Der Lokator (auch Locator, lateinisch so viel wie Verpachter, Vermieter) oder Kolonistenführer (Siedlungsunternehmer) spielte bei der mittelalterlichen Besiedlung eines Dorfes während der Ostkolonisation wie auch der Hollerkolonisation in Norddeutschland eine wichtige Rolle. Er musste sich vor der beginnenden Besiedlung, die im Auftrag eines adligen oder geistlichen Grundherrn erfolgte, um die Anwerbung von Siedlern kümmern, ihnen das Land zuweisen, das gerodet werden sollte, und war verpflichtet, den Siedlern während der Rodungszeit den Lebensunterhalt zu gewährleisten. Diese Verantwortung war ein nicht gerade kleines Risiko für den Lokator. Für seine Leistungen erhielt er daher auch Vergünstigungen von der Obrigkeit. Jeder Lokator erhielt meist ein Gut, das Bürgermeisteramt der neu gegründeten Gemeinde oder andere Rechte wie zum Beispiel eine Mühle oder das Recht des Ausschanks (Kretscham) oder das Braurecht. Es ist auch anzunehmen, dass nach der Rodung des Landes die Lokatoren zu den ersten Dorfschulzen wurden, und somit die Gerichtsbarkeit im betreffenden Ort ausübten. Das Richteramt war erblich, konnte aber mit Zustimmung des Oberen verkauft werden.
Die Namen dieser Locatoris spiegelten sich sehr häufig im Namen der neu entstehenden Orte wider.
Als Beispiel siehe auch: Geschichte der Gemeinde Bahretal
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