Unter den Alters- und Leistungsklassen versteht man in den meisten Sportarten die Aufteilung der Teilnehmer von Sportwettkämpfen in Gruppen, die entweder separate Wettkämpfe durchführen oder – im Rahmen eines gemeinsamen Wettbewerbs – gesondert gewertet werden.
Die Einteilung nach dem Alter der Athleten wird vor allem vorgenommen, da die Leistungsfähigkeit der Athleten sich altersabhängig unterscheidet. Damit dient die Klasseneinteilung auch dem Schutz der jugendlichen Athletinnen/Athleten. Aus Gründen der Organisation, der Übersichtlichkeit und Begrenzung der Teilnehmerfelder werden Einteilungen auch in Form von Leistungsklassen vorgenommen.
In Ausdauersportarten geschieht dies oft in der Form, dass nach einem gemeinsamen Start der Wettbewerb nach unterschiedlichen Distanzen beendet und gewertet wird (altersdifferenziert) oder nach einem Start mit Vorgaben (leistungsklassendifferenziert) nach gemeinsamem Zieleinlauf eine gemeinsame oder getrennte Wertung erfolgt (wie beispielsweise im Amateur-Radrennsport).
| Bezeichnung Klasse | Beschreibung | Geburtsjahrgänge in der Saison 2006 |
| U11 | Sportler unter 11 Jahren | 1996, 1997 |
| U13 | Sportler von 11 bis unter 13 Jahren | 1994, 1995 |
| U15 | Sportler von 13 bis unter 15 Jahren | 1992, 1993 |
| U17 | Sportler von 15 bis unter 17 Jahren | 1990, 1991 |
| U19 | Sportler von 17 bis unter 19 Jahren | 1988, 1989 |
| U23 | Sportler von 19 bis unter 23 Jahren | 1984–1987 |
Nach wie vor sind die Alterklassen-Bezeichnungen und –Strukturen in vielen Verbänden völlig anders als die oben wiedergegebene, beispielsweise in der Leichtathletik. Siehe hierzu auch den Link unter Weblinks!
Die folgenden Angaben beziehen sich prinzipiell auf den Dressur- und Springsport. Im Vielseitigkeitsreiten und beim Fahren gelten leicht abgeänderte Regelungen.
Ein Reiter darf auf demselben Turnier nur in zwei benachbarten Prüfungsklassen starten.
Prüfungen der Kategorie C werden über den jeweiligen Landesverband ausgetragen. Prüfungen der Kategorien A und B werden zentral über die FN in Warendorf abgewickelt.
Bei der Austragung von Championaten (Meisterschaften) werden die JUNIOREN eingeteilt in JUNIOREN II (maximal 16 Jahre) und JUNIOREN I (17 und 18 Jahre). JUNIOREN II auf Ponys werden auch PONYREITER genannt. Es gibt spezielle Prüfungen, bei denen ausschließlich Ponys zugelassen sind. Im Turniersport gilt ein Pferd als Pony, wenn sein Stockmaß 149cm nicht übersteigt.
Die Einteilung in Leistungsklassen erfolgt für jede Disziplin getrennt.
Generell zählt jeder Reiter zur Leistungsklasse 0. Damit ist er zur Teilnahme an Prüfungen der Kategorie C berechtigt.
Reiter, die im Besitz des DRA IV (Kleines Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 6 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Kategorie C und an Prüfungen der Klasse A.
Reiter, die im Besitz des DRA III (Bronzenes Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 5 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A und L.
Reiter, die im Besitz des DRA II (Silbernes Reiterabzeichen) sind, oder die Erfolge in Prüfungen der Klassen A und L nachweisen können, oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirt – Reiten abgeschlossen haben, können die Einstufung in Leistungsklasse 4 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L und M.
Reiter, die Erfolge in Prüfungen der Klassen L und M nachweisen können, oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirtschaftsmeister – Reiten abgeschlossen haben, können die Einstufung in Leistungsklasse 3 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen L, M und S.
Die Leistungsklassen 1 und 2 werden aufgrund entsprechender Erfolge in Prüfungen der Klassen M und S erteilt.
Falls eine Prüfung aufgrund einer hohen Nennungszahl geteilt werden muss, soll die Einteilung nach Ranglistenpunkten das vorrangige Teilungskriterium sein. So wird sichergestellt, dass ein vergleichbares Teilnehmerfeld entsteht. Weitere zulässige Teilungskriterien sind das Alter von Reitern oder Pferden, der Name des Reiters (alphabetisch), das Geschlecht des Reiters oder die Leistungsklasse des Reiters. Die nachträgliche Teilung von Prüfungen aufgrund der Ergebnisse ist seit der LPO-Änderung 2000 nicht mehr generell zulässig, aber immer noch weit verbreitet.
Während in Dressur- und Springprüfungen Reiter und Pferd getrennt voneinander betrachtet werden, ist es für die Teilnahmevoraussetzung an Vielseitigkeitsprüfungen erforderlich, dass der startende Reiter die Erfolge mit dem startenden Pferd gemeinsam erreicht hat. So soll sichergestellt werden, dass das startende Paar den Anforderungen wirklich gewachsen ist und Unfälle an den festen Hindernissen minimiert werden.
Für einen Reiter gelten also die folgenden Angaben:
Altersklasse, Leistungsklasse in jeder Disziplin, höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin, Ranglistenpunkte in jeder Disziplin
Für ein Pferd gelten also die folgenden Angaben:
Alter, höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin Das Alter eines Pferdes ist nur relevant, wenn es in Aufbauprüfungen (für junge Pferde) vorgestellt werden soll.
Im Regelfall schränkt die Ausschreibung den Teilnehmerkreis nach Altersklasse, Leistungsklasse, Geschlecht und erzielten Erfolgen ein.
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"Alters- und Leistungsklassen (Sport)".
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