Der Begriff der Loyalität * wird vorwiegend im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen verwendet, in Bereichen also, wo sich ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr auf die Treue seines Mitarbeiters verlassen können muss, weil er nicht jede einzelne Anweisung detailliert erklären kann.
Vorgesetzter und Mitarbeiter sind hierbei in einen gemeinsamen ethischen Kontext eingebunden; der Treuepflicht des Mitarbeiters entspricht eine Fürsorgepflicht des Vorgesetzten. Durch die Verankerung in einem übergeordneten Wertesystem sind auch Auswüchse wie Kadavergehorsam ausgeschlossen; insbesondere rechtfertigt dies das Recht und sogar die Pflicht des Mitarbeiters zur Untreue, also zum Ungehorsam, sofern die Ausführung von Anweisungen übergeordnete Werte verletzen würde. Untreue im Sinne strafrechtlichen Eigennutzes ist selbstverständlich nie gestattet.
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"Loyalität".
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