Die "Konferenz zur Regelung der Auslandsschulden" fand vom Sommer 1952 bis zum "Londoner Schuldenabkommen" am 27. Februar 1953 statt. In ihr wurden die Zahlungsverpflichtungen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg geregelt. Deutschland konnte hierbei den Grundstock zu einer neuen Glaubwürdigkeit in seine Politik und Wirtschaft legen. Unter der Leitung des Bankiers Hermann Abs gelang es der Deutschen Delegation entgegen aller Widerstände und Schwierigkeiten für die noch junge Bundesrepublik optimale Startbedingungen für das einsetzende Wirtschaftswunder herauszuholen. Auch der Alleinvertretungsanspruch, der hier zum ersten Mal international vertreten wurde, war nun Grundlage der Politik des jungen westdeutschen Staates. Abs konnte den anwesenden Delegationen anderer Staaten klar machen, dass zu hohe Reparationsforderungen an Deutschland schon nach dem Ersten Weltkrieg einer der Hauptgründe für das Scheitern der Weimarer Republik gewesen sind. Reparationsfragen wurden in London auf einen späteren Friedensvertrag vertagt, der aber niemals verhandelt wurde. Bei der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde genau aus diesem Grund auf einen offiziellen Friedensvertrag verzichtet, der Zwei-plus-Vier-Vertrag trägt genau aus diesem Grund das Attribut "anstatt eines Friedensvertrages".
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"Londoner Schuldenkonferenz".
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