Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für Ideologien und Aktivitäten radikaler Gegner parlamentarischer und marktwirtschaftlicher Staaten, die diese durch ein anderes, egalitäres Gesellschaftssystem ersetzen wollen. Linksextremisten sehen die Freiheitlich-demokratische Grundordnung, den demokratischen Staat und seine Institutionen als Ausdruck eines von Rassismus und Faschismus geprägten und dorthin tendierenden Kapitalismus, den man nicht ohne Gewalt bekämpfen und stürzen könne.
Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg etwa sieht Extremismus im Unterschied zum Radikalismus dann gegeben, wenn Bestrebungen vorliegen, die
Die Einschätzung, wo die politische Mitte liegen soll, veränderte sich historisch erheblich. Nach 1945 war die politische Kontrolle und teilweise Verstaatlichung der Wirtschaft Konsens in allen deutschen Parteien. Das Ahlener Programm der CDU z.B. forderte 1947 ähnlich wie sozialistische und kommunistische Parteien die „Verstaatlichung der Schlüsselindustrien“, Möglichkeiten der Enteignung und Zerschlagung von Kartellen. Dieser Konsens des Primats der Politik über die Wirtschaftsordnung schlug sich auch in Artikel 15 des Grundgesetzes nieder, der die Möglichkeit einer Sozialisierung von Unternehmen im Interesse des Allgemeinwohls festhält.
Noch in den 1970er Jahren galten solche Ziele als gemäßigt fortschrittlich. François Mitterrand erhob ähnliche Forderungen im französischen Wahlkampf 1974 und 1981. Heute werden Marktwirtschaft und parlamentarische Demokratie oft in einer Weise miteinander identifiziert, die Alternativen zum bestehenden Wirtschaftssystem als extremistische Positionen erscheinen lässt. Kritiker halten den Extremismusbegriff daher kaum für geeignet, vom Grundgesetz abweichende politische Ziele oder Gruppen nachhaltig und objektiv zu beschreiben.
Aufgrund seiner negativen Wertung bestimmter Minderheiten, die grundlegende Änderungen des politischen Systems verlangen, wird der Begriff von den Betroffenen stets als staatliche Zuschreibung empfunden und nie zur Eigenbeschreibung verwendet. Als linksextrem bezeichnete Personen oder Gruppen nennen sich selbst meist „radikal“ oder „linksradikal“, etwa mit der Parole des SDS von 1967: Wir sind eine kleine radikale Minderheit.
Die Einordnung solcher Gruppen als „Linksextremisten" dient dazu, die bestehende Ordnung gegen deren Theorien und politische Ziele zu verteidigen. Während Verfassungsschützer den so Bezeichneten meist eine Orientierung an demokratischen Grundwerten absprechen, betonen diese oft umgekehrt die Distanz der heutigen Staatsorgane zu diesen Grundwerten und bestreiten die Identität von Verfassungsnormen und Verfassungswirklichkeit, um ihre radikale Systemopposition zu legitimieren.
Als Linksextremisten eingeordnete Gruppen bekämpfen auch die im Begriff implizierte Gleichsetzung mit Rechtsextremisten unter dem gemeinsamen Obergriff des „Extremismus". Im Gegensatz zu diesen gehen sie nicht von einer angeblich naturgegebenen Ungleichheit der Menschen aus, sondern bejahen die fundamentale Gleichheit aller Menschen und stellen daher internationalistische gegen nationalistische politische Ziele in den Vordergrund.
Diese Gruppen sehen die repräsentative Demokratie nicht als politischen Ausdruck einer realisierten Gleichberechtigung, sondern als Herrschaftsinstrument zur Verhinderung wirklicher Gleichheit an. Sofern sie sich auf den Marxismus beziehen, betrachten sie die „formale" oder „bürgerliche" Demokratie als bloßen „Überbau" der kapitalistischen Klassengesellschaft, der deren ausbeuterischen Charakter verdecken und schützen solle.
Gruppen mit ähnlichen Handlungskonzepten waren auch die Roten Brigaden in Italien. Ihre Terroraktionen sollten Reaktionen des Staates provozieren, die der Masse die Augen für seine angeblich „faschistische" strukturelle Gewalt öffnen sollte. Deshalb suchte die RAF sich für ihre Anschläge und Entführungen hervorgehobene Repräsentanten von Wirtschaft und Staat aus, die eine tatsächliche oder vermeintliche Verbindung zum Nationalsozialismus hatten. Sie blieb dabei jedoch völlig isoliert von der Arbeiterbewegung und erreichte im Gegenteil ein immer stärkeres Zusammenrücken von Staat und Gesellschaft gegen ihren Terror.
Innerhalb der Linken lösten die RAF-Aktionen eine heftige Debatte um Recht, Grenzen und Zweckmäßigkeit von Gewalt zum Erreichen der eigenen Ziele aus. Oft wurde dabei legitime Gewalt gegen „Sachen" von illegitimer Gewalt gegen „Personen" unterschieden; andere Gruppen wie die Roten Zellen schlossen Gewalt gegen bestimmte Repräsentanten der Staats- und Wirtschaftsmacht nicht generell aus. Doch selbst bei ihnen stieß der elitäre Führungsanspruch der RAF auf Ablehnung.
In der Öffentlichkeit setzte sich im Gefolge des „Linksterrorismus" die restriktive, an das Gewaltmonopol des Staates gebundene Auffassung der Verfassungsschützer durch, so dass nicht nur „terroristische Vereinigungen", sondern auch K-Gruppen, Antiimperialisten und „Autonome", ja selbst betont gewaltfreie Gruppen um die anarchistische Zeitschrift Graswurzelrevolution als zu bekämpfende Linksextremisten eingestuft wurden.
Im „autonomen" Spektrum sammelten sich Gruppen mit unterschiedlichem antiimperialistischen oder antifaschistischen Selbstverständnis und einer Gewaltbereitschaft gegen Staatsorgane. Sie versuchten seit etwa 1980, die damals wachsende Friedensbewegung und Anti-Atomkraft-Bewegung für ihre Ziele zu beeinflussen. Bei angemeldeten Demonstrationen verursachte der „schwarze Block" nicht selten Sachbeschädigungen, bei Gegendemonstrationen gegen Rechtsextremisten kam oft Gewalt gegen Personen, Prügeleien, Steinwürfe, Brandsätze usw. hinzu. Die Zahl der Autonomen ging jedoch im Gefolge der europäischen Einigung der späten 1980er Jahre stark zurück.
Im Kontext neuer sozialer Bewegungen wie der Globalisierungskritiker oder Hartz-IV-Opposition versuchen noch vorhandene radikale oder extreme Gruppen, auf sich aufmerksam zu machen und Anschluss an eine gesellschaftliche Opposition zu finden. Dabei ist zu beobachten, dass diese Gruppen ihre radikalen Forderungen teilweise moderaten Zielen unterordnen, um ihre eigentlichen Kernanliegen einer breiteren Öffentlichkeit nahe zu bringen.
Die Berichte der Verfassungsschutzämter beziehen ihre Informationen meist aus öffentlich zugänglichen Quellen, deren Angabe sie manchmal jedoch unter Hinweis auf den Geheimnisschutz ablehnen. Die Einordnungen fallen je nach Bundesland häufig verschieden aus. Kritiker führen diese unterschiedlichen Wertungen auch auf die aktuellen Regierungskonstellationen des jeweiligen Landes zurück.
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