Als Lohnsklaverei werden degenerierte bzw. atavistische Arbeitsverhältnisse bezeichnet, wie sie unter frühkapitalistischen Produktionsverhältnissen in den Industriestaaten bis in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts üblich waren und heute noch in vielen sozial rückständigen, rechtsfreien Nischen der Weltwirtschaft vorkommen.
Lohnsklaverei ist gekennzeichnet durch weitgehende Rechtlosigkeit der Arbeitnehmer gegenüber der willkürlichen Ausbeutung durch die über alle Macht verfügenden Arbeitgeber. Ein Indikator für Lohnsklaverei ist u. a. die Höhe des Arbeitsentgelts, das bei vollständiger Verausgabung der Arbeitskraft nur ein Leben am Rande des Existenzminimums ermöglicht. Typisch ist auch, dass Arbeitnehmer in der Lohnsklaverei ihren Arbeitslohn teilweise oder sogar gänzlich in Form von Naturalien erhalten.
Eine weitergehende Verschärfung tritt auf, wenn Arbeiter weit entfernt von menschlichen Siedlungen mehr als ihren Arbeitslohn in von Arbeitgeberseite betriebenen Geschäften für Lebensmittel und andere Dinge des unbedingt erforderlichen täglichen Bedarfs ausgeben müssen, so dass sie sich notgedrungen bei fehlender Abreisemöglichkeit meist schnell erheblich verschulden und in um so größere Abhängigkeiten geraten (so geschehen in den 1990er Jahren bei Straßen- und Tunnelarbeiten im abgelegenen nordindischen Himalaya).
Marxismus | Politischer Begriff | Politisches Schlagwort | Menschenrechte | Arbeit | Sklaverei
Wage slavery | Esclavage salarié | Escravidão do salário | Palkkaorjuus
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