beichtvater Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, empfahl Luther daraufhin für ein Theologiestudium und versetzte ihn dazu 1508 nach Wittenberg. In der dortigen Klosterschule lernte er die Theologie Ockhams kennen, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, dazu die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die „Sentenzen“ des Petrus Lombardus – Augustin. Ein Jahr darauf promovierte er auch zum baccalarius biblicus (Professor der Bibel), der Griechisch und Hebräisch beherrschte, und hatte nun neben Moralphilosophie auch biblische Fächer zu lehren.
1510 reiste Luther nach Rom, um im Auftrag seines Erfurter Konvents, in den er inzwischen zurückgekehrt war, gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen „Observanten“ mit den liberaleren Augustinerklöstern zu protestieren. Er nahm an einer Generalbeichte teil und rutschte auf dem Bauch die „Heilige Treppe“ am Lateran hinauf, um Sündenvergebung für sich und seine Verwandten zu erlangen. Er zweifelte also damals noch nicht an der römischen Bußpraxis, war aber schon entsetzt über den Unernst und Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten.
1511 holte Staupitz ihn erneut nach Wittenberg und machte ihn 1512 als Doktor der Theologie zu seinem Nachfolger. Obwohl er Luthers Gewissensnot nur lindern, aber nicht lösen konnte, hielt ihre Freundschaft bis zu Staupitz' Tod 1524 an.
In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und Paulusbriefe, von denen einige Originalmanuskripte oder wörtliche Kopien erhalten geblieben sind. Daran kann man seine Entwicklung zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren nachvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des „vierfachen Schriftsinns“ und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, Neuplatonismus, der Mystik oder der „Devotio moderna“, formte sie aber bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, noch ohne über deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente nachzudenken.
Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm. 1, 17 habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte:
Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche zunehmend kritischer in den Blick, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah.
In der Römerbriefvorlesung von 1515 liegt Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung allein aus Gnade Gottes bereits ausformuliert vor, wenn auch noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler. 1516 veröffentliche er zudem die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte.
Mit der Änderung seines Nachnamens von Luder zu Luther – nach dem griechischen Wort ελευθερός (eleutheros: „Befreiter“, „frei“) – signalisierte er seit 1517 auch äußerlich seine innere Verwandlung.
Im Sommer 1517 bekam er die vom Mainzer Kardinal Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger, zu Gesicht. Mit einem Teil dieser Einnahmen wollte der Erzbischof seine Schulden bezahlen, die er bei den Fuggern hatte. Diese hatten ihm sein Kurfürstenamt finanziert. Dazu sandte er den Ablassprediger Tetzel auch nach Sachsen.
Am 4. September 1517 gab Luther zunächst 97 Thesen nur für seine Dozenten-Kollegen heraus, um einen Disput über die gesamte scholastische Theologie unter ihnen in Gang zu bringen. Eine wörtliche Kopie davon fand sich erst kürzlich in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel wieder. Erst dann verfasste Luther jene Reihe von 95 Thesen, die direkt auf den Ablass Bezug nahmen und die er der Legende nach am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben soll.
Diese Thesen fanden den großen öffentlichen Widerhall, der die Reformation auslöste. Darin protestierte Luther weniger gegen die Finanzpraktiken der katholischen Kirche als gegen die darin zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung. Der Ablasshandel war für ihn nur der äußere Anlass, eine grundlegende Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ zu fordern. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sah dessen Aufgabe aber in der Fürbitte für alle Gläubigen. - Für die breitere Bevölkerung verfasste er 1518 den Sermon von dem Ablass und Gnade, in dem er die Thematik und seine Meinung dazu in einfacher, verständlicher Weise darstellte.
Kardinal Albrecht zeigte Luther nun in Rom an; Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte. Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in Heidelberg seine Theologie erläutern. Hier grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben (sola gratia – sola fide) scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August berief die Universität Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde.
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Damit wurde Luthers Prozess in politische Interessen verwickelt: Papst Leo X. brauchte den Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gab seinem Einwand im August 1518 daher statt. Kardinal Cajetan sollte Luther beim Augsburger Reichstag verhören. Am 12.-14. Oktober 1518 sprach er dort vor. Er weigerte sich, zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde. Für Cajetan war er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen. Doch Friedrich lehnte dies weiterhin ab.
Im Januar 1519 starb Kaiser Maximilian I.: Er hatte den spanischen König Karl I. (Karl V.) als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte ihn verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaats fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, den Kurfürsten für eine friedliche Lösung zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete.
Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Karlstadt auf. Diese richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte nun die These, der Papst sei de iure erst seit 400 Jahren - dem Dekret des Gratian, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte - Führer der Christenheit.
Eck versuchte Luther dann als Anhänger des 100 Jahre zuvor als Ketzer verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Orthodoxie vor. Er ordnete nun auch das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage - Konzil oder Papst - nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: „Auch Konzile können irren.“ Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war der Bruch mit der katholischen Kirche.
Nachdem Karl V. am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Prozess wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannbulle Exsurge Domine. Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.
Doch Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte. Das zeigt den Niedergang der mittelalterlichen Macht von Papst und Kaiser: Karl V. war der letzte Kaiser, den ein Papst krönte.
Am 17. April 1521 stand Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies sein Tod sein konnte, lehnte er ab, da er nicht aus Gründen der Schrift widerlegt worden sei. Darauf verhängte der Reichstag am 8. Mai das vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn: Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nun „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er aber freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.
Der Geächtete wurde am 4. Mai auf dem Heimweg nahe Altenstein/Bad Liebenstein von Friedrichs Soldaten heimlich entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen. Hier konnte er begonnene Bibelauslegungen fortsetzen und vor allem mit der Übersetzung der Bibel beginnen.
Damit machte Luther biblische Inhalte auch dem einfachen Volk zugänglich. Er übersetzte weniger wörtlich, sondern versuchte, biblische Aussagen sinngemäß (und gemäß seiner eigenen Auslegung) im Deutschen wiederzugeben. Er wollte „dem Volk aufs Maul schauen“ und verwendete daher eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Die Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon vor Luther verschmolzen waren. Aber erst seine Bibelübersetzung trieb die Entwicklung der deutschen Sprache zu einer Standardsprache entscheidend voran. Luthers Bibelübersetzung gilt als eine große sprachliche Leistung im Deutschen.
Vor Luther war die Bibel schon öfter ins Deutsche übertragen und bis 1518 14 mal hochdeutsch, 4 mal niederdeutsch gedruckt worden. Aber diese Übersetzungen fußten auf der Vulgata, der lateinischen Bibelübersetzung von Hieronymus, hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte.
Protestanten verwenden die Lutherbibel mit mehreren revidierten Neuauflagen (zuletzt 1984) bis heute. Sie ist auch eine wichtige Basis der Kirchenmusik, da ihre Texte für Choräle, Kantaten, Motetten usw. verwendet werden.
Auch Luthers Predigten und Schriften waren in einer kräftigen und volksnahen Sprache verfasst, wobei er vulgäre Ausdrücke nicht verschmähte. Bekannt wurden viele deftige Zitate wie: „Aus einem glücklichen Arsch kommt ein fröhlicher Furz.“
Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März nach Wittenberg zurück. In 6 Tagespredigten überzeugte er die Bürger binnen einer Woche von maßvolleren Reformen: Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend. Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ er die römische Messordnung unverändert, führte aber daneben das evangelische Abendmahl ein. Damit kehrte Ruhe ein, und Karlstadt verließ die Stadt.
Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigte Hussiten).
Als die katholischen Stände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (5 Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten.
Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 erreichten diese die Duldung ihrer gemeinsamen Bekenntniserklärung, der Confessio Augustana, und die erneute Aussetzung des Wormser Edikts. Dadurch konnte sich die Reformation in den deutschen Territorien weiter ausbreiten und festigen. Dies war der politische Durchbruch, aber auch der Beginn einer Entwicklung, die später zur Gegenreformation und zum 30-jährigen Krieg führte.
Luthers Wappen war die „Lutherrose“. In einem Brief vom 8. Juli 1530 beschreibt er sein Wappen (Bild):
In deutschen Gebieten kam es 1524 zum großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war. Die Bauern stellten Forderungen, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten (12 Artikel). Dabei beriefen sie sich auch auf die Bibel und sahen sich moralisch im Recht, da sie Luthers Reformation auf ihrer Seite glaubten.
Nach einigen Erfolgen der Bauern ließen die Fürsten ein Gegenheer aufstellen, das aber die ersten Schlachten verlor. In Weinsberg ermordeten einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter (Weinsberger Bluttat). Daraufhin verfasste Luther, der sich bis dahin zurückgehalten hatte, seine berüchtigte Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. Diese ermutigte alle Fürsten - unabhängig von ihrer Konfession - dazu, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, das Gegenheer.
1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war der frühere Lutherschüler und Reformator Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Er hatte anfangs wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten.
Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet.
Luther begrüßte dies als gerechte Strafe für den „Teufel“, der das „weltliche“ und „himmlische“ Reich vermischt und gegen Gottes Ordnung rebelliert hatte (vgl. Zwei-Reiche-Lehre). Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war.
Nach dieser Niederlage wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum etwa 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Keine einzige ihrer Forderungen wurde erfüllt, sondern vielfach wurden ihre Lasten verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.
Außerdem schlägt Luther in der Schrift ein politisches Reformprogramm vor. So soll Bildung allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Der Zölibat und der Kirchenstaat sollen abgeschafft, der Frühkapitalismus eingeschränkt und das Betteln verboten werden. Dafür soll es eine geregelte Armenfürsorge geben.
Luthers diesbezügliche Ansichten beendeten den Gegensatz von Staat und Kirche, der das Mittelalter geprägt hatte; die Fürsten wurden zu uneingeschränkten Beherrschern der neuen Staatskirchen. Erst 1918 endete dieser Zustand in Deutschland.
Es sei angemerkt, dass der lutherisch-katholische Dialog heute einen großen gemeinsamen Konsens in der Abendmahlsfrage gefunden hat. Im Dokument „Das Herrenmahl“ der Gemeinsamen Römisch-Katholischen / Evangelisch-Lutherischen Kommission (ISBN 3-87476-114-2 und ISBN 3-87088-208-5) sind wichtige Ergebnisse dieses Dialoges festgehalten.
Luthers Kritik an der römischen Transsubstantiationslehre betraf nicht die Realpräsenz (wirkliche Gegenwart) Christi Leib und Blut in den Elementen von Brot und Wein. Darin war er durchaus mit den römischen Theologen einig.
Mit Philipp Melanchton entwickelte Luther eine Ansicht, die später Konsubstantiationslehre genannt wurde (die Bezeichnung geht auf reformierte, anti-lutherische Polemik zurück und umschreibt auch nur eingeschränkt die lutherische Abendmahlstheologie. Die lutherische Abendmahlstheologie wird mit dem Begriff der Realpräsenz verstanden und als Realpräsenz korrekt bezeichnet). Die Kommunikanten nehmen den wirklichen Leib und das wirkliche Blut Jesu Christi in, mit und unter Brot und Wein entgegen. Brot und Leib Christi, sowie Wein und Blut Christi sind in „sakramentaler Einheit“ (Luther, Vom Abendmahl Christi) durch die Einsetzungsworte miteinander verbunden. Brot und Wein verschwinden ihrer Substanz nach nicht. Damit wird ein zentrales Problem der Transsubstantiationslehre beseitigt, nämlich die nach lutherischer, aber auch schon innerscholastischer Kritik der Schöpfungslehre widersprechende Auffassung, dass die Substanzen von Brot und Wein vergehen, um Leib und Blut Christi als den neuen Substanzen in den Akzidenzien von Brot und Wein Raum zu machen.
Luthers Kritik betraf auch den Rang als Dogma, den die Transsubstantiationslehre in der römischen Kirche hatte. Und die daraus resultierende Überordnung des Sakramentes über das Wort. Seiner Ansicht nach ist das Sakrament eine besondere Gestalt des Wortes Gottes, nämlich, wie er in Anlehnung an Augustinus formuliert, sichtbares Wort (verbum visibile).
Die Frage der rechten Form und Bedeutung des Abendmahls und des darin enthaltenen Heils für den Gläubigen teilte die Reformation im Abendmahlsstreit in Lager. Aufgrund der Wichtigkeit der Reform der Messe, die das „Herzstück“ der Erneuerung des kirchlichen Lebens darstellte, war dieses zu erwarten. Luther hatte in der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Andreas Karlstadt 1524 seine Auffassung von der wirklichen Gegenwart (Realpräsenz) des Leibes und Blutes Christi beibehalten und ausgebaut, die er schon ansatzweise 1520 in Auseinandersetzung mit der anders gelagerten römischen Option und in der Korrespondenz mit den Böhmischen Brüdern 1523 schriftlich zum Ausdruck gebracht hatte. Luthers Rede von der leiblichen Anwesenheit Christi im Abendmahl gründet sich auf die Einsetzungsworte mit der Stelle „Hoc est corpus meum“ (Mt 26,26; 1.Kor 11,24) und stellt das „est“ in eine „den Heilsglauben mit einbeziehende Position“, d.h. wer es leugnet, entfernt sich vom rechtfertigenden Glauben selbst. Karlstadt äußerte Bedenken gegenüber Luther und vertrat eine signitative Interpretation (Brot und Wein bedeuten Leib und Blut Christi) mit mystischem Anklang. Unabhängig davon entwickelte in der Schweiz der Zürcher Huldrych Zwingli ab 1523 eine rein signitative Auffassung der Anwesenheit des Leibes Christi im Abendmahl, und wertete die Nießung als geistliches Essen. Für den Gläubigen ist das Abendmahl Erinnerungsmahl an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz und allein deshalb geistlich wirksam.
Luther lehnte diese spiritualistische Haltung jedoch als „Schwärmerei“ konsequent ab. Seit 1525 schwoll die Auseinandersetzung zwischen Wittenberg und Zürich an. Indem sich Theologen oberdeutscher Städte wie Augsburg, Straßburg, Nürnberg und Memmingen positionierten, entbrannte der seit 1526 nun auf breiter literarischer Ebene geführter Abendmahlstreit. Seit 1527 führte Luther einen direkten Schlagabtausch bezüglich der exegetischen Argumente mit Zwingli. Der Streit gipfelte im Marburger Religionsgespräch vom 1.-4. Oktober 1529, bei dem sich Luther und Zwingli persönlich begegneten. 15 Artikel wurden als (eine Art) Konkordie niedergeschrieben, wobei der letzte Artikel über das Abendmahl als einziger umstritten blieb.
Einig waren sich Luther und Zwingli in folgenden Punkten: Beide lehnten die altgläubige Lehre von der substantiellen Wandlung des Brotes und des Weins in Fleisch und Blut Christi (Transsubstantiationslehre) ab, ebenso den Gedanken von der Wiederholung des Opfers Christi. Die Messe könne nicht Opferhandlung sein, da Christus nur einmal für alle gestorben sei.
Zwingli betonte den symbolischen Sinn der Einsetzungsworte: „est“ meine „significat“. Für Zwingli war die Durchführung des Abendmahls eine Erinnerung an und ein Bekenntnis zu dem Kreuzestod Jesu. Er betonte also den Gedächtnismahlcharakter. Dabei verwies Zwingli immer wieder auf Johannes 6,63: „Der Geist ist’s, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, sind Geist und sind Leben.“ Für Zwingli ergab sich aus dieser Aussage eine Dualität zwischen Geist und Fleisch. Der geistige Gottesbegriff, so argumentierte Zwingli weiter, gestatte es nicht, von einer leibhaften Gegenwart Christi im Abendmahl zu sprechen. Da Christus mit Leib und Geist in den Himmel gekommen sei, könne seither nur noch von einer geistigen Gegenwart Gottes auf Erden die Rede sein. Leiblich sei Jesus nur von der Geburt bis zur Himmelfahrt auf Erden gewesen; gelitten am Kreuz habe er als Mensch. Seit der Himmelfahrt befinde sich Jesu erhöhte menschliche, d.h. leibliche Natur „zur Rechten Gottes.“ Den Satz „Christus sitzt zur Rechten Gottes“ versteht Zwingli demnach örtlich. Da Christus „zur Rechten Gottes sitzt“, ist seiner Meinung nach die Realpräsenz der menschlichen Natur Christi beim Abendmahl ausgeschlossen.
Luther dagegen bestritt, dass Johannes 6,63 überhaupt etwas mit dem Abendmahl zu tun habe und verwies auf die vorhergehenden Aussagen des johanneischen Christus: „Amen, amen, das sage ich euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag. Denn mein Fleisch ist wirklich eine Speise und mein Blut ist wirklich ein Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm“ (Joh 6, 53ff). Die „Rechte Gottes“ verstand Luther unräumlich. Christus habe Anteil an der Stellung Gottes und sei, wie Gott selbst, allgegenwärtig. Menschheit und Gottheit Jesu dürfen nach Luther nicht getrennt werden. Der örtlichen Begrenzung des Leibes Christi setzte er die Ubiquitätslehre entgegen. Diese besagt, dass Christus auch als der Menschgewordene und zum Vater Heimgekehrte an der göttlichen Allgegenwart teilhat und überall und jederzeit seine leibliche Gegenwart schenken kann.
Luthers Ablehnung des Judentums wird heute stärker ins Blickfeld gerückt und hinsichtlich ihrer Wirkungsgeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus kontrovers diskutiert. Sicher ist: Diese Ablehnung entstand erst allmählich. In seiner Schrift Daß Jesus ein Geborner Jude Sei (1523) betonte Luther, dass Jesus aus Gottes Volk stammte. Er schloss Gewalt gegen Juden aus und sah ihre gesellschaftliche Isolierung als Hindernis, sie „zu bessern“, das heißt, zum wahren Glauben zu bekehren. Er hoffte, Juden nach erfolgter Reformation der Kirche eher zu Christen bekehren zu können.
Darin wurde er enttäuscht. Danach wandelte er sich zu einem ausgesprochenen Judenfeind, wie seine Spätschriften deutlich zeigen: Brief wider die Sabbather an einen guten Freund (1538), Von den jüden und iren lügen (1543) und Vom Schem Hamphoras und vom Geschlechte Christi (1544). Darin erklärte Luther die Juden wie den Teufel zum ärgsten Feind des Christentums und bezog sich dazu auch – zu Recht oder zu Unrecht, ist umstritten – auf antijüdische Aussagen des Neuen Testaments. So schrieb er 1543 unter anderem in Von den jüden und iren lügen:
Darauf folgte ein Sieben-Punkte-Plan zum Umgang mit den Juden:
Das wirkt heute wie ein Aufruf zu einigen der Maßnahmen, die später die Nationalsozialisten gegen Juden planten und vollzogen. Daher ist zu fragen, welches Ziel Luther damit verfolgte. Historiker weisen darauf hin, dass seine Schrift an evangelische Fürsten, nicht an die Bevölkerung gerichtet war. Luther betonte, er wolle nicht die Juden, nur ihre „Lügen“ - den jüdischen Glauben - angreifen. Er wollte erreichen, dass dieser auf keinen Fall weiter verbreitet werden konnte. Dazu verlangte er von den Fürsten strenge Unterdrückung und letztlich Vertreibung aller Juden aus ihren Territorien. Dem folgten diese jedoch – anders als im Bauernkrieg 1525 – nicht.
Ob diese Judenfeindschaft in Luthers Theologie angelegt war oder nur dem Zeitgeist folgte, ist umstritten. Es gab damals viele judenfeindliche Schriften; christlicher Antijudaismus war die Regel. Luthers judenfeindliche Klischees unterschieden sich nicht von katholischer Tradition, aus der er sie übernahm; sie erhielten jedoch größeres theologisches Gewicht, wo sie mit seiner Lehre von Gesetz und Evangelium verknüpft wurden. Damit wies er dem Judentum die Rolle des verworfenen, nur unter Gottes Zorngericht stehenden Volkes zu.
Antisemiten im Kaiserreich wie Adolf Stöcker, später die Nationalsozialisten Alfred Rosenberg und Julius Streicher haben sich oft auf diese Schrift berufen und Luthers judenfeindliche Aussagen zur Rechtfertigung ihres Rassismus benutzt. Sie konnten den fatalen Satz Die Juden sind unser Unglück daraus herleiten: ...so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind. Viele Evangelische sahen die nationalsozialistische Rassenpolitik als Vollstreckung eines angeblich von Luther gewollten Deutschchristentums. Dabei ignorierten die NS-Ideologen stets, dass Israel für Luther immer Gottes Volk geblieben war und er in seiner letzten Predigt nochmals die Bekehrung, nicht die Ermordung der Juden angemahnt hatte.
Martin Luther war wie Calvin überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.
Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (2. Mose 22,17) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther am 6. Mai 1526 zur Stelle 2. Mose 22,18 hielt.
Er verlieh hier seinem tiefen Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gibt einer gnadenlosen Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht:
Martin Luther war wie seine Zeitgenossen ein klarer Befürworter der Todesstrafe für Schadenszauberei. Allerdings ist Martin Luther kein eifernder Hexenjäger gewesen.
Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei.
Erst relativ spät - 1526 - erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts. Das in dieser Schrift enthaltene Gottesdienstformular war vor allem als Sonntagsgottesdienst für die Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Daneben war aber auch die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, weiterhin vorgesehen. Luther befürwortete weiterhin die lateinische Messe, damit auch die Jugend diese erlerne.
Neben der lateinischen und deutschen Messe nennt Luther eine dritte Form. Diese ist an eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen gerichtet, ”die ienigen, so mit ernst Christen wollen seyn und das Euangelion mit hand und munde bekennen“ (WA 19,75,5f.). Dabei hat Luther wohl eine Art ”Kerngemeinde“ vor Augen, die sich in privaten Häusern trifft und Gottesdienst hält und wo die Mitglieder sich gegenseitig ermahnen, wenn sie untereinander Sünden begehen, ganz nach dem Befehl Christi. Luthers Vorhaben mit dieser dritten Weise des Gottesdienstes ging in die Richtung einer Integration derjenigen, die ernsthaft nach neutestamentlichen Vorgaben leben mochten. Auch sie sollten neben den anderen einen Platz in der Gemeinde haben, indem ihre Bedürfnisse befriedigt wurden.
Luther war wichtig, dass seine Messordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah er sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.
Das erste Lied Luthers war Ein neues Lied wir heben an. Im Untertitel heißt es:
Eine Übersicht über Lutherdarstellungen in den Kirchen Bayerns findet sich im Sonntagsblatt
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