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Der Arbeiter ArbeitnehmerInt.PNG

  1. ist ein Mensch, der durch körperliche oder/und geistige Arbeit ein Ziel zu erreichen sucht (körperliche Arbeit, geistige Arbeit);
  2. bezeichnet den Lohnarbeiter, der seine Arbeitskraft gegen Entgelt (den Lohn) einem anderen, dem Unternehmer, Arbeitgeber zur Verfügung stellt und damit seinen Lebensunterhalt verdient.
  3. bezeichnet in Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmern wie Angestellten oder Beamten den Industriearbeiter.

In einigen deutschen Manteltarifverträgen wurde entsprechend in den letzten Jahren die als obsolet (überholt) empfundene Trennung von Arbeiter und Angestellten - die in manchem Industriebetrieb die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit verrichten - aufgehoben. In der Abbildung rechts oben sind diese früher in der VGR als "abhängig Beschäftigte" bezeichneten Arbeiter, die inzwischen als "Arbeitnehmer" auch in der VGR bezeichnet werden, für die Länder der Triade als Anteil an den Erwerbstätigen insgesamt, also Arbeitnehmer zuzüglich "Selbständige und mithelfende Familienangehörige", dargestellt. Allerdings umfassen die "Arbeitnehmer" auch hochbezahlte Angestellte oder Manager, während unter den "Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen" auch Würstchenbudenbesitzer und ähnliches erfasst sind.

Arbeiter waren (in Deutschland) bis zum 1. Oktober 2005 gegenüber einem Angestellten unterschiedlich rentenversichert (Arbeiter in den Landesversicherungsanstalten, Angestellte in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte). Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter. Auch heute ist dieser Status noch relevant für die Frage, ob der Arbeitgeber sich an einem Fonds zur Deckung der Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beteiligen muss. Im Krankenversicherungsrecht existiert die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte schon seit Jahren nicht mehr.

Literatur


  • Peter Decker, Konrad Hecker: Das Proletariat. Politisch emanzipiert, sozial diszipliniert, global ausgenutzt, nationalistisch verdorben. Gegenstandpunktverl., München 2002, ISBN 3-929211-05-X
  • Chris Harman: Workers of the World – Die Arbeiterklasse im 21. Jahrhundert. Übersetzung aus dem Englischen von Thomas Walter. Edition aurora, Frankfurt am Main, ISBN 3-934536-08-5
  • Karl Marx/Friedrich Engels: Manifest der Kommunistischen Partei (1848), in: MEW Bd. 4, S. 459-493
  • Ernst Jünger: Der Arbeiter. Herrschaft und Gestalt (1932). Stuttgart 1982 (Der Arbeiter als allgemeines Symbol der modernen Technik)
  • Ingrid Kuczynski (Hrsg.): Den Kopf tragt hoch trotz allem! Engl. Arbeiterautobiographien d. 19. Jh. Reclam, Leipzig 1983

Siehe auch


Weblinks


Weiterhin bezeichnet der Begriff Arbeiterin eine Kaste bei Insektenvölkern, z.B. bei Bienen und Ameisen.

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