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Der Begriff Londoner Protokoll wird für verschiedene Abkommen benutzt:

Anerkennung des Staates Griechenland 1830


Die Souveränität Griechenlands wird am 3. Februar 1830 mit dem Londoner Protokoll ratifiziert.

Abkommen über den Status des dänischen Gesamtstaates 1852


Der als „Londoner Protokoll“ bekannt gewordene völkerrechtliche Vertrag ist das zweite Protokoll, da ein erstes bereits am 2. August 1850 von den deutschen Großmächten Österreich und Preußen ratifiziert worden war. Am 8. Mai 1852 folgte das zweite, eigentliche Londoner Protokoll, welches von den fünf europäischen Großmächten England, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich sowie den beiden Ostseemächten Schweden und Dänemark anerkannt wurde.

In ihm wurde die Integrität des dänischen Gesamtstaates als „europäische Notwendigkeit und ständiges Prinzip“ festgehalten. Demnach waren die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg in Personalunion mit dem dänischen König verbunden. Zu diesem Zweck wurde auch die Erbfolge in den drei Herzogtümern geändert, da Friedrich VII. von Dänemark kinderlos geblieben war und in der Folge ein Dynastienwechsel anstand (Aufgrund der unterschiedlichen Erbrechte von Dänemark und den Herzogtümern hätten diese ein anderes Oberhaupt als der dänische Staat erhalten). Auch wurde festgehalten, dass die Herzogtümer als eigenständige Einheiten zu belassen seien und Schleswig verfassungsmäßig nicht enger an Dänemark zu binden sei als Holstein.

Die Großmächte wollten vor allem sicherstellen, dass der wichtige Kriegshafen Kiel nicht in preußische Hände fiel, Dänemark eine Garantie für sein Territorium. 11 Jahre später wurde dieser Vertrag zum Auslöser für den deutsch-dänischen Krieg von 1864, in dem Preußen und Österreich auf die Einhaltung des Vertrages pochten, Dänemark ihn jedoch wegen eines Verfassungskonfliktes nicht länger einhalten konnte.

Abkommen über Unabhängigkeit Luxemburgs


Siehe auch: Luxemburgkrise

  • Frankreich erwirbt Luxemburg nicht, Souverän bleibt der niederländische König
  • Dafür zieht Preußen seine Garnison aus der Festung ab und
  • die Festung wird so weit wie vom König-Großherzog für nötig erachtet zerstört,
  • Luxemburg soll bei künftigen Konflikten neutral bleiben
  • die Garantiemächte des ersten Londoner Vertrages: Frankreich, Großbritannien, Preußen, Österreich und Russland sollen auch dieses Mal über die Einhaltung dieses Vertrages wachen.

Abkommen der Alliierten Großbritannien, Russland & USA 1944


Am 12. September 1944 beraten die drei Alliierten, wie sie mit Deutschland nach dem Krieg verfahren wollen. Deutschland sollte in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 erhalten bleiben. Es sollte jedoch in drei Besatzungszonen aufgeteilt werden. Frankreich wurde damals nicht in die Überlegungen mit einbezogen.

Völkerrechtlicher Vertrag | Historisches Dokument

Лондонски протокол | London Protocol

 

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