Lohnpolitik (als eine Unterart von Politik) bezeichnet einen Vorgang mit dem Ziel, zu allgemein verbindlichen Entscheidungen über die Höhe der Löhne als Arbeitsentgelt zu kommen, indem sich mehrere Interessengruppen, Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer, Arbeitgeberverbände als Vertreter der Arbeitgeber, oder andere Einrichtungen und Personen gezielt an diesem verbindlichen Entscheidungsprozess etwa im Rahmen von Tarifverhandlungen beteiligen. Auf die Lohnpolitik nehmen auch staatliche Einrichtungen wie Regierung oder Parteien sowie die Wirtschaftsmedien und die wissenschaftlichen Beratungsinstitutionen Einfluss.
Die Lohnpolitik findet ihren Niederschlag im Tarifvertrag, z. B. im (derzeit umstrittenen) Flächentarifvertrag (Deutschland). Zu den Rahmenbedingungen der Lohnpolitik in Deutschland gehört die Tarifautonomie.
Lohnpolitik hat auch mit Machteinfluss zu tun, der in Arbeitskämpfen zum Einsatz kommt etwa als Streik der Arbeitnehmer oder Aussperrung von Arbeitnehmern durch die Arbeitgeber.
Um Arbeitskämpfe zu vermeiden und Verteilungskonflikte zu entschärfen richten sich die Tarifparteien in der Lohnpolitik nach wirtschaftlichen Größen wie Arbeitsproduktivität, Rate der Inflation, Rate der Arbeitslosigkeit, Lohnquote.
Kritiker bestreiten, dass sich die Nachfrage erhöhe. Es komme nur zu einer Umverteilung von Unternehmereinkommen zu Lohneinkommen, die gesamte Nachfrage bleibe also konstant. Lohnsteigerungen sind aber auch Kostensteigerungen. Die Unternehmer werden daraufhin rationalisieren. In der Folge nimmt die Beschäftigung ab, die Arbeitslosigkeit steigt. (siehe auch: Kaufkrafttheorie)
Kritiker machen geltend, dass die Arbeitsproduktivität eine rein statistische Größe sei, aus der man nicht ableiten könne, welchen Anteil ursachenmäßig an der Produktivitätssteigerung die einzelnen Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital) hätten.
Diese Produktivitätstheorie des Lohnes wird von vielen Wirtschaftswissenschaftlern empfohlen, wobei je nach allgemeiner Wirtschaftslage (insbesondere Höhe der Arbeitslosigkeit), aber auch nach zugrunde liegender Wirtschaftstheorie, Zu- oder Abstriche zu machen sind.
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