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Der Begriff Luftfracht umfasst alle Güter, die durch Luftverkehr transportiert werden („Luftverlastung“).

Kein anderer Verkehrsträger hat in den letzten 40 Jahren so hohe Zuwachsraten bei Transportleistungen erzielt wie das Flugzeug. Einer der Gründe dafür ist, dass die Arbeitsteilung in der Weltwirtschaft immer intensiver wird und der Anteil hochwertiger Güter am Außenhandel stetig ansteigt.

Von militärischen Operationen abgesehen, gewinnt die Luftfracht erst seit den 1960er Jahren an Bedeutung. Durch Flugzeugneuentwicklungen gelingt es, auch immer größere und schwerere Güter sowie größere Mengen zu befördern.

Vorteile des Luftverkehrs


Die Leistungsmerkmale in der Luftfracht sind:
  • Schnelligkeit, das Flugzeug bietet die kürzeste Beförderungszeit aller Verkehrsteilnehmer.
  • Sicherheit, auch hier ist die kurze Transportdauer entscheidend, neben der Unabhängigkeit von Natureinwirkungen und Erschütterungen während Umschlag und Transport.
  • Zuverlässigkeit, die Flugpläne werden oft auf die Minute eingehalten, da die Sendung in der Regel zeitliche exakt disponiert werden kann.
Dank dieser Leistungsmerkmale hat sich eine Reihe typischer Luftfrachtgüter herausgebildet, die sich alle durch eine besondere Eilbedürftigkeit auszeichnen:
  1. Lebende Tiere, Blumen und „exotische“ Früchte, Zeitungen und Filme
  2. Mode- und saisonabhängige Waren, meist Textilien
  3. Ersatzteile, Terminsendungen
  4. Besonders hochwertige Waren, transportempfindliche und diebstahlgefährdete Ladung
  5. Hilfsgüter bei Katastrophenfällen

Rechtsgrundlage


Da bei der Beförderung von Luftfracht zum Teil viele Länder überflogen werden, bedarf es verschiedener Abkommen, um diese Länder ungehindert überfliegen zu dürfen. Deshalb wurde gegen Mitte des 20. Jahrhunderts die „International Civil Aviation Organization“ kurz ICAO von einer Reihe westlicher Regierungen gegründet. Mitglieder sind Staaten, die zivilen internationalen Luftverkehr betreiben und in die UNO wählbar sind. Die ICAO ist eine Unterorganisation der UNO.

Zu dem hat die ICAO mit der Gründung ein gemeinsames Abkommen geschlossen, welches die Ziele hat, die Entwicklung und Förderung von zivilen Fluggerät, von internationalen Flughäfen und von gemeinsamen Flugsicherungseinrichtungen, Absprachen zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr und um Maßnahmen abzustimmen, um ein geordnetes wirtschaftliches Wachstum und eine sinnvolle Arbeitsteilung der international tätigen Fluggesellschaft, zu gewährleisten. Von der ICAO wurde schließlich Englisch als einheitliche Verkehrssprache in der Luftfahrt festgelegt. Die wichtigste Aufgabe der ICAO ist die Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der so genannten „Freiheiten der Luft“. Zu dem Hoheitsgebiet eines Staates gehört auch der über dem Land liegende Luftraum. Also bedarf bereits das Überfliegen eines anderen Landes dessen ausdrücklicher Erlaubnis. Soll dort auch gelandet werden und sollen Passagiere, Gepäck, Fracht und Post abgesetzt, womöglich auch noch aufgenommen werden, sind entsprechend weiter gehende Vereinbarungen notwendig. Die internationalen Verkehrsrechte werden zwischen den Regierungen nach den Empfehlungen der ICAO völkerrechtlich verbindlich wechselseitig gewährt (bilaterale Abkommen).

Die neun Freiheiten des Luftverkehrs sind so zu unterscheiden:

  1. Das Recht, das Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne Landung zu überfliegen (Überflugsrecht)
  2. Das Recht, im Hoheitsgebiet eines anderen Staates zu nichtgewerblichen Zwecken (z.B. Reparaturen) zu landen (Technische Rechte)
  3. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht aus dem Heimatstaat in einen anderen Staat zu befördern (Direktverkehr)
  4. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht aus einem anderen Staat in den Heimatstaat zu befördern (Direktverkehr)
  5. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht auf einem Flug, der im Heimatstaat beginnt, zwischen zwei anderen Staaten zu befördern (Unterwegsverkehr)
  6. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht auf zwei verschiedenen Flügen von einem anderen Staat via den Heimatstaat in einen Drittstaat zu befördern (Transitverkehr)
  7. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht auf einem Flug zwischen zwei Drittstaaten zu befördern (Exterritorialverkehr)
  8. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht innerhalb eines Drittstaates zu befördern, aber in Verbindung mit dem Heimatstaat (Cabotage)
  9. Das Recht, Passagiere, Post und Fracht ohne Verbindung zum Heimatstaat innerhalb eines Drittstaates zu befördern (Stand Alone Cabotage)
Die Freiheiten 1 und 2 nennt man auch die nichtkommerziellen Verkehrsrechte, die Freiheiten 3 bis 5 die kommerziellen Verkehrsrechte.

Im europäischen Binnenmarkt gilt das Kabotagerecht für die Luftbeförderung für alle Luftverkehrsunternehmungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat; ein uneingeschränkter Zugang auf den den US-Binnenmarkt für EU-Fluggesellschaften und umgekehrt ist geplant. Der Standard: "Transatlantischer Luftverkehr wird liberalisiert", 29. November 2005

IATA


Da die Frachtpapiere in der Luftfracht einheitlich und die benutzten Abkürzungen international verständlich sein müssen , die Aufteilung der am Abflughafen gezahlten Frachtkosten geregelt und die Container genormt, haben sich, um dies zu regeln, internationale Fluggesellschaften zu der IATA zusammengeschlossen. Erstes Ziel der IATA ist die Vereinheitlichung aller Abfertigungsschritte, die bei der Beförderung von Passagieren und Fracht in Betracht kommen.

Die Hauptaufgaben sind zu unterscheiden in der Festlegung von einheitlichen Tarifen und der Dokumente, Festlegung von Richtlinien für den Bordservice, Standardisierung der Freigepäckgrenzen und der Erlass von Richtlinien für die Zulassung von IATA-Agenturen. Fast der gesamte Weltluftverkehr wird nach den Richtlinien der IATA betrieben. Mitglied der IATA können Fluggesellschaften nur dann werden, wenn sie von einem Staat zugelassen sind, welcher in der UNO wählbar ist und wenn sie nach einem veröffentlichten Flugplan Passagier und/oder Frachtverkehr anbieten.

Tarifgebiete der IATA

Da viele Fluggesellschaften nur regionale Interessen haben und um die wirtschaftlichen Besonderheiten der verschiedenen Weltregionen berücksichtigen zu können, hat die IATA die Erde in drei Konferenzgebiete aufgeteilt (Traffic Conference Areas). Die führenden Fluggesellschaften nehmen an allen Gebietskonferenzen teil, wobei eine Teilnahme nicht Pflicht ist.

Man spricht auch von der sogenannten IATA-Geographie.

  • Im ersten Konferenzgebiet befinden sich Grönland, Nordamerika, Mittelamerika und Südamerika sowie Hawaii.
  • Im zweiten Konferenzgebiet befinden sich Europa, Afrika und der geographische mittlere Osten (mit dem Iran, aber auch Ägypten und Sudan sowie Zypern)
  • Im dritten Konferenzgebiet befinden sich Asien und Australien.

IATA-Agenturen

Die IATA hat weltweit Speditionen zu autorisierten Luftfrachtagenturen ernannt. Diese haben den Auftrag, die Interessen der IATA-Fluggesellschaften bei der verladenden Wirtschaft zu vertreten. Der Luftfrachtvertrag ist, wie jeder andere Beförderungsvertrag auch, ein Werkvertrag. Rein rechtlich gesehen ist der Luftfrachtvertrag an keine bestimmte Form gebunden, damit kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden. Mit dem Luftfrachtvertrag wird in der Regel eine grenzüberschreitende Luftfrachtbeförderung vereinbart.

Im Unterschied zu anderen Verkehrsträgern gibt es für die Luftfrachtbeförderung kein einheitliches internationales Recht.

Es sind von Fall zu Fall folgende rechtliche Ebenen zu prüfen:

Soweit diese Gesetze keine Regelung vorsehen oder nicht zur Anwendung kommen können, sind als Geschäftsbedingungen zu prüfen:

  • die IATA-Beförderungsbedingungen (AGB)
  • die Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die nicht IATA-Mitglied ist ("Non-IATA-Carrier")

Haftung


Wird bei einem Luftfrachttransport die Sendung beschädigt, lässt sich nicht mehr vollständig auffinden oder ist eine Verspätung eingetreten, muss erst überprüft werden, welches Recht anzuwenden ist. Ein Haftungsfall kann eintreten, bei Beschädigung, Teilverlust, Totalverlust und Verspätung. Sobald ein Schaden an einer Luftfrachtsendung entstanden ist, wird nach WAK und HP zunächst prinzipiell, also ohne Beweis, vermutet, dass ein Verschulden des Luft-Frachtführers oder Carriers dafür verantwortlich ist. Es ist dann Sache der Fluggesellschaft zu beweisen, dass diese versucht hat, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens angewandt zu haben. Erst wenn sie sich von diesem Verschuldens-Verdacht entlastet hat, kann sie die Schadensregulierung ablehnen.

Haftungsprinzip und Haftungsausschlüsse

Das Haftungsprinzip ist hierbei deshalb die Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.

Der Luftfrachtführer haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für alle in seiner Obhut entstandenen Schäden ausgenommen von:

  • Schäden aufgrund der Eigenart der Güter
  • Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung
  • Schäden infolge von Krieg
  • Schäden aufgrund hoheitlichen Handelns
  • Schäden aufgrund vorhandener Mängel in den Gütern

Nach IATA-Bedingungen hat der Geschädigte der betreffenden Fluggesellschaft zu beweisen, dass diese den Schaden verursacht hat.

Der Haftungszeitraum beginnt mit der Annahme des Gutes durch den Luftfrachtführer, welcher sich dazu verpflichtet, das Gut sachgemäß zu behandeln und zu transportieren. Dieser Zeitraum endet mit der Übergabe an den Empfänger. Der Empfänger hat einen Auslieferungsanspruch, nachdem er seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Kann die Sendung 7 Tage nach dem vorhergesehenen Ankunftstag dem Empfänger nicht übergeben werden, kann sie als verloren angesehen werden. Der Empfänger kann diese Ansprüche aber erst geltend machen, wenn der Luftfrachtführer dies anerkannt hat.

Haftungshöhe

Gehaftet wird bei Güterschäden und Vermögensschäden mit

  • 250 Goldfranken oder
  • 20 $ je kg Rohgewicht oder mit
  • 27,35 € je kg Rohgewicht.

Es sind offene Schäden sofort zu melden und verdeckte Schäden in einer Frist von 7 Tagen. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.

Nach Montrealer Abkommen beträgt die Haftung

17 SZR je brutto kg

Das montrealer Abkommen gilt für die Unterzeichnerstaaten

Nach WAK ( Warschauer Abkommen ) wird z.B. noch bei Verkehren mit Schwarz Afrika gehaftet

Dokumente


Der Luftfrachtbrief (Air Way Bill - kurz: AWB) ist in der Luftfracht vorgeschrieben. Er ist ein internationales Beförderungsdokument und muss daher auf Englisch ausgestellt werden. Die Funktionen des Luftfrachtbriefes sind unter anderem:

Der AWB ist nicht übertragbar und kein Warenwertpapier. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Absender.

Siehe auch


Weblinks


Quellen


Luftverkehr | Güterverkehr

 

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