1906 fasste der Bundesrat den Beschluss über Grundsätze des Kraftfahrzeugwesens, die durch Landesverordnungen ausgeführt wurden. Damit wurden auch polizeiliche Kennzeichen, die Vorschrift des Rechtsfahrens mit Linksüberholen im ganzen Deutschen Reich allgemeingültig eingeführt.
Nichtprivate Kraftfahrzeuge
Zwischen 1933 und 1945 wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:
Das Saarland besaß bis zur Wiederangliederung an das Deutsche Reich am 1. März 1935 ein eigenes Nationalitätenkennzeichen: SA.
Nichtprivate Kraftfahrzeuge wurden territorial unabhängig mit folgenden Kennzeichen versehen:
Mit der Eingliederung Österreichs am 13. März 1938 wurden die dort geltenden Vorschriften zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen übernommen, obwohl im Erscheinungsbild ein deutlicher Unterschied zu den deutschen Kennzeichen bestand. Die Kennzeichen waren mit weißer Schrift auf schwarzen Grund ausgeführt und trugen seit 1939 folgende Buchstabengruppen zur Kennzeichnung der Landesteile:
Mit der von der Tschechoslowakischen Republik erzwungenen Abtretung des Sudetenlandes im Herbst 1938 wurde das Kennzeichen
eingeführt. Diejenigen Gebiete, die an Preußen, Bayern oder Österreich angegliedert wurden, erhielten die jeweils dort geltenden Kennzeichen. Nach der gewaltsamen Annexion der restlichen Gebiete der Tschechoslowakei am 15. März 1939 wurde das so genannte "Protektorat Böhmen und Mähren" geschaffen, in dem folgende KFZ-Kennzeichen vorgeschrieben wurden.
Nach dem Kriegsausbruch und dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen wurden im Oktober 1939 Teile Polens annektiert. Diejenigen Gebiete, die den Provinzen Ostpreußen und Schlesien angegliedert wurden, erhielten die dortigen KFZ-Kennzeichen. Die übrigen Gebiete wurden in zwei so genannte Reichsgaue eingeteilt:
Aus den restlichen besetzten polnischen Gebieten wurde das so genannte Generalgouvernement gebildet, das 1939-1942 ein eigenes Unterscheidungszeichen besaß, danach wurden in dessen Distrikten folgende KFZ-Kennzeichen benutzt:
Nach der Eroberung Frankreichs und der Benelux-Länder wurden Elsass-Lothringen und Luxemburg annektiert und ab 1941 folgende Kennzeichen vergeben:
Während des Krieges gegen die Sowjetunion mussten in den besetzten Gebieten folgende Kennzeichen benutzt werden:
Im Bereich der Militärbefehlshaber in besetzten und befreundeten Ländern wurden folgende Kennzeichen geführt:
ab 1941:
Quelle: kennzeichengeschichte.de
1947 schlossen sich die Briten dem System an, das 1946 in der amerikanischen und französischen Besatzungszone eingeführt worden war, die sowjetische folgte 1948. Einheitlich wurde das Kennzeichnungssystem erst 1949, nachdem auch die französische Zone den Zonenbuchstaben in das Kennzeichen einführte (A = amerikanische Besatzungszone, B = britische Besatzungszone, F = französische Besatzungszone, S = sowjetische Besatzungszone).
Berlin blieb ein Sondergebiet mit eigenen Bestimmungen, die ersten Kfz-Kennzeichen 1945 dort enthielten nur Ziffern. Das Saarland wurde als »souveräner Staat« 1948 ausgegliedert.
In alphabetischer Reihenfolge
Quelle: www.kennzeichengeschichte.de
In systematischer Reihenfolge
Berlin
Amerikanische Zone
Britische Zone
Französische Zone
Sowjetische Zone
Saarland
Weitere Kennzeichen
Kennzeichenpflichtig waren alle Kfz mit mehr als 50 cm3. Die Kennzeichen hatten die allgemeine Form XX 00-00. Wenn im folgenden nicht explizit anders angegeben, befand sich auf den Kennzeichen schwarze Schrift auf weißem Grund. Mit der Zunahme des Fahrzeugbestandes wurde ab Oktober 1974 zusätzlich die Form XXX 0-00 eingeführt. Der erste Buchstabe des Kennzeichens gab den Bezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Die Buchstaben wurden dabei in Nord-Süd-Richtung von A bis Z vergeben. Einige Bezirke hatten dabei zwei verschiedene mögliche Buchstaben als Kennzeichen.
| A | Rostock | - | B | Schwerin | - | C | Neubrandenburg | - | D oder P | Potsdam | - | E | Frankfurt (Oder) | - | F oder L | Erfurt | - | H oder M | Magdeburg | - | I | Berlin (Hauptstadt der DDR) | - | K oder V | Halle | - | N | Gera | - | O | Suhl | - | R oder Y | Dresden | - | S oder U | Leipzig | - | T oder X | Karl-Marx-Stadt | - | Z | Cottbus |
Der zweite Buchstabe gab bei Kennzeichen mit drei Buchstaben und drei Ziffern den zulassenden Kreis an. Diese Art von Kennzeichen war für Motorräder nicht zulässig.
Die Vergabe der Erkennungsnummern bei Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern war sehr komplex. Die Serie ZS zum Beispiel war über 11 (elf!) Kreise verteilt, wobei alle Nummern doppelt vergeben wurden.
Fahrzeuge der Kraftverkehrsbetriebe (Busse) trugen ein K als letzten der Buchstaben im Kennzeichen. Beispiele: Berlin IK und IAK, Karl-Marx-Stadt TK.
Die Kombination VA war der NVA vorbehalten, GT den Grenztruppen bzw. GS dem Grenzschutz, nur 1990. Die Deutsche Volkspolizei verwendete seit 1949. Bei allen folgte eine ausschließliche Zahlenkombination. Bestimmte Kombinationen der normalen Kennzeichen waren zur Tarnung für Zivilfahrzeuge der Kriminalpolizei und für das MfS reserviert.
Diplomatische Vertretungen und Konsulate verwendeten zweibuchstabige, mit einem C beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf rotem Grund. Andere Ausländer nutzten dagegen zweibuchstabige, mit einem Q beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf blauem Grund. Hierbei gab es den folgenden Schlüssel:
| CC | Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und konsularischer Amtspersonen | - | CD | Diplomatische Vertretungen und deren Personal | - | CY | Fahrzeuge des technischen und administrativen Personals | - | QA | Ausländische Korrespondenten | - | QB | Außenhandelsniederlassungen, Industrievetretungen und kommerzielle Büros | - | QC | Reisebüros, Fluggesellschaften und Kultur- und Informationszentren | - | QD | Sonstige | - | QX | wie QB |
Das seit 1966 verwendete Zollkennzeichen bestand aus einer Ziffer, die den Zollbezirk angab, einem Bindestrich und vier weiteren Ziffern.
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"Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch)".
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