Luftschutz ist ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen zum Schutz gegen Angriffe aus der Luft, insbesondere also gegen Bombenangriffe. Zu unterscheiden sind staatliche und private Maßnahmen, letztere häufig aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aktive (militärischer Flugabwehr) und passive Maßnahmen (ziviler Luftschutz), ein örtlicher ziviler (z.B. Hauswarte) von einem überörtlichen Luftschutz (Luftschutzregimenter).
Im Jahr 1927 hatte die deutsche Reichsregierung beschlossen, Maßnahmen zur Durchführung des zivilen Luftschutzes zu treffen. Das Recht dazu war im Pariser Abkommen vom 22. Mai 1926 anerkannt worden.
Passiver Lufschutz, technische Massnahmen
Passiver Luftschutz, organisatorische Massnahmen
1933 Gründung des Reichsluftschutzbundes, zur Ausbildung der Wohnbevölkerung in Luftschutzmassnahmen und zur psychologischen Führung, Bestellung von Luftschutzwarten zur Führung der Wohnbevölkerung bei Luftangriffen. 1936 Eingliederung der Berufsfeuerwehren in die Polizei als technische Hilfspolizei, Ausbildung von Polizeioffizieren zu Luftschutzoffizieren weitere Massnahmen bis 1939 weitere gesetzliche Massnahmen, z.B. Luftschutzverordnungen, Einstufung von Gemeinden nach ihrer Luftgefährung. Aufbau und Ausbau von Einsatzeinheiten: Verpflichtung von Betrieben zum Aufbau eines Werkluftschutzes, Aufbau eines Besonderen Luftschutzes der Verwaltungen (Post, Bahn, Wasserstrassenverwaltung, Wehrmacht, SS), Verstärkung der Technische Nothilfe. Aufbau von motorisierten, verbandsmässig einzusetzenden Luftschutzeinheiten der Luftwaffe, in Konkurrenz zu den Feuerwehren. Aufstellung von Mobilmachungsplänen für den Luftschutz
Die Maßnahmen des passiven Luftschutzes erwiesen sich in der zweiten Kriegshälfte gegenüber der zunehmenden Wucht der Luftangriffe und dem besiegten aktiven Lufschutz als zunehmend unwirksam. Die Menschen in den Luftschutzkellern erstickten häufig durch den Rauch der Feuer oder den durch die Feuer verursachten Sauerstoffmangel, und die bereitgestellten Löschmittel erwiesen sich gegen die massiven von Brandbomben ausgelösten Brände als nahezu wirkungslos. Gegen deutsche V-2 Raketen gab es nicht einmal eine angemessene Vorwarnzeit, da diese erst in der letzten Phase des Zielanfluges gesehen wurden. Jedoch hat der passive Luftschutz die Auswirkungen mildern können. So konnte nachgewiesen werden, dass der Anteil der Toten und Verletzten an der während des Angriffs anwesenden Zivilbevölkerung bei ausgebildeter Bevölkerung und weitgehenden Baumaßnahmen gesenkt werden konnte. Der zweite Weltkrieg hat gezeigt, dass ein wirksamer Luftschutz für die Zivilbevölkerung praktisch unmöglich ist. Da der Abriß von Luftschutzbunkern sehr teuer ist, wurden sie nach dem zweiten Weltkrieg oft als Lagerhäuser genutzt bzw. entfestigt und zu Wohngebäuden umgestaltet .
Die Führung der Sicherheits- und Hilfsdienste des gesamten zivilen Luftschutzes hatte der "Polizeiverwalter". Ihm standen Fachberater der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, des öffentlichen Rettungsdienstes und des Reichsluftschutzbundes zur Seite. Er hatte mithilfe dieser Organisation und der kommunalen Behörden "seinen Befehlsbereich luftschutzbereit zu machen".
Unter Luftschutz verstand man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Staat zum Schutze von Volk und Reich gegen feindliche Luftangriffe traf. Es wurde als klar erwiesen angenommen, daß Kampfflugzeuge und Erdabwehr alleine nicht ausreichen, um einen genügenden Schutz zu gewährleisten, wenn nicht die Bevölkerung durch den zivilen Luftschutz die Grundlage dafür bietet. Man betrachtete den zivilen Luftschutz als notwendige Ergänzung zur militärischen Luftabwehr.Der Zweck des zivilen Luftschutzes war, durch Schutzmaßnahmen die Wirkung von Luftangriffen gegen das Heimatgebiet auf ein möglichst geringes Maß herabzusetzen. Mit der Aufklärung über Art und Grösse der Luftgefahr sowie über das richtige Verhalten bei Luftangriffen war der Reichsluftschutzbund (RLB) betraut. Nach Art des Luftschutzes wurde zwischen dem militärischen (der sich wieder in einen angreifenden und einen abwehrenden Teil gliederte ) und dem zivilen Luftschutz unterschieden.
Die Organisation des Luftschutzes im zivilen Bereich und Luftschutzorten I.Ordnung (Großstädte) oblag entsprechend der I. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz dem zuständigen Ortspolizeiverwalter (Polizeipräsident). Entsprechend dieser Regelung wurde die technische Hilfspolizei der Vollzugspolizei angegliedert.Die Vollzugspolizei gliederte sich in: 1.Ordnungspolizei, 2. Sicherheitspolizei. Innerhalb der Ordnungspolizei unterschied man: 1. die Schutzpolizei des Reiches, 2. die Gendarmerie, 3.die Schutzpolizei der Gemeinden. Zur Ordnungspolizei gehörten ferner:1. die Verwaltungspolizei, 2.die Schutzpolizei des Reiches, 3. die Schutzpolizei der Gemeinden, 4.die Gendarmerie, 5.die Feuerschutzpolizei, 6.die technische Hilfspolizei - Technische Nothilfe ( Instandsetzungsdienst und Luftschutzpolizei) und die freiwilligen Feuerwehren.
Die örtliche Luftschutzleitung setzte sich zusammen aus: dem Polizeiverwalter als örtlichem zivilen Luftschutzleiter, dem Führer der Luftschutzpolizei,dem Feuerwehrführer als Führer des gesamten Feuerlöschdienstes, dem leitende Luftschutz-Arzt als Leiter des gesamten Sanitätsdienstes, dem leitenden LS-Veterinärarzt als Leiter des Veterinärdienstes,dem leitenden Luftschutz-Chemiker als Leiter der Entgiftungstrupps, dem örtlichen Führer der Technische Nothilfe als Leiter des Instandsetzungsdienstes, dem Vertreter der Stadtverwaltung und dem Vertreter des RLB. (Quelle: Der Luftschutz im Luftkrieg um Wien. Parlamentsbibliothek Signatur 65.779,2.A)steko.
Für den Schutz von Kernkraftwerken gegen Terroranschläge mit gekaperten Verkehrsflugzeugen wurde der Einsatz von Nebelwerfern diskutiert. Diese sollen in Sekunden die ganze Anlage mit einer kohärenten Nebelfront verdecken, die es dem Piloten stark erschweren soll das Reaktorgebäue mit dem Flugzeug zu rammen. Diese Maßnahme ist hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Durchführbarkeit stark umstritten; sie befindet sich noch im Genehmigungsverfahren.
Für die moderne Luftabwehr werden in der Nato weitgehend Flugabwehrraketen und nur noch für die Nahbereichsabwehr mobiler Einheiten sowie durchgängig bei Schiffen Flugabwehrkanonen (z.B. M6 Linebacker der US-Army oder ZSU-23-4 "Shilka" der russischen Streitkräfte) sowie MGs verwendet. Die Bundeswehr hat in den 1980er Jahren ihre ortsfesten Flugabwehrgeschütze an die Türkei verkauft. Gerade in Schwellenländern und der Dritten Welt sind Flugabwehrkanonen wegen der geringeren Betriebs- und Einstandskosten immer noch das Rückgrat der Flugabwehr.
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