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Die Krankensalbung ist ein Sakrament der katholischen und der orthodoxen Kirche. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden praktizieren die Krankensalbung als "Ältestendienst nach Jakobus 5". Auch die lutherische Kirche sieht für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor, die jedoch nicht als Sakrament verstanden wird.

Krankensalbung in der Praxis der Römisch-katholischen Kirche


Volkstümlich wird die Krankensalbung auch Letzte Ölung genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Das Dokument Sacrosanctum Concilium erklärte jedoch „Krankensalbung“ zur - so wörtlich - „besseren“ Bezeichnung. Sie ist jedoch (wie alle sakramentalen Salbungen) eine Stärkung und Ermutigung. Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang des Altarsakramentes möglich. Die Salbung gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und Gemeinschaft mit dem Kreuz Christi (vgl. Jak. 5,14.15). In diesem Sinn hat das zweite Vatikanische Konzil Ritus und Deutung dieses Sakraments erneuert.

Das Sakrament wird durch den zuständigen Ortspfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist der zugehörige Wille des Spenders.

Die Frage nach dem Spender der Krankensalbung ist in den letzten Jahren aktuell geworden. Die aktuelle Rechtslage in der Frage des Spenders der Krankensalbung ist klar. Im kirchlichen Gesetzbuch heißt es: "Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er." (c.1003 § 1 CIC). Allerdings sind immer mehr Anfragen zu hören, die diesbezüglich eine Ausweitung wünschen: Es wird gefordert, dass auch Diakone und Laien/Laientheologen ("Laie" bedeutet "Nicht-Geweihter", Laientheologen sind also Fachtheologen ohne Weihe) das Sakrament der Krankensalbung spenden dürfen. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer größer werdende Priestermangel. Insbesondere auch in den Krankenhäusern sind immer weniger Priester und immer mehr Laien/Laientheologen für die Seelsorge verantwortlich.

Materie der Krankensalbung

Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern reines Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl, verwendet. Das Krankenöl wird jedes Jahr in der Messfeier der Chrisamweihe am Morgen des Gründonnerstags oder an einem anderen Tag der Karwoche vom Bischof gesegnet und dann in die Pfarreien verteilt. Im Bedarfsfall kann jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, für diese eine Feier das Krankenöl segnen.

Sakramentale Handlung und Form

Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung spricht der Priester die Spendeformel: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."

Nach dem tridentinischen Ritus ist die Salbung der Sinne (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder - falls dies nicht möglich ist - die Stirn. Der Priester spricht die Worte "Durch diese hl. Salbung u. seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken u. Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen"; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert "... was immer du gesündigt hast"

Krankensalbung in der Praxis Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden


In der Verkündigung und Unterweisung wird die Krankensalbung als zeichenhafte Handlung für das heilende Handeln Jesu Christi der glaubenden Gemeinde angeboten. Wichtig für die Durchführung der Krankensalbung ist, dass der Kranke nach biblischer Anweisung danach verlangt und die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lässt: "Ist einer unter euch krank, so soll er die Ältesten der Gemeinde rufen, damit sie für ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben." (Jakobusbrief 5,14). Eine Ausnahme von dieser Regel wird gemacht, wenn Eltern die Gemeindeältesten zu ihrem erkrankten Kind rufen. Eine Salbung bereits Verstorbener findet jedoch nicht statt.

Spender der Krankensalbung sind in Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden - wie bereits angedeutet - die Ältesten der Gemeinde. Der Gemeindepastor ist als Mitältester in der Regel bei einer Krankensalbung anwesend, sein Mitwirken ist aber nicht unbedingt erforderlich. Da die neutestamentlichen Stellen, die vom Ältestendienst handeln, immer von einem Ältestenkollegium ausgehen, sollen auch bei der Krankensalbung nach Möglichkeit wenigstens zwei Gemeindeälteste präsent sein.

Materie der Krankensalbung

Bei einer freikirchlichen Krankensalbung wird schlichtes Pflanzenöl verwendet, mit dem das Haupt des Kranken (Psalm 23,5), manchmal auch der erkrankte Bereich des Körpers gesalbt wird. Das verwendete Öl bedarf keiner besonderen vorherigen Weihe.

Die Krankensalbung als Handlung

Eine vorgeschriebene liturgische Handlung gibt es nicht. In der Regel hat die Krankensalbung jedoch folgenden Verlauf: Sie wird mit einem Gebet und Schriftlesung (Jakobusbrief 5,14-16) eröffnet. Danach berichtet der Kranke auf Nachfragen der Ältesten von seiner Krankheit und deren Verlauf. Die Ältesten und der Kranke bekennen voreinander ihre Schuld (Jakobusbrief 5,16) und sprechen sich gegenseitig im Namen Jesu Vergebung zu. Anschließend wird der Kranke im Namen Jesu mit Öl gesalbt. Die Ältesten legen ihm danach die Hände auf und beten für seine Genesung. Der Psalm 23 und/oder das Vater Unser sowie ein Segenswort beschließen die Krankensalbung.

Literatur


  • Hans Mallau: Wenn du glauben könntest - Krankenheilung durch Gebet, Kassel (1975), 3-7893-0483-2

  • Marc Retterath: Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient, Hamburg (2003) 3-8300-0732-9

Weblinks


Sakrament

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