| Daten im Jahr 1925 | |||
|---|---|---|---|
| Landeshauptstadt: | Detmold | ||
| Fläche: | 1215 km² | ||
| Einwohner: | 163.648 | ||
| Bevölkerungsdichte: | 135 Einwohner/km² | ||
| Stimmen im Bundesrat bzw. Reichsrat: | 1 | ||
| Kfz-Kennzeichen: | L | ||
| Karte | |||
| Lippe.png | |||
| Wappen | |||
| Kreiswappen des Kreises Lippe.png, das Wappen des Kreises Lippe]] | |||
Bernhard II., dem Sohn von Herman I., gelingt es, die Hoheitsrechte des Hauses Lippe zu festigen. Er gründet mit Lemgo (1190) und dem heute nicht mehr lippischen Lippstadt (1185), das damals noch zum Kernland der Edelherren zu Lippe gehört, die ersten lippischen Städte. Bernhard III., Nachfahr von Bernhard II., baut seine Besitztümer mit der Gründung der Städte Horn (vor 1248), Blomberg (vor 1255) und Detmold (1263) weiter aus.
Die Nachfolger dehnen vor allem das Gebiet der Herrschaft weiter aus: so kommt Lippe durch den Erwerb von Varenholz, Langenholzhausen und besonders von Teilen der Grafschaft Schwalenberg unter Simon I. (1275–1344) (nicht zu verwechseln mit seinem Großonkel gleichen Namens, der Bischof von Paderborn war) zu seiner größten territorialen Ausdehnung.
Nach dem Tod von Simon I. im Jahr 1344 wird die Herrschaft geteilt. Der eine Teil diesseits des Waldes wird zunächst von Otto und später von seinem Sohn Simon III. (1365–1410) beherrscht. Der andere Teil fällt an Bernhard V., wie Otto ein Sohn Simon I. Als Bernhard V. im Jahr 1365 ohne männlichen Erben stirbt, hofft Simon III. das nun auch der Teil jenseits des Waldes an ihn fallen würde – war doch bei der Teilung 1344 verfügt worden, dass beim Erbenlosen Tod eines der Brüder Otto und Bernhard V.: „solche sin del herschap weder komer in der rechten erven hant.“ (soll die Herrschaft wieder in des rechten Erben Hand kommen). Das Erbe wird jedoch auch von Graf Otto von Tecklenburg, dem Schwiegersohn Bernhard V. beansprucht, was zu einer langen, sich bis 1401 hinziehenden Fehde um Rheda und Lipperode führt, in der Rheda schließlich an Tecklenburg fällt. Die Stadt Lippstadt kommt im Rahmen der Streitigkeiten an Mark, es gelingt jedoch in der Mitte des Jahrhunderts, sie zur Hälfte zurückzugewinnen.
Daneben bemüht sich Simon III., weitere Teilungen der Herrschaft zu verhindern. Am 27. Dezember 1368 erklären die Burgmannen der landesherrlichen Burgen und die Vertreter der Städte Horn, Detmold und Blombergs im Pactum unionis, dass sie in aller Zukunft nur denjenigen Erben als Landesherren anerkennen würden, auf den sich die wichtigsten Städte der Herrschaft, nämlich Lippstadt und Lemgo geeinigt hätten.
Die Herrschaft Simons III. dauert bis zum Jahr 1410. Um 1400 bringt er durch Verpfändung zunächst die Städte Barntrup und Salzuflen sowie das Schloss Sternberg, unter seine Herrschaft. Im Jahr 1405 folgt schließlich die gesamte Herrschaft Sternberg. Erfolglos bleibt jedoch der Versuch durch einen Erbverbrüderungsvertrag die Grafschaft Everstein zu übernehmen. Nach einer Fehde mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg fällt die Graftschaft 1408 schließlich an Braunschweig.
Noch unglücklicher verlaufen die Fehden von Bernhard VII. (1430–1511) der als Einjähriger die Herrschaft übernimmt und bis 1446 unter Vormundschaft des Kölner Erzbischofs regiert. Er beteiligt sich als Gegner des Kölner Erzbistums an der Soester Fehde, in der alle lippischen Städte, darunter auch Bernhards Residenzstadt Blomberg, zerstört werden. Zudem muss er Teile seiner Herrschaft an Hessen übergeben, um sie dann als Erblehen zurückzuerhalten und wird so Vasall der Hessischen Landgrafen.
Bernhards Nachfolger Simon V. (1511–1536) nimmt 1528 den Titel eines Grafen und edlen Herren zur Lippe an.
Zum ersten lippischen Kontakt mit der lutherischen Lehre kommt es vermutlich in Lemgo. Schon 1518 – nur ein Jahr nach der Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen – werden diese dort gelesen. In den Folgejahren nähert sich die Stadt dem lutherischen Bekenntnis immer weiter an. So besuchen Lemgoer Bürger lutherische Gottesdienste in Herford; vor und nach der Messe werden in Lemgo evangelische Lieder gesungen. Während einer Fastenzeit im Jahr 1527 essen einige Lemgoer Bürger demonstrativ Fleisch. Im Jahr 1530 beginnt ein offenen Konflikt mit dem Landesherren: während der katholischen Ostermesse werden evangelische Lieder gesungen. Simon V. ist erbost und spricht von: „aufrührerische* Bauern, welche keine Obrigkeit über sich dulden wollen“. Phillip von Hessen ermahnt die Lemgoer Bürger, dem Landesherren Genugtuung zu leisten.
Ab 1532 breitet sich das lutherische Bekenntnis jedoch auch in den anderen Städten weiter aus. Als Simon V. 1533 Unterstützung für ein militärisches Eingreifen gegen Lemgo sucht, greift Philip vermittelnd ein. Im selben Jahr übernimmt Lemgo die Braunschweiger Kirchenordnung und wird damit auch offiziell evangelisch-lutherisch.
Simon V. und Herzog Johann III. von Kleve-Mark überfallen 1535 das evangelisch gewordene Lippstadt. Die Stadt kapituliert vor ihren Landesherren. Auch in Lemgo wächst die Angst vor einem militärischen Vorgehen, jedoch kommt es wegen der fortgesetzten Vermittlung Philips nicht dazu.
Simon V. stirbt im Jahr 1536. Sein noch minderjähriger Sohn Bernhard VIII. (1536–1563) bekommt zwei katholische und einen evangelischen (Philip I.) Vormund. Graf Jobst von Hoya, einer der katholischen Vormünder, tritt bis 1538 zur evangelischen Seite über. Unter Verweis auf wiedertäuferische Aktivitäten fordert Philip Anfang 1538 eine kirchliche Erneuerung für Lippe. Auf insgesamt 5 Landtagen in Cappel beschließen Städte und Ritterschaft die Einführung einer evangelischen Kirchenordnung für Lippe, die am 15. September vollendet wird.
Lippe wird in den Schmalkaldischen Krieg (1546–1547) hineingezogen, der für die evangelische Seite verloren geht. In der Folge wird Lippe zum direkten Reichslehen.
Theologisch neigt Graft Simon VI. dem reformierten Bekenntnis zu, das sich zu seiner Zeit in der Pfalz, in Sachsen und auch im benachbarten Hessen ausbreitet. Auch in Lippe führt er nach und nach dieses Bekenntnis ein. „Die * Methoden, mit denen der überall vorhandene Widerstand gebrochen wurde, waren gutes Zureden, Belehrung, Ermahnung, Entfernung aus dem Amt und Berufung reformierter Prediger.“ (Kittel). Als Datum für die Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe wird allgemein das Jahr 1605 genannt, in dem Simon VI. zum ersten Mal das reformierte Abendmahl, also mit Wein und Brot (nicht mit Oblaten), einnahm. Simons Bemühungen scheitertern jedoch in der Stadt Lemgo, die am lutherischen Bekenntnis festhielt. Dies führte zu einem jahrelangen sich auch noch unter Simons Nachfolgern hinziehenden, zermürbenden Konflikt, in dem die Stadt sogar ihre Geschütze gegen die landesherrliche Burg in Brake richtete. Erst 1617 wurden die Streitigkeiten im Röhrentruper Rezeß beigelegt: Lemgo blieb lutherisch.
Im 30-jährigen Krieg ergreift Lippe zwar selbst nicht Partei, wird aber stark in Mitleidenschaft gezogen. Zu Beginn des Krieges zieht der Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel, auch der tolle Christian genannt, auf seinem Zug gegen Paderborn durch Lippe - ebenso wie der den Braunschweiger vertreibende kaiserliche General Tilly. Von beiden Seiten muss die Grafschaft Einquartierungen hinnehmen. In der Folge bleibt Lippe durch hohe Kontributionen, gelegentliche Durchzüge und sich ausbreitende Räubereien beschwert.
Besonders hart wird Lippe in den letzten Jahren des Krieges getroffen. 1634 setzen sich schwedische Truppen in Minden fest, während kaiserliche Truppen sich im Hochstift Paderborn halten können. Lippe steht zwischen den Fronten. Lemgo wird zweimal von den Schweden eingenommen und geplündert, im ganzen Land kommt es zu Überfällen und Drangsalierungen. Auch Überfälle auf den Landesherren sind überliefert.
Wie in vielen Teilen Deutschlands haben die lippischen Städte bis zum Ende des Krieges etwa zwei Drittel ihrer Bevölkerung eingebüßt, auf dem Land liegt der Verlust bei etwa 50% Prozent. Über zwei Millionen Reichstaler sind an Kontributionen gezahlt worden, zwei Drittel davon allein durch Lemgo.
Erstens die schlichte Kleinheit des Territoriums, die insbesondere die militärische und außenpolitische Machtentfaltung behindert. Dies hindert jedoch insbesondere Friedrich Adolf (1697-1718) nicht an Versuchen auch eine solche Machtentfaltung zu versuchen. Während bis 1697 Lippe seinen militärischen Verpflichtungen dem Reich gegenüber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachgekommen war, gelingt es Friedrich-Adolf, eine eigene lippische Kompanie aufzustellen, die zwischenzeitlich über das vom Reich geforderte Maß hinaus auf Bataillonsstärke ausgebaut wird. Die kleine Truppe wird jedoch nur einmal, im Jahr 1776, zur Durchsetzung lippischer Ziele eingesetzt, als Graf Simon August (1734-1782) zur Durchsetzung lippischer Ansprüche auf die Herrschaft Gemen das Schloss Gemen von 30 Mann besetzen läßt. Die Truppe wird jedoch vom Verwalter des Schlosses mit Unterstützung einiger Bauern gefangengesetzt.
Ein zweites Hindernis bilden die aus dem Testament Simon VI. entstammenden weitgehenden Rechte der abgespaltenen Linien. Bis 1709 sind es vor allem Streitigkeiten mit der Braker Linie, die sich dem absoluten Herrschaftsanspruch des Grafen Friedrich-Adolf entgegenstellt. 1705 schließt die Braker Linie sogar ein Schutzbündnis mit Preußen und betreibt die Loslösung der Brakeschen Ämter. Diese Bestrebungen kommen 1709 zu einem Ende, als die Braker Linie ausstirbt. Die Streitigkeiten setzen sich mit der Alverdisser Linie, die inzwischen die Grafschaft Schaumburg-Lippe regiert, fort. Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe greift durch Rekrutierungen und Befestigungsmaßnahmen in seinen Ämtern in die lippische Militärhoheit ein - es kommt zu zahlreichen Prozessen vor dem Reichshof- und Reichskammergericht, auch über andere Fragen.
Der dritte und für die Entwicklung des Absolutismus auch außerhalb Lippes typische Faktor ist die Macht der Stände. In Lippe meint dies insbesondere das Recht der Stände neben der Bewilligung auch bei der Veranlagung, Hebung und sogar der Ausgabe von Steuern beteiligt zu werden. Gegen diese Rechte bleibt den lippischen Grafen nur die Möglichkeit der Obstruktion. Sie versuchten, reguläre Landtage durch sogenannte Kommunikationstage zu ersetzen, bei denen echte Beschlüsse nicht gefasst werden können. Friedrich-Adolf verzichtet zwischenzeitlich ganz darauf, landständische Versammlungen einzuberufen, 1712 untersagt er sogar die selbständige Versammlung der Stände. Gegen Ende seiner Regierungszeit ist er jedoch gezwungen, die Stände wieder einzuberufen, da dem Mangel an Geld anders nicht mehr zu begegnen ist. Auch seine Nachfolger können nicht mehr auf die Zusammenarbeit mit den Landständen verzichten. Die ungebrochene Macht der Stände stellt im 19. Jahrhundert ein ernsthaftes Problem bei der Modernisierung des Landes dar.
Das Fürstentum war in fünf Verwaltungsämter (Blomberg, Brake (heute Lemgo), Detmold, Stift Cappel (heute Lippstadt) und Schötmar) gegliedert.
Nach dem Ersten Weltkrieg, am 12. November 1918, dankt Fürst Leopold IV. ab. Aus dem Fürstentum wird ein selbständiger Freistaat im Verbande des Deutschen Reiches.
Am 15. Januar 1933 erhält bei den Landtagswahlen die NSDAP fast 40 % der Stimmen, so dass diese ab dem 7. Februar 2 Mitglieder des Landespräsidiums stellen. Reichsstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe wird im Mai 1933 Alfred Meyer.
Nach dem Zweiten Weltkrieg werden von der britischen Militärregierung zunächst die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe unter einem gemeinsamen Landespräsidenten (bzw. Ministerpräsidenten) vereinigt.
Aber schon am 23. November 1946 genehmigt die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. Der verbliebene Freistaat Lippe entscheidet sich nach Verhandlungen unter Führung des letzten Ministerpräsidenten Drake mit dem neu gegründeten Land Niedersachsen und dem bereits im August 1946 gegründeten Land Nordrhein-Westfalen für den Beitritt zum Land NRW. Die Vereinigung tritt am 21. Januar 1947 durch die Militärverordnung Nr. 77 in Kraft.
Gleichzeitig wird Detmold Sitz eines neuen Regierungsbezirks durch Vereinigung mit dem früheren Regierungsbezirk Minden. Basis der Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen waren die Lippischen Punktationen, die zwischen den Landesregierungen von Lippe und Nordrhein-Westfalen verhandelt wurden. Hierbei entsteht auch die ungewöhnliche Körperschaft des Landesverbandes Lippe als Rechtsnachfolger des Freistaat Lippe. Eigenständig blieb die Lippische Landeskirche.
Nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Freistaat Lippe aus zwei Landkreisen:
Die Landkreise waren 1932 aus den 4 Amtsbezirken Detmold, Blomberg, Brake und Schötmar gebildet worden, und diese wiederum waren 1928 aus 12 Amtsgemeinden sowie aus dem Amt Lipperode-Cappel gebildet worden.
Die Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Schötmar und Schwalenberg waren vor 1932 unabhängige Verwaltungsbezirke.
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