article

__NOTOC__

Altersstufen und -grenzen spielen im Recht eine große Rolle, was Rechte, Pflichten und Ansprüche natürlicher Personen betrifft.

  • Noch nicht geborenes Kind (Nasciturus) ist ab der Zeugung erbberechtigt ( BGB)
  • Nacherben ( BGB) können sogar noch nicht gezeugte Personen sein

  • Beginn der allgemeinen Schulpflicht
  • 2. Altersstufe im Unterhaltsrecht
  • Altersgrenze bei Filmen
  • Besuch von Filmveranstaltungen bis 20 Uhr ( Jugendschutzgesetz)

  • Altersgrenze beim Bezug von Erziehungsgeld bei adoptierten Kindern ( BerzGG)

  • Bedingte Religionsmündigkeit (kein Wechsel gegen Zustimmung des Kindes, RelKErzG)
  • 3. Altersstufe im Unterhaltsrecht
  • Höchstalter beim Bezug von Unterhaltsvorschuss ( UVG)
  • Altersgrenze bei Filmen ( Jugendschutzgesetz)

  • Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, BGB)
  • Testierfähigkeit ( BGB)
  • Einsichtsrecht in Geburtenbuch (adoptierte Kinder, Abs. 2 Personenstandsgesetz)
  • Pflicht zum Besitz eines Personalausweises (§ 1 Gesetz über Personalausweise)
  • Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz () und Ausländerrecht ( Aufenthaltsgesetz)
  • Einwilligung in Organentnahme nach Tod ( TPG)
  • Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung ( SGB-IV)
  • Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
  • Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz - und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§§ 4,5 Jugendschutzgesetz)
  • Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz)
  • Altersgrenze bei Filmen
  • Rauchen in der Öffentlichkeit ( Jugendschutzgesetz)
  • Führerscheinerwerb Klasse A1, M, S
  • Ende der Strafbarkeit wegen Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht ( StGB)
  • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei sexuellem Mißbrauch Schutzbefohlener ( StGB) sowie von Jugendlichen ( StGB) und bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger ( StGB)

  • Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener ( StGB)
  • Mindestalter als Adoptionsbewerber bei Ehegatten (anderer Ehegatte 25; BGB)
  • Altersgrenze für Beratung zu Unterhaltsfragen und zur Beurkundung von Unterhaltsansprüchen durch das Jugendamt (, SGB-VIII)
  • Ende der gesteigerten Unterhaltsberechtigung ( Abs. 2 BGB)
  • Regelaltersgrenze für Jugendhilfeleistungen an junge Volljährige ( SGB-VIII)
  • Höchstalter für Kindergeldberechtigung bei Arbeitslosigkeit ( BKGG)
  • Führerscheinerwerb Klassen D1, D1E, D, DE
  • Höchstalter für Beibehaltungsantrag für deutsche Staatsangehörigkeit (, StAG) und für Erwerb durch Vaterschaftsanerkennung ( StAG)
  • Höchstalter für Familienversicherung bei Arbeitslosigkeit ( Abs. 2 SGB V)
  • Mindestalter als Adoptionsbewerber (Alleinstehender oder als Ehepaar, wenn anderer Ehegatte mindestens 21 Jahre alt ist; § 1743 BGB)
  • Wählbarkeit als Schöffe ( GVG), als ehrenamtlicher Arbeits- oder Sozialrichter ( AGG; SGG)
  • Wählbarkeit zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter ( VwGO)
  • Höchstalter für Familienversicherung bei Ausbildung ( Abs. 2 SGB V)
  • Altersgrenze nach SGB-II (Recht auf eigenen Haushalt, Abs. 2 SGB II)
  • Höchstalter beim Bezug von Kindergeld (ab 2007)

  • Altersrente für langjährig Versicherte ( SGB VI)
  • Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung (bis 31.12.1997: § 1669 AFG)
  • Allgemeine Altersrente für Schwerbehinderte ( SGB VI)

  • Allgemeine Altersrente in der Rentenversicherung ( SGB VI)
  • Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung ( SGB III)
  • Mehrbedarf in der Sozialhilfe von 17 % ( SGB XII).
  • Nach aktuellen Regierungsplänen beabsichtigte Altersgrenze in der Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1958 (ab 2024)

  • Nach aktuellen Regierungsplänen beabsichtigte Altersgrenze in der Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1964 (ab 2029)
  • Höchstalter für die Berufung in das Amt eines Schöffen, ( Nr. 2 GVG)
  • Höchstalter für Tätigkeit als Notar

Zeugung
Nidation
Beginn der Geburt
Vollendung der Geburt
Vollendung des 2. Lebensjahres
Vollendung des 3. Lebensjahres
Vollendung des 5. Lebensjahres
Vollendung des 6. Lebensjahres
Vollendung des 7. Lebensjahres
Vollendung des 8. Lebensjahres
Vollendung des 10. Lebensjahres
Vollendung des 12. Lebensjahres
Vollendung des 13. Lebensjahres
Vollendung des 14. Lebensjahres
Vollendung des 15. Lebensjahres
Vollendung des 16. Lebensjahres
Vollendung des 17. Lebensjahres
Vollendung des 18. Lebensjahres
Vollendung des 21. Lebensjahres
Vollendung des 23. Lebensjahres
Vollendung des 25. Lebensjahres
Vollendung des 27. Lebensjahres
Vollendung des 30. Lebensjahres
Vollendung des 40. Lebensjahres
Vollendung des 55. Lebensjahres
Vollendung des 58. Lebensjahres
Vollendung des 60. Lebensjahres
Vollendung des 62. Lebensjahres
Vollendung des 63. Lebensjahres
Vollendung des 65. Lebensjahres
Vollendung des 66. Lebensjahres
Vollendung des 67. Lebensjahres
Vollendung des 70. Lebensjahres

Liste (Recht) | Lebenszyklus

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Liste der Altersstufen im deutschen Recht".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld