Eine Lieferung ist das Überbringen einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten bzw. durch den Verkäufer selbst. Umsatzsteuerrechtlich handelt es sich um die "Verschaffung der Verfügungsmacht", die hier entscheidend ist. Bei geschäftlichen Lieferungen wird sie durch einen Lieferschein dokumentiert, der meistens mit einer Rechnung verbunden ist.
Als Lieferfrist bezeichnet man den Zeitraum innerhalb dessen ein Lieferant seine Leistung erbringen muss.
Bei Handelsgeschäften gelten für Lieferungen und Leistungen die Bestimmungen des Schuldrechts und des Umsatzsteuerrechts.
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"Lieferung".
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