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Das liebigsche Minimumgesetz (von Carl Philipp Sprengel 1828, von Justus Liebig 1855 popularisiert) besagt, dass das Wachstum von Pflanzen durch die knappste Ressource eingeschränkt wird. Diese Ressource wird auch als Minimumfaktor bezeichnet. Wird ein Nährelement hinzugegeben, das bereits im Überfluss vorhanden ist, hat das keinen Einfluss auf das Wachstum.

Das Minimumgesetz ist ein wichtiger Grundsatz bei der Düngung.

Als Modell des Gesetzes fungiert die Minimum-Tonne.

Minimumfaktor und Ertrag


Das Gesetz des Minimums (von lat. minimum = das Geringste) bildet zusammen mit dem Gesetz des abnehmenden Ertagszuwachses eine Grundlage der quantitativen Agrikulturchemie seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Zu jener Zeit waren viele Böden in Mitteleuropa durch die starke Nutzung an vielen Nährstoffen verarmt. Düngung brachte oft erhebliche, lineare Ertragssteigerungen - bezogen auf die damaligen Erträge sind heute fünf- bis sechsfach höhere Erträge üblich (Quelle: Liebig-Museum).

Es zeigte sich, daß das Gesetz auf höherem Ertragsniveau so nicht uneingeschränkt gültig ist. Das Minimumgesetz wurde daher von G. Liebscher 1895 modifiziert zum Optimumgesetz; der Minimumfaktor ist um so stärker ertragswirksam, je mehr die anderen Faktoren im Optimum sind.

Siehe auch


Quellen


  • Arnold Finck: Pflanzenernährung in Stichworten, Kiel 1976, ISBN 3-554-80197-6
  • G. Liebscher: Untersuchungen über die Bestimmung des Düngebedürfnisses der Ackerböden und Kulturpflanzen in: Journal für Landwirtschaft Nr. 43, 1895

Weblinks


Liebig-Museum

Pflanzenernährung | Bodenfruchtbarkeit

Minimumsloven | Liebig's law of the minimum | Loi de Liebig sur le minimum | Prawo minimum Liebiga | Liebigs minimilag

 

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