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Die so genannte Linux-Klausel ist eine am 22. März 2002 beschlossene Bestimmung des deutschen Urheberrechts, welche die Gültigkeit von Lizenzen freier Software sicherstellen soll.

Die Linux-Klausel

Im § 32 Angemessene Vergütung des UrhG heißt es in Absatz 3 Satz 3:

Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen

Diese in den Medien Linux-Klausel genannte Bestimmung stellte erstmals klar, dass der Schöpfer des Werkes das Recht hat, seine wirtschaftlichen Interessen abzugeben.

Hintergrund und Geschichte


Am 22. Mai 2000 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der das Urheberrecht modernisieren sollte. Dabei wurde in den Bestimmungen zur angemessenen Vergütung des Urhebers festgelegt, dass dem Schöpfer eines Werkes eine angemessene Beteiligung an den Einnahmen gebührt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausführenden Künstlern. In der Open Source-Bewegung wurde dieser Vorschlag stark kritisiert, da er das Geschäftsmodell von freier Software und anderen auf Lizenzen wie der GPL beruhenden Werken unmöglich machen würde.

Dies führte dazu, dass auf Drängen von Anhängern der Open Source-Bewegung (daher auch Linux-Klausel) die heute gültige Bestimmung im Gesetzesentwurf vom 26. Juni 2001 von Fraktionen des Bundestags aufgenommen wurde. In der Begründung hieß es dazu:

Der gesetzliche Vergütungsanspruch ist im Interesse des Urheberschutzes im Voraus unverzichtbar, soweit der Urheber nicht jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt (Absatz 4 Satz 1). Die aufgenommene Einschränkung beugt einer befürchteten Rechtsunsicherheit für „Open Source“ Programme und anderem „Open Content“ vor; im Bereich derartiger Lizenzbeziehungen, bei denen der Urheber sein Werk der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann weder eine zu Lasten des Urhebers gestörte Vertragsparität vorliegen, noch sind insofern Missbrauchsmöglichkeiten denkbar.Gesetzesentwurf der SPD- und Grünen-Fraktion, BT-Drucksache 14/6433

Dieser Vorschlag wurde ins verabschiedete Gesetz aufgenommen. Er stellt die Verwendung freier Lizenzen wie der GNU General Public License auf eine rechtlich abgesicherte Basis.

Quellen


Weblinks


Urheberrecht

 

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